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3G am Arbeitsplatz
Hilfen für die 3G-Dokumentation in der Apotheke
Auf die Apotheken kommen weitere Dokumentationspflichten zu: Ab dem heutigen Mittwoch gilt 3G am Arbeitsplatz. Dass wirklich nur geimpfte, genesene und getestete Beschäftigte zur Arbeit kommen, haben Arbeitgeber laut Gesetz durch Nachweiskontrollen „täglich zu überwachen und regelmäßig zu dokumentieren“. Hilfe bei dieser Dokumentation bietet die Serviceplattform Apo-Doku.
Seit der Pandemie haben sich die Dokumentationspflichten der Apotheken nochmals erhöht – unter anderem mit Blick auf den Arbeitsschutz. Seit heute schreibt das Infektionsschutzgesetz eine weitere dieser Pflichten vor. Ab sofort gilt 3G an „Arbeitsstätten, in denen physische Kontakte von Arbeitgebern und Beschäftigten untereinander oder zu Dritten nicht ausgeschlossen werden können“. Sowohl Arbeitgeber:innen als auch Beschäftigte müssen bei Betreten der Arbeitsstätte einen Impf- oder Genesenennachweis oder eine aktuelle Bescheinigung über einen negativen Coronatest mitführen. Die Arbeitgeber:innen wiederum müssen kontrollieren, ob die Beschäftigten dieser Verpflichtung nachkommen und diese Kontrollen dokumentieren.
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Der Münchener Apotheker Hermann Vogel jun. und Rechtsanwalt Florian Schmidt-Wudy, die die Serviceplattform Apo-Doku ins Leben gerufen haben, wollen den Apotheken die neue Dokumentationspflicht nun in gewohnter Manier leichter machen. Schon im Frühjahr 2020 starteten sie mit www.corona-doku.de, um den Kolleginnen und Kollegen bei der Bewältigung der administrativen Aufgaben in der Corona-Pandemie Unterstützung zu bieten. Stück für Stück wurde das kostenfreie Angebot erweitert.
So auch jetzt: Die Plattformen Apo-Doku® und Apo-Revision® bieten in ihrer kostenlosen Version (nach erfolgter Registrierung) fünf Vorlagen, die gewährleisten sollen, dass die Apotheke die neuen Vorgaben revisionssicher umsetzt:
- Eine Betriebsanweisung (Nr. 15) zum Herunterladen und Ausdrucken, die von allen Mitarbeiter:innen unterschrieben wird.
- Ein Formblatt für die Informationen über die geimpften beziehungsweise genesenen Mitarbeiter:innen.
- Unter dem Menüpunkt Services, Dokumentation von wichtigen Maßnahmen und Änderungen lässt sich die Durchführung der 3G-Regelung eintragen.
- Ein Formular, auf dem die durchgeführten Schnelltests täglich eingetragen werden.
- Zudem lässt sich bei den wöchentlichen Kontrollen ab sofort der Punkt „Die aktuelle 3G-Regelung am Arbeitsplatz wurde umgesetzt“ zusätzlich ankreuzen.
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