#HierWirdGeimpft

Für COVID-19-Impfaktionen: Noch bis Montag Nachbestellungen möglich

Berlin - 10.09.2021, 13:45 Uhr

Wer will nochmal, wer hat noch nicht? Noch bis kommenden Montag können Ärztinnen und Ärzte COVID-19-Impfstoffe für die Impfaktionswoche vom 13. bis 19. September nachbestellen. (c / Foto: IMAGO / CHROMORANGE)

Wer will nochmal, wer hat noch nicht? Noch bis kommenden Montag können Ärztinnen und Ärzte COVID-19-Impfstoffe für die Impfaktionswoche vom 13. bis 19. September nachbestellen. (c / Foto: IMAGO / CHROMORANGE)


Wer in der kommenden Woche COVID-19-Impfstoffe für Impfaktionen benötigt, kann diese noch bis kommenden Montag kurzfristig nachbestellen. Darüber informiert aktuell die ABDA. Die Impfdosen sollen dann am Freitag, den 17. September, in den Apotheken ankommen.

Die Nationale Impfkampagne war zuletzt ins Stocken geraten. Mit Sorge blicken viele Politiker:innen und Wissenschaftler:innen daher auf den Herbst – denn die Impfquote gilt aktuell als zu niedrig. Um nun insbesondere Menschen zu erreichen, die zum Beispiel keinen Hausarzt oder keine Hausärztin haben oder denen Terminvereinbarungen zu aufwendig sind, ist für die kommende Woche eine Impfaktion mit dem Titel #HierWirdGeimpft geplant. Die Bundesregierung will in Abstimmung mit den Ländern für das Impfen werben, niedrigschwellige Impfaktionen vor Ort noch sichtbarer machen und neue anregen.

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Auch die Apotheken und Pharmagroßhändler sind involviert – denn sie sollen für die Verteilung der Impfstoffe sorgen. Dafür stellt der Bund ein zusätzliches Kontingent an COVID-19-Impfstoffen bereit. Wie die ABDA jetzt in ihren aktuellen Hinweisen zur Versorgung der Vertrags- und Privatärzt:innen mit COVID-19-Impfstoffen informiert, können Apotheken noch bis kommenden Montag, den 13. September, Bestellungen entgegennehmen, die für die Impfaktionswoche gedacht sind. Der Impfstoff soll demnach noch am selben Tag bis 18 Uhr beim pharmazeutischen Großhandel bestellt und bis Freitag, 17. September 2021, ausgeliefert werden.

Wie die Bestellung beim Großhandel konkret abläuft, darüber hatte die DAZ bereits Ende August berichtet: Laut einem Schreiben des Deutschen Apothekerverbands (DAV) sollen die Praxen für Extrabestellungen ein gesondertes rosa Rezept verwenden. Dieses ist zum Beispiel mit dem Vermerk „Aktionswoche Impfen KW 37“ oder „Sonderimpfaktion KW 37“ zu kennzeichnen. Die Extrabestellungen für die Impfwoche sollen nicht über MSV3, sondern nur per Fax beziehungsweise E-Mail an den Großhandel übermittelt werden. Das sei erforderlich, damit der Großhandel unterscheiden kann, ob es sich um reguläre Bestellungen im normalen Rhythmus, also für die jeweils übernächste Woche, handelt oder um Extrabestellungen für die Impfwoche. Extrabestellungen mehrerer Arztpraxen können dem DAV zufolge gesammelt in einer E-Mail beziehungsweise einem Fax übermittelt werden, allerdings müssen sie nach Aufträgen getrennt ausgewiesen werden.

Die aktuellen Hinweise zur Versorgung der Vertrags- und Privatärzt:innen mit COVID-19-Impfstoffen sind im geschützten Bereich auf der ABDA-Website abrufbar.


Christina Müller, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (cm)
redaktion@daz.online


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