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AOK zu kombinierten oralen Kontrazeptiva
Es sollten noch weniger risikoreiche „Pillen“ verordnet werden
Es gibt neue Daten zur Verordnungshäufigkeit kombinierter oraler Kontrazeptiva – diesmal vom Wissenschaftlichen Institut der AOK (WIdO). Während sich dabei leicht erklären lässt, warum die Verordnungen der „Pille“ erstmals seit zehn Jahren wieder gestiegen sind, bleibt unklar, warum weiterhin risikoreiche Präparate einen großen Anteil der Verordnungen ausmachen.
Erst kürzlich berichtete die DAZ über die neueste Ausgabe des Bulletins zur Arzneimittelsicherheit, in dem es um die sichere Anwendung von kombinierten hormonalen Kontrazeptiva (KHK) ging. Warnhinweise und Risikominimierungsmaßnahmen hätten in der Vergangenheit zwar dazu geführt, dass Verordnungen für KHK mit dem höchsten Thrombose-Risiko kontinuierlich zurückgingen, hieß es dort. Allerdings stiegen dadurch nicht nur die Verordnungen der „Pillen“ mit dem geringsten VTE-Risiko, sondern auch die, deren Risiko noch unbekannt war. Zu solchen Pillen, deren VTE-Risiko bislang noch unbekannt war, gehören jene mit den Gestagen-Komponenten Chlormadinon oder Nomegestrel. Eine aktuelle vom BfArM geförderte Studie legte nun aber nahe, dass diese Präparate ein deutlich höheres VTE-Risiko mit sich bringen, als Pillen, die Levonorgestrel kombiniert mit niedrig dosiertem Ethinylestradiol enthalten.
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Aus einer Pressemitteilug des AOK-Bundesverbands vom 4. August 2021 geht nun hervor, dass die Verordnungszahlen der „Pille“ insgesamt sogar erstmals seit zehn Jahren wieder gestiegen seien, während mehr als die Hälfte der Verordnungen aber weiterhin auf risikoreiche Präparate entfalle.
Diese Aussagen basieren auf einer aktuellen Analyse der GKV-Verordnungsdaten durch das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO), heißt es. Demnach hatte es bei den Pillen-Verordnungen 2019 einen historischen Tiefststand gegeben (32 Prozent), während der Verordnungsanteil der kombinierten oralen Kontrazeptiva bei den gesetzlich versicherten Mädchen und Frauen im Jahr 2020 nun wieder bei 35 Prozent lag. Der Grund für diesen Anstieg gegen den bisherigen Trend scheint dabei auf der Hand zu liegen:
Die Ursache für diesen Anstieg ist allein darauf zurückzuführen, dass die Altersgrenze für die Erstattung von empfängnisverhütenden Medikamenten im Jahr 2019 von 20 auf 22 Jahre angehoben wurde.“
Doch unabhängig von den Gesamtverordnungszahlen lag der Verordnungsanteil der risikoreicheren Präparate zuletzt bei 52 Prozent. Damit ist der Wert zwar in den vergangenen vier Jahren weiterhin leicht gesunken. Doch Eymers gibt zu bedenken: „Nach wie vor erhalten mehr als die Hälfte der Mädchen und jungen Frauen Wirkstoffe mit einem erhöhten oder unklaren Risiko für die Bildung von venösen Thromboembolien.“
Und so macht auch die AOK darauf aufmerksam, dass das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) Ärztinnen und Ärzte zuletzt im Juni 2021 im „Bulletin zur Arzneimittelsicherheit“ aufgefordert hat, „bei der Beratung und Anwendung vor allem Präparate mit dem geringsten Risiko für venöse Thromboembolien zu berücksichtigen“. Wie notwendig dieser Appell ist, zeige eine Detail-Auswertung des WIdO zu den verordneten Wirkstoffen: Der Verordnungsanteil des Wirkstoffs Dienogest sei auch im Jahr 2020 mit 36 Prozent ungefähr auf dem gleichen Niveau wie im Vorjahr (2019: 37 Prozent).
Auch der Verordnungsanteil von Chlormadinon habe sich nur leicht von 11 Prozent im Jahr 2019 auf 10 Prozent im vergangenen Jahr verringert. Insgesamt habe sich zwar der Anteil der risikoärmeren Alternativen an den Verordnungen zwischen 2010 und 2020 von knapp 30 auf 48 Prozent erhöht – „in den letzten Jahren waren aber nur noch geringfügige Verschiebungen in Richtung der risikoärmeren Wirkstoffe zu beobachten“, so Eymers. Das sei unabhängig vom Alter zu beobachten: In der Altersgruppe bis 20 Jahre sank der Anteil risikoreicher Präparate von 52 Prozent im Jahr 2019 auf knapp 50 Prozent im Jahr 2020, bei den Frauen über 20 Jahre von 59 Prozent im Jahr 2019 auf 57 Prozent im Jahr 2020.
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