Warten auf „Anpassungen am Webportal“

Wo hakt es bei den Genesenenzertifikaten aus der Apotheke?

Berlin - 08.07.2021, 09:20 Uhr

Digitale Impfnachweise, Coronatests – die Apotheken bieten viel. Aber noch keine digitalen Genesenenzertifikate. (x / Foto: IMAGO / Ralph Peters)

Digitale Impfnachweise, Coronatests – die Apotheken bieten viel. Aber noch keine digitalen Genesenenzertifikate. (x / Foto: IMAGO / Ralph Peters)


Arztpraxen können es bereits – Apotheken müssen passen. Die Vergütung für die Ausstellung digitaler Genesenezertifikate ist zwar bereits geregelt, doch noch müssen Apotheken Kunden, die diese nachfragen, vertrösten. Woran liegt es? Das Bundesgesundheitsministerium erklärt, es seien noch „apothekenseitige“ Anpassungen nötig. Die ABDA schweigt.

Seit dem 1. Juli regelt die Coronavirus-Testerordnung, dass die Ausstellung von COVID-19-Genesenenzertifikaten, die nach § 22 Absatz 6 Satz 1 Infektionsschutzgesetz neben Arztpraxen auch Apotheken übernehmen können, mit 6 Euro vergütet wird. Dazu müssen die Systeme zum Einsatz kommen, die das Robert Koch-Institut (RKI) dafür bereitstellt. Ärzte, die hierfür ihre eigene Praxissoftware nutzen, bekommen nur 2 Euro. 

Doch wann können Apotheken diese Zertifikate auf Kundenwunsch ausstellen? Dazu müssen zum einen die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen, zum anderen muss aber auch die Technik stimmen. Was ersteres betrifft, bestimmt die Testverordnung:


Der Anspruch auf Ausstellung eines COVID-19-Genesenenzertifikates setzt das Vorliegen eines Nachweises hinsichtlich des Vorliegens einer vorherigen Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in verkörperter oder digitaler Form voraus, wenn die zugrundeliegende Testung durch eine Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis erfolgt ist und mindestens 28 Tage sowie maximal sechs Monate zurückliegt“.

§ 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 Coronavirus-Testverordnung (Stand 1. Juli 2021)


Aber wie sieht es rein praktisch aus? Die digitialen COVID-19-Impfzertifikate können bereits seit Mitte Juni über mein-apothekenportal.de in den Apotheken ausgestellt werden. Auch wenn der vom RKI-Dienstleister IBM betriebene Server anfänglich noch in die Knie gezwungen wurde – nach kurzer Zeit liefen die Systeme. Anders sieht es bei den Genesenenzertifikaten aus. In der derzeit aktuellen Handlungshilfe (Stand 29. Juni 2021) der ABDA zur nachträglichen Erstellung der COVID-19-Impfzertifikate durch Apotheker:innen ist zu diesem Stichpunkt zu lesen:

„Das COVID-19-Genesenenzertifikat kann derzeit nicht ausgestellt werden, da das Robert Koch-Institut derzeit die technischen Voraussetzungen schafft.“

Konkrete Nachfragen bei der Pressestelle der ABDA blieben erfolglos – dort verwies man lediglich auf den genannten Passus der Handlungshilfe. Ob das DAV-Portal künftig auch für die Genesenenzertifikate zur Verfügung steht, ist unklar.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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