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OLG Karlsruhe bestätigt Klageabweisung
Yasminelle-Prozess: Bayer muss keinen Schadenersatz zahlen
Bayer-Kritiker: „Fatales Fehlurteil“
Massive Kritik am Urteil übt das internationale Netzwerk der „Coordination gegen Bayer-Gefahren“ (CBG), das bereits seit 1978 die Auseinandersetzung mit dem Konzern sucht. „Das ist ein Skandal-Urteil. In den USA haben bisher schon 12.000 Leidensgenossinnen von Felicitas Rohrer Recht bekommen und insgesamt zwei Milliarden Dollar Schmerzensgeld von Bayer erhalten. Hierzulande aber kuscht die Justiz vor der Macht der Konzerne“, erklärt Marius Stelzmann von CBG in einer Pressemitteilung.
Die Organisation weist darauf hin, dass von 10.000 Frauen, die ein Kontrazeptivum mit dem Wirkstoff Drospirenon einnehmen, neun bis zwölf das Risiko haben, innerhalb eines Jahres eine venöse Thromboembolie zu erleiden. Bei Frauen, die Pillen mit den älteren Wirkstoffen Levonorgestrel, Norethisteron oder Norgestimat nutzen seien es nur fünf bis sieben. Hersteller von Pillen dieser vierten Generation müssten daher nach einer Anordnung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte bereits seit 2009 vor dieser besonderen Gesundheitsgefährdung warnen.
Noch lieber sähe man es bei CBG, wenn die Krankenkassen die Kosten für Verhütungsmittel der 3. und 4. Generation gar nicht mehr erstatten. In Frankreich sei das bereits der Fall. „Ein solcher Schritt ist in Deutschland überfällig. So könnten jährlich bis zu 1.700 Thrombosen verhindert werden“, sagt Stelzmann.
Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 25. Juni 2021, Az.: 4 U 19/19
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