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Kommmentar zur ABDA-Stellungnahme zur Treuhandkonten-Pflicht
Genug getan?
Eine Treuhandkonten-Pflicht für Rechenzentren geht für die ABDA trotz der zu erwartenden Mehrkosten für die Apotheken in Ordnung. In ihrer knappen Stellungnahme zum Entwurf eines Gesundheitsversorgungs-Weiterentwicklungsgesetzes (GVWG) widerspricht die Standesvertretung nicht und hat leider auch keine besseren Vorschläge. Sie nickt nur ab und verpasst damit die Chance, die Apotheken tatsächlich und nachhaltig vor möglichen Pleiten sowie Betrügereien bei Finanzdienstleistern in Zukunft zu schützen, meint DAZ-Chefredakteur Dr. Armin Edalat.
Irgendwie muss die Insolvenz des Apothekenrechenzentrums AvP im vergangenen Herbst zu einem ganz ungünstigen Zeitpunkt gekommen sein. Jedenfalls werden die allermeisten der betroffenen Apothekeninhaberinnen und -inhaber seitdem das Gefühl nicht los, die Apothekerverbände und vor allem die ABDA hätten sich deutlich intensiver für eine Schadensregulierung und eine Verbesserung des Abrechnungssystem einsetzen müssen.
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Man fragt sich tatsächlich, warum die wirtschaftlichen Interessen der AvP-Kunden – immerhin geht es um 2.900 öffentliche Apotheken und Forderungen in Höhe von etwa 345 Millionen Euro – nicht hörbar von offiziellen Stellen vertreten werden. Es geht um Existenzen und um Arbeitsplätze. Kurzum: Es geht um das ökonomische Fundament der flächendeckenden Arzneimittelversorgung in Deutschland. Mit Krediten, Stundungen und finanziellen Hilfen aus Familien- und Freundeskreisen halten sich die Inhaberinnen und Inhaber seitdem über Wasser. Als Soforthilfsmaßnahme stellte die Bundesregierung zinsgünstige KfW-Darlehen in Aussicht. Die Bewilligung scheiterte allerdings mehrheitlich an den zu hoch gesteckten Hürden.
Wie lässt sich ein zweiter Skandal à la AvP verhindern?
Doch wie lässt sich ein so folgenschweres Desaster in Zukunft verhindern? In der Chaosphase nach Bekanntwerden der Insolvenz drehten sich viel Fragen um das Vorhandensein von Treuhandkonten bei AvP. Treuhandkonten – das klingt zunächst nach Sicherheit, Vertrauen und Transparenz. Man muss nicht Unternehmer sein, geschweige denn große Geldbeträge bewegen, um die Vorteile solcher Konten zu kennen. Mieter und Vermieter legen die vereinbarte Kaution auf ein solches ab. Doch können Treuhandkonten tatsächlich die entscheidende Sicherheitsarchitektur für Abrechnungsgelder sein? Die fast schon einhellige Meinung aller befragten Branchenkenner lautet: Nein!
Treuhandkonten böten nach aktueller Gesetzeslage den Apotheken keine erkennbar größere Sicherheit als bisher und die verpflichtende Einführung erscheine mit Blick auf den organisatorischen Aufwand „absolut unrealistisch“, so der Bundesverband Deutscher Apothekenrechenzentren (VDARZ) im vergangenen Dezember. Diesem Umstand ist sich auch die ABDA in ihrer aktuellen Stellungnahme zum Gesundheitsversorgungs-Weiterentwicklungsgesetzes (GVWG) bewusst. So rechnet sie mit höheren Finanzierungskosten für die Apotheken, sollten die Rechenzentren zur Einführung von Treuhandkonten verpflichtet werden.
Problem: Vollabtretung der Forderungen
Gleichzeitig begrüßt die ABDA aber die von der Großen Koalition beabsichtigte Treuhandkonten-Pflicht, „gerade auch vor dem Hintergrund der Erfahrungen des letzten Jahres“. Doch gerade diese Erfahrungen lehrten der Branche doch, dass es eben nicht primär an der Frage scheiterte, ob das Geld der Apotheken bei AvP über Treuhandkonten lief oder nicht, sondern vielmehr an der Vereinbarung, dass die AvP-Kunden ihre Forderungen gegenüber den Krankenkassen an das Rechenzentrum abgetreten hatten. Eine entscheidende AGB-Klausel, die mehreren tausend Apotheken zum Verhängnis wurde und die Branchenprimus Noventi in den eigenen AGB jüngst nachbesserte, um dem eigenen Kundenstamm mehr Sicherheit zu bieten. Keine Frage, unter normalen Umständen sollte das System mit Forderungsabtretungen funktionieren. Doch normal war bei AvP zuletzt nichts. Die in manchen Verträgen zugesicherten Treuhandkonten fand der Insolvenzverwalter gar nicht erst vor. Seitdem auch die Staatsanwaltschaft ermittelt, ist klar: Hier geht es nicht nur um eine unglückliche Insolvenz, sondern um Betrugsverdacht.
Chance vertan
Die ABDA hätte im Rahmen ihrer Stellungnahme zum GVWG-Entwurf nun die Möglichkeit – nein, sogar die Verpflichtung – gehabt, dem Gesetzgeber ein für alle Mal klar zu machen, was alles notwendig ist, um das Risiko durch die Insolvenz von Rechenzentren von den Apotheken abzuwenden. Treuhandkonten können dabei eine Rolle spielen, doch eine entsprechende Verpflichtung müsste sich auch in den Arzneilieferverträgen niederschlagen. Dazu müssen die Krankenkassen mit ins Boot geholt werden. Geklärt werden muss auch, welche Gelder über die Treuhandkonten laufen und welche anderen Beträge wie Gebühren nicht. Darüber hinaus muss der Spielraum bezüglich Forderungsabtretungen für die Rechenzentren deutlich eingeschränkt werden. Offen bleibt auch, unter welchen Umständen die Finanzdienstleistungsaufsicht Abrechner in Zukunft kontrolliert und bei Gefahr im Verzug das Ruder an sich reißen darf.
Hätte sich die ABDA für ihre Stellungnahme etwas mehr Zeit und etwas mehr Expertise besorgt, dann wäre das Ergebnis deutlich vielversprechender geworden. Genug getan ist es mit diesem Werk nämlich absolut nicht. Denn längst geht es nicht mehr „nur“ um das AvP-Desaster, sondern um den Aufbau einer zukunftsfähigen und vor allem sicheren Infrastruktur – im Zeitalter von hochpreisigen Therapien und dem kommenden E-Rezept.
2 Kommentare
Neues wagen!
von Reinhard Herzog am 10.04.2021 um 14:10 Uhr
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AW: Neues wagen
von Tobias Kast am 11.04.2021 um 11:41 Uhr
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