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Impfgipfel
COVID-19-Impfungen starten nach Ostern schrittweise in Arztpraxen
Die Corona-Impfungen in Deutschland sollen mit einer stärkeren Einbeziehung der Arztpraxen gleich nach Ostern an Fahrt aufnehmen. Darauf einigten sich am vergangenen Freitag die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder. Allerdings wird es zunächst eher im Schritttempo vorangehen. Von anfänglich etwa 20 Impfdosen pro Woche und Praxis ist im Beschluss die Rede. Einbezogen sind dann künftig auch die Apotheken.
„Die Devise lautet: Impfen, impfen, impfen“, sagte Kanzlerin Angela Merkel (CDU) am vergangenen Freitag nach einer Telefonkonferenz mit den Ministerpräsident:innen. Und dafür solle die sprichwörtliche deutsche Gründlichkeit auch um mehr „deutsche Flexibilität“ ergänzt werden. Sofort in großem Stil mitimpfen können die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte sowie Betriebsärzte und -ärztinnen allerdings nicht, da die verfügbaren Impfstoffmengen erst nach und nach zunehmen werden. Zudem sollen die regionalen Impfzentren der Länder weiterlaufen. Bund und Länder halten aber an dem Ziel fest, im Sommer allen Bürgerinnen und Bürgern ein Impfangebot machen zu können.
Die Anzahl der Impfdosen pro Praxis werde „zu Beginn erst langsam aufwachsen und nur für eine Impfsprechstunde pro Woche bzw. die gezielte Impfung besonders vulnerabler Patientinnen und Patienten zur Verfügung stehen“, heißt es im Bund-Länder-Beschluss. Dabei geht es erst einmal um die Hausarztpraxen. Wenn einmal mehr Impfstoffmengen verfügbar sind, sollen dann auch Fachärzt:innen und Betriebsärzt:innen einbezogen werden können.
Flexible Priorisierung
Die Praxen erhalten ab der 14. Kalenderwoche, also ab Ostermontag, die Menge an Impfstoffen, die die wöchentliche Lieferung an die Länder übersteigt. Die Mengen werden gemäß Bevölkerungsanteil der Länder an die Arztpraxen ausgeliefert und dort routinemäßig verimpft, heißt es. Der Beschluss betont ferner, dass auch für die Impfungen in Arztpraxen die Priorisierung gemäß der Coronavirus-Impfverordnung gilt – sie sei als Grundlage „flexibel anzuwenden“. Zu Beginn sind die Arztpraxen aufgefordert, schwerpunktmäßig immobile Patientinnen und Patienten in der eigenen Häuslichkeit sowie Personen mit Vorerkrankungen, die mit einem hohen Risiko im Falle einer SARS-CoV-2-Infektion verbunden sind, zu impfen. Weiter heißt es: „Aufgrund der zunächst noch sehr geringen Liefermengen pro Woche in der Größenordnung von etwa 20 Impfdosen pro Praxis für ca. 50.000 Hausarztpraxen (1 Mio. Dosen insgesamt) erscheint es sinnvoll, dass zunächst die jeweiligen Ärztinnen und Ärzte ihre besonders vulnerablen Patientinnen und Patienten hierzu gezielt einladen. Bei steigenden Impfstoffmengen werden auch die Fachärzt:innen sowie Betriebsärzt:innen entsprechend einbezogen.
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Weiterhin wird der Bundesgesundheitsminister gemeinsam mit der Gesundheitsministerkonferenz gebeten, auf Grundlage des GMK-Beschlusses vom 10. März 2021 dafür Sorge zu tragen, „dass der Dokumentationsaufwand in den Arztpraxen möglichst geringgehalten wird, die Belieferung der Arztpraxen über den pharmazeutischen Großhandel und die Apotheken eine gerechte Verteilung sicherstellt und die Versorgung mit Impfzubehör ebenfalls sichergestellt wird“.
Und: Nicht alle Länder müssen mitmachen. Sie können dem Bundesgesundheitsministerium bis zum heutigen Montag, den 22. März 2021, ein „Opt-out“ erklären. Die Apotheken dieser Bundesländer werden im April somit nicht vom pharmazeutischen Großhandel mit Impfstoffen für die Arztpraxen beliefert werden. Diese Länder erhalten im April wie bisher ihren jeweiligen bevölkerungsbezogenen Anteil an Impfstoffen.
Einen Schub sieht der Beschluss dann aber Ende April vor. In der Woche vom 26. April mit insgesamt 5,4 Millionen erwarteten Impfdosen sollen 3,2 Millionen in die Praxen gehen. Diese hätten dann erstmals mehr Impfstoff als die Impfzentren der Länder, die weiter vorrangig beliefert werden sollen.
Was kommt auf die Apotheken zu?
ABDA, Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Großhandelsverband Phagro hatten bereits Mitte Februar ein Konzept zur Auslieferung der COVID-19-Impfstoffe durch Großhandel und Apotheken an Arztpraxen erarbeitet. Demnach werden von den Großhändlern benannte Niederlassungen von den staatlich eingerichteten Verteilzentren oder auch direkt von den pharmazeutischen Unternehmern einmal wöchentlich direkt beliefert. Entsprechendes soll dann für die Belieferung von Apotheken durch den Großhandel und Arztpraxen durch Apotheken gelten. Vorgesehen ist, dass die Vertragsärzte und -ärztinnen dann jeweils bis Dienstagmittag den für die Folgewoche benötigten Impfstoff sowie das Zubehör bei ihrer Apotheke bestellen. Die Lieferung an die Praxen würde dann jeweils zu Wochenbeginn durch die Apotheke erfolgen. Ob es bei diesem Konzept bleibt, muss sich nun noch zeigen.
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