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CORONA-IMPFUNG
EU plant digitalen Corona-Impfpass – doch Privilegien für Geimpfte?
Bis zum Sommer soll in Europa ein digitaler Impfpass speziell für die Corona-Impfung eingeführt werden, das hat die EU-Kommission beschlossen. Wozu eine solcher digitaler Impfpass eingesetzt werden soll, darüber herrscht allerdings Uneinigkeit.
Österreichs Kanzler Sebastian Kurz hatte besonders auf den Impfpass gedrängt. Er will diesen nutzen, um Privilegien für Geimpfte zu schaffen. Als Vorbild dient hierbei Israel: Dort dürfen ausschließlich Geimpfte wieder Fitnessstudios, Theater und Sportereignisse besuchen. Auch Bulgarien und Griechenland wollen den Impfnachweis für solche Zwecke einführen.
EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte bei Twitter lediglich geschrieben, Ziel des Impfpasses sei es, „sicheres Reisen innerhalb der EU zu ermöglichen“. Die belgische Außenministerin Sophie Wilmès verkündete daraufhin ebenfalls per Twitter, für Belgien komme es „nicht infrage“, die Reisefreiheit in Europa mit der Impfung zu verbinden und warnte vor einer Diskriminierung Ungeimpfter.
Länder entscheiden selbst über die Nutzung
Wie genau der Pass genutzt werden soll, wird wohl jedes Land selbst entscheiden. Auch müssen alle EU-Mitgliedstaaten den digitalen Impfnachweis zunächst auf nationaler Ebene möglich machen. Die EU muss dann eine Möglichkeit finden, die Systeme der verschiedenen Länder zu vernetzen. Einen Gesetzentwurf dazu, wie dieser Datenaustausch geregelt werden soll, wird die EU-Kommission am 17. März vorlegen.
Auf seiner Internetseite erklärt das Bundesgesundheitsministerium (BMG), wie das Ganze in Deutschland funktionieren könnte: Nach jeder Impfung soll in Impfzentren, Arztpraxen und Krankenhäusern ein digitaler Impfnachweis ausgestellt werden, den Geimpfte mithilfe einer App einscannen können. Dienstleister, also etwa Fluganbieter, würden dann ebenfalls per App den Impfstatus einer Person überprüfen können. Das BMG holt derzeit Angebote von Unternehmen ein, die innerhalb von drei Monaten die entsprechende Software entwickeln können.
Verpflichtend wird der digitale Impfnachweis aber nicht sein. Das BMG versichert, dass der bereits existierende internationale gelbe Impfpass weiterhin akzeptiert wird, die Corona-Impfung kann also auch in diesem vermerkt werden.
Der digitale Nachweis soll laut Bundesgesundheitsministerium „für medizinische Zwecke“ eingesetzt werden. Kritiker befürchten aber, dass er auch in Deutschland dafür benutzt werden könnte, Privilegien für Geimpfte zu schaffen. Über das Thema hatte es am 3. März eine halbstündige Debatte im Bundestag gegeben. Zuvor hatte die AfD-Fraktion einen Antrag gegen die Einführung des digitalen Impfpasses eingereicht.
„Impfpass als Grundlage für Grundrechtsverletzungen“
Der AfD-Abgebordnete Michael Espendriller sagte, ein digitaler Corona-Impfpass schaffe „die organisatorische Grundlage für künftige Grundrechtsverletzungen in Deutschland und in Europa“. Man werde sehen, dass „man künftig in Deutschland nur noch geimpft ins Kino oder ins Restaurant gehen könne“, so Espendriller. Er warnte vor einer „Einführung der Impfpflicht durch die Hintertür“ mit „Impfstoffen im Gepäck, die alle nur eine Notfallzulassung haben“ und über deren langfristige Wirkungen und Nebenwirkungen noch gar nichts bekannt sei.
Alexander Krauß von der CDU/CSU-Fraktion entgegnete, um eine Impfpflicht handele es sich nicht, da ja auch negative Testergebnisse und der Nachweis einer Genesung vermerkt werden könnten. Ein digitaler Impfnachweis sei beim Reisen sinnvoll, „weil man dann schneller durch die Kontrollen durchgeht“. Man könne sich dann sparen, den Impfpass zu suchen. Der Antrag der AfD wurde in den Gesundheitsausschuss überwiesen.
„Öffnungen und Zugänge nur für Geimpfte“
Die Bundesregierung hatte sich in der Vergangenheit stets gegen Privilegien für Geimpfte ausgesprochen, das aber vor allem damit begründet, dass der Impfstoff noch knapp sei. Gegenüber der FAZ hatte Angela Merkel vor kurzem gesagt, man werde „überlegen müssen“, ob es „in bestimmten Bereichen“ Öffnungen und Zugänge nur für Geimpfte geben solle, wenn ein breites Impfangebot bestehe, aber sich „einige partout nicht impfen lassen wollen“.
Ein Ausschluss von Ungeimpfte vom öffentlichen Leben würde einer Resolution des Europarats vom 27. Januar widersprechen. Darin heißt es, es dürfe niemand diskriminiert werden, weil er sich nicht impfen lassen möchte. Auch der Deutsche Ethikrat hat sich in einer Stellungnahme gegen Privilegien für Geimpfte ausgesprochen: Die staatlichen Freiheitsbeschränkungen seien ohnehin nicht mehr zu rechtfertigen, wenn alle Risikogruppen sich impfen lassen könnten und die Zahl der schweren Verläufe und Todesfälle durch das Impfprogramm erwartbar zurückgehe. Sie sollten daher schrittweise für die gesamte Bevölkerung und nicht schon vorher speziell für Geimpfte aufgehoben werden.
6 Kommentare
Allgemeine Glaubwürdigkeit
von Siegfried Bäcker am 02.04.2021 um 9:21 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
keine Privilegien sondern Grundrechte
von Anonymer Nutzer am 09.03.2021 um 14:16 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 2 Antworten
AW: keine Privilegien sondern Grundrechte
von Anno am 10.03.2021 um 12:54 Uhr
AW: keine Privilegien sondern Grundrechte
von Ediz Sirin am 21.03.2021 um 0:53 Uhr
was Geimpfte dürfen
von Ekkehard Schneider am 09.03.2021 um 10:51 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: was Geimpfte dürfen
von Lisa am 09.03.2021 um 19:01 Uhr
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