Bund-Länder-Beschlüsse

Abschied von der Alltagsmaske

Berlin - 20.01.2021, 09:15 Uhr

Statt Alltagsmasken wie hier im Bild müssen Fahrgäste im ÖPNV sowie Kunden im Einzelhandel künftig einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen. Erlaubt sind etwa OP-, FFP2- und KN95-Masken. (Foto: imago images / Manngold)

Statt Alltagsmasken wie hier im Bild müssen Fahrgäste im ÖPNV sowie Kunden im Einzelhandel künftig einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen. Erlaubt sind etwa OP-, FFP2- und KN95-Masken. (Foto: imago images / Manngold)


Kaum jemand hatte daran gezweifelt: Die Menschen in Deutschland werden sich wegen der Corona-Pandemie weiter stark einschränken müssen. Die Virusmutationen machen Bund und Ländern so viel Sorge, dass einzelne Regeln noch verschärft werden. Das betrifft auch die Maskenpflicht.

Der Lockdown zur Bekämpfung der Corona-Pandemie in Deutschland wird angesichts der anhaltend hohen Infektions- und Todeszahlen bis Mitte Februar verlängert. Zugleich beschlossen Bund und Länder am Dienstagabend zusätzliche Einschränkungen: Die oft genutzten Alltagsmasken aus Stoff reichen künftig vielerorts nicht mehr aus. In Bus und Bahn sowie beim Einkaufen müssen die besser schützenden FFP2-Masken, OP- oder KN95-Masken getragen werden.

Auch in Alten- und Pflegeheimen muss das Personal beim Kontakt mit Bewohnern künftig eine FFP2-Maske tragen. Damit Besucher und Personal mehrmals pro Woche Schnelltests machen können, sollen Bundeswehrsoldaten und Freiwillige einspringen. Auch in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen soll es genug Tests geben.

Ein Grund für die Verschärfung sei die „ernsthafte Gefahr“ durch die wahrscheinlich deutlich ansteckendere Variante des Coronavirus, sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) nach den Beratungen in Berlin. „Noch ist gewissermaßen Zeit, die ganze Gefährlichkeit auch einzudämmen.“ Dafür müsse aber jetzt gehandelt werden, sonst könnten die Infektionszahlen schnell stark ansteigen. „Es ist hart, was wir jetzt den Menschen noch einmal zumuten müssen“, sagte Merkel. Es gehe aber um Vorsorge für das Land und die Bürger, aber auch für Wirtschaft und Arbeitswelt, die unter einem explosionsartigen Anstieg von Infektionszahlen sehr stark leiden würden.

Nach dem Beschluss bleiben etwa die Restaurants und Bars, Freizeiteinrichtungen, Theater, Kinos sowie der Einzelhandel geschlossen. Ausnahmen gelten weiterhin für Apotheken, Supermärkte, Drogerien und andere Läden, die Lebensmittel verkaufen. Private Treffen sind weiter nur mit Angehörigen des eigenen Haushalts und einer weiteren Person erlaubt.

Schulen sollen Präsenzpflicht aussetzen

Längere und leidenschaftliche Diskussionen gab es zwischen Bund und Ländern über den Umgang mit den Schulen. Man einigte sich schließlich, dass Schulen wie bisher entweder grundsätzlich geschlossen bleiben oder die Präsenzpflicht ausgesetzt wird. In dem Fall werden Eltern häufig gebeten, ihre Kinder nicht zur Schule zu schicken. Gleiches gilt für Kindertagesstätten.

Die Verhandlung zwischen Bund und Ländern sei geprägt gewesen von der Frage, was man Eltern und Kindern zumuten könne, sagte Merkel. Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) kündigte an, Grundschulen und Kitas voraussichtlich vom 1. Februar an schrittweise und vorsichtig wieder öffnen zu wollen, „wenn die Infektionslage das zulässt“.



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