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AvP-Insolvenz
Staatsanwaltschaft ermittelt gegen fünf Beschuldigte
In einer knappen Pressemitteilung hat die Staatsanwaltschaft Düsseldorf heute bekanntgegeben, dass sie im Fall der Insolvenz des Apothekenrechenzentrums AvP Ermittlungen gegen fünf Beschuldigte führt, die der Führungsebene der Unternehmensgruppe angehören.
Die Schwerpunktabteilung für Wirtschaftsstrafsachen der Staatsanwaltschaft Düsseldorf ermittelt im Zusammenhang mit der Insolvenz des privaten Apothekenrechenzentrums AvP gegen fünf Personen. Wie die Behörde am heutigen Donnerstag mitteilt, gehören oder gehörten die Beschuldigten zur Führungsebene der Unternehmensgruppe beziehungsweise sind oder waren Mitarbeiter.
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Konkret geht es um den Verdacht der Insolvenzverschleppung, der Bilanzfälschung, der Urkundenfälschung, des Betruges beziehungsweise der Beihilfe zum Betrug, des Bankrotts sowie der Untreue. Die Ermittlungen gehen zurück auf eine Strafanzeige der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), die im September 2020 bei der Staatsanwaltschaft einging. Damals wurde bekannt, dass das Apothekenrechenzentrum AvP zahlungsunfähig ist. Der inzwischen eingesetzte Insolvenzverwalter beziffert die Verbindlichkeiten des Rechenzentrums auf 593,8 Millionen Euro. In diesen Betrag fließen vor allem die offenen Forderungen der etwa 2.900 öffentlichen Apotheken – also die fehlenden Abrechnungsgelder aus dem August 2020. Zum Gläubigerkreis zählen darüber hinaus aber auch Krankenhausapotheken und sonstige Leistungserbringer. Insgesamt soll es sich um rund 5.000 Gläubiger handeln.
Offenbar spielen kriminelle Machenschaften eine bedeutende Rolle bei der Frage, weshalb AvP in die Zahlungsunfähigkeit geraten ist. Für die Staatsanwaltschaft Düsseldorf besteht zum aktuellen Zeitpunkt laut Mitteilung der Verdacht, dass
- Erträge verbucht worden sind, die es tatsächlich nicht gegeben hat,
- die wirtschaftliche Lage des Unternehmens auf dem Markt besser dargestellt wurde als sie tatsächlich war,
- der Insolvenzantrag nicht rechtzeitig gestellt worden ist,
- sachfremde Verfügungen während der bereits eingetretenen Insolvenz vorgenommen worden sind,
- sowie sachfremde Entnahmen von Firmenkonten zugunsten einzelner Beschuldigte vorgenommen wurden.
Nach diversen Vernehmungen und (Zeugen-)Aussagen ergab sich auch die Notwendigkeit von Durchsuchungsmaßnahmen. Am heutigen Donnerstag fanden deshalb Durchsuchungen in insgesamt 15 Objekten statt – sowohl private als auch AvP-eigene Objekte.
Weitere Informationen will die Staatsanwaltschaft zum jetzigen Zeitpunkt nicht preisgeben. „Nach einer Güterabwägung zwischen dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit und dem Persönlichkeitsrecht der Beschuldigten erfolgt zu diesen [Durchsuchungen] keine weitere Information.“ Die Staatsanwaltschaft fürchtet, dass die Mitteilung weiterer Einzelheiten das Ermittlungsverfahren erschweren oder gar gefährden könnte.
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