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Dritter COVID-19-Impfstoff für die EU
AstraZeneca reicht EMA-Zulassungsantrag ein
Wirksamkeit bei 70 Prozent
Zeitweise sorgte der Impfstoff für etwas Furore: Im Rahmen der klinischen Studie kam es zu einer Panne, und ein Teil der Probanden hatte versehentlich bei der ersten der beiden Gaben nur die Hälfte der im Studienprotokoll vorgesehenen Dosis erhalten. Die zweite Dosis des Impfschemas lief nach Plan. Allerdings zeigte AZD1222 just bei den Patienten unter der verringerten Dosis eine bessere Wirksamkeit. Eine mögliche Erklärung könnte sein – da es sich bei AZD1222 um einen Vektorimpfstoff auf Basis eines Schimpansen-Adenovirus handelt, der ein Gen für das Spikeprotein von SARS-CoV-2 enthält –, dass auch der Vektor selbst eine Immunreaktion auslösen könnte, sodass bei Impfung der zweiten Dosis mögliche Antikörper gegen den Vektor den Impfstoff abfangen. Das könnte eine verminderte Immunität erklären.
Wie auch für BNT162b2 und mRNA-1273 zielt der Zulassungsantrag zu AZD1222 auf eine bedingte Marktzulassung. Im Gegensatz zu einer Notfallzulassung sind dafür mehr Daten erforderlich, außerdem liegt das Haftungsrisiko beim pharmazeutischen Unternehmer und nicht beim Staat.
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Die Wirksamkeit von AZD1222 wird mit 70 Prozent angegeben und liegt somit unter der von BNT162b2 und mRNA-1273 mit etwa 95 Prozent. Die AstraZeneca-Vakzine wird ebenfalls in zwei Dosen verabreicht, zwischen der ersten und der zweiten sollten vier bis zwölf Wochen liegen (bei BNT162b2 mindestens drei Wochen, bei mRNA-1273 mindestens vier Wochen). Der Impfstoff lässt sich bei 2 °C bis 8 °C transportieren und lagern, AZD1222 ist zudem günstiger als die beiden mRNA-Impfstoffe.
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