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Die Insolvenz des Apothekenrechenzentrums AvP hat mehrere Tausend Apotheken in wirtschaftliche Nöte gebracht – zum Teil drohen Schließungen. Die Bundesregierung stellte den betroffenen Betrieben zinsgünstige Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Aussicht. Doch nach Recherchen von DAZ.online scheitert die Vergabe dieser Kredite an einer praktisch unerfüllbaren Bedingung. Nun wird bekannt, dass bis Ende November lediglich 87 KfW-Kredite aus den Corona-Sonderprogrammen den Apotheken zugesagt werden konnten. Bezogen auf die Gesamtzahl an betroffenen Betrieben entspricht das knapp über drei Prozent.
Die Beteiligten im Insolvenzverfahren beim Apothekenrechenzentrum AvP haben heute einen wichtigen Termin: Vor rund einer Stunde begann die Gläubigerversammlung im Düsseldorfer Messezentrum. Die meisten betroffenen Apotheker:innen lassen sich anwaltlich vertreten.
Als bisher einzige finanzielle Hilfe stellte die Bundesregierung den von der AvP-Insolvenz betroffenen Apotheken zinsgünstige Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Aussicht. Das war Anfang Oktober, als sich der Gesundheitsausschuss über die Umstände und Folgen der Pleite des Apothekenrechenzentrums informierte. Doch Recherchen von DAZ.online ergaben schon damals, dass es bei der Vergabe dieser Kredite zu teilweise unüberwindbaren Hürden kommt. So scheitern die Anträge an einer praktisch unerfüllbaren Bedingung.
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Rufe nach politischen Konsequenzen werden lauter
Eine Pressereferentin der Apobank erklärte auf Anfrage von DAZ.online beispielsweise, die KfW biete zwar Corona-Hilfen für Apotheken, die auch von AvP-geschädigten Apotheken genutzt werden könnten. Doch wegen einer bestimmten Vorgabe der KfW sei dies praktisch unmöglich: Denn der Zweck der KfW-Hilfe sei in diesen Fällen, den Überbrückungskredit der Apotheke umzuschulden. Im Regelwerk der KfW steht jedoch, dass die Kreditmittel nicht für Umschuldungen infrage kommen. Dies ist aus den Merkblättern der KfW zu allen Varianten der Corona-Hilfen zu entnehmen. Die KfW prüfe dies zwar nicht nach, aber die jeweilige Hausbank müsse dies beim Antrag auf KfW-Mittel dokumentieren. Die Apobank hatte zu dieser Frage bereits Gespräche mit der KfW aufgenommen, doch zum damaligen Zeitpunkt sei noch keine Lösung für das Problem gefunden worden.
Zu hoch gegriffene Zahlen
Wie viele Apotheken diese Hürde trotzdem überwinden konnten und Kredite der KfW erhalten haben, darüber gab es bisher keine offiziellen Informationen. Vertreter des Gesundheitsausschusses äußerten sich im Oktober gegenüber DAZ.online und bezifferten die Anzahl erfolgreich beantragter Darlehen auf etwa 250. Ein anderes Online-Medium hatte diese Zahl ebenfalls genannt. Schon damals blieb jedoch fraglich, ob diese Angabe nicht vielmehr eine Erfindung der Politik sei, um den Betroffenen und der Öffentlichkeit zu suggerieren, die finanziellen Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung kämen tatsächlich an.
Heute muss man feststellen, dass diese kolportierten Zahlen tatsächlich deutlich zu hoch gegriffen waren. In einem aktuellen Schreiben an den Vorsitzenden des Gesundheitsausschusses Erwin Rüddel (CDU), das DAZ.online vorliegt, berichtet die Parlamentarische Staatssekretärin aus dem Bundesgesundheitsministerium Sabine Weiss (CDU), dass seit Aufnahme des vorläufigen Insolvenzverfahrens bei AvP am 16. September lediglich 87 KfW-Kredite aus den Corona-Sonderprogrammen an Apotheken zugesagt wurden. Das Schreiben ist datiert auf den 14. Dezember, die Angabe bezieht sich auf den Zeitraum bis Ende November.
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