Antigentest-Preisverordnung

Apotheken dürfen 60 Cent pro PoC-Test erheben

Berlin - 09.12.2020, 07:00 Uhr

Antigen-Schnelltests sollen breit und günstig zum Einsatz kommen. (Foto: Milos / stock.adobe.com)

Antigen-Schnelltests sollen breit und günstig zum Einsatz kommen. (Foto: Milos / stock.adobe.com)


Anfang November hatte das Bundesgesundheitsministerium den Entwurf einer Antigen-Test-Preisverordnung vorgelegt. Mit ihr sollten die Zuschläge für Apotheken und Großhändler bei der Abgabe der patientennahen Schnelltests bei 40 Cent gedeckelt werden. Die ABDA hatte die Pläne im Detail kritisiert – dann war es still geworden um die Verordnung. Gestern wurde sie nun gründlich überarbeitet im Bundesanzeiger veröffentlicht – die ABDA wurde offenbar gehört.

Am gestrigen Dienstag wurde im Bundesanzeiger die „Preisverordnung für SARS-CoV-2 Antigen-Tests zur patientennahen Anwendung (AntigenPreisV)“ veröffentlicht. Damit ist der Preis für Antigen-Schnelltests auf SARS-CoV-2 nicht mehr ganz frei kalkulierbar – jedenfalls dann, wenn sie an nach der Corona-Testverordnung berechtigte Leistungserbringer abgegeben werden. Das sind unter anderem die zuständigen Stellen des öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) und die von ihnen betriebenen Testzentren, die von ihnen beauftragten Dritten sowie Arztpraxen und KV-Testzentren. Zudem jene Einrichtungen und Unternehmen, für die der ÖGD festgestellt hat, dass sie im Rahmen ihres Testkonzepts monatlich bestimmte Mengen an PoC-Antigen-Tests in eigener Verantwortung beschaffen und nutzen können. 

40 Cent für Händler

Wer nun als „Händler“ im Sinne der EU-Verordnung über In-vitro-Diagnostika Antigen-Tests an diese Leistungserbringer abgibt, bekommt dafür auf den tatsächlichen Abgabepreis des Herstellers einen einmaligen Festzuschlag von 40 Cent zuzüglich Umsatzsteuer. Dasselbe gilt für die Abgabe an Apotheken. Wo im ersten Entwurf der neuen Preisverordnung noch vom Großhandel die Rede war, fußt der „Händler“-Begriff nun auf einer europarechtlichen Definition. Erfasst ist „jede natürliche oder juristische Person in der Lieferkette, die ein Produkt bis zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme auf dem Markt bereitstellt, mit Ausnahme des Herstellers oder des Importeurs“.

60 Cent für Apotheken

Erfolgt die Abgabe an die genannten berechtigen Leistungserbringer durch eine Apotheke, kann diese pro Test einen einmaligen Festzuschlag von 60 Cent sowie die Umsatzsteuer erheben. Auch hier wurde gegenüber dem ersten Entwurf nachjustiert. Zunächst sollten die Apotheken ebenfalls 40 Cent bekommen – die ABDA hatte in ihrer Stellungnahme 60 Cent eingefordert. Damit fand sie offensichtlich Gehör.

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Außerdem stellt die Verordnung klar, dass diese Preisregelung nicht für die Abgabe von Antigen-Tests zur patientennahen Anwendung gilt, wenn Verträge erfüllt werden, die vor dem 9. Dezember 2020 geschlossen wurden. Auch das war eine Forderung der ABDA.

Hintergrund der Regelung ist, dass die Coronavirus-Testverordnung die Vergütung für selbst beschaffte Antigen-Tests beschränkt. Es werden Beschaffungskosten in Höhe von höchstens 9 Euro je Test gezahlt – vor dem 1. Dezember waren es sogar nur 7 Euro. Doch niemand soll die Tests aus finanziellen Gründen scheuen. Es habe sich nämlich gezeigt, dass auf dem Markt erheblich höhere Preise für PoC-Antigen-Tests verlangt würden, als nach der Testverordnung erstattet werden. Diese höheren Preise entstünden bei der Abgabe von PoC-Antigen-Tests durch die auf dem Vertriebsweg erhobenen Zuschläge auf den Abgabepreis des Herstellers. „Zur Sicherstellung einer ausreichenden Verfügbarkeit und Durchführung von PoC-Antigen-Tests ist es daher erforderlich einheitliche Obergrenzen für die Zuschläge der einzelnen Vertriebsebenen festzulegen“, hieß es dazu im ersten Verordnungsentwurf.

Die Verordnung tritt außer Kraft, wenn festgestellt wird, dass eine epidemische Lage von nationaler Tragweite nicht mehr besteht – spätestens jedoch Ende März 2021.
 


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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8 Kommentare

0,60 pro test

von Sven Larisch Mediapark am 13.12.2020 um 9:34 Uhr

Super - das ist doch mal ein schlechter Witz . Danke für nichts.

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0,60 pro test

von Sven Larisch am 13.12.2020 um 9:33 Uhr

Ist das ein schlechter Witz?
Ich darf jetzt für eine 25er Packung Tests € 15,00 einnehmen.
Genau die selbe sch... wie bei Grippeimpfungen auf Sprechstundenbedarf.
und das Wort 2Dürfen2 ist ja schon falsch gesetzt im Titel.
Apotheker werden gezwungen nur noch 0,60 € Aufschlag pro Test zu berechnen. Ja der Gesetzgeber zwingt uns, aber mal seinen dicken Beamten.... rum zu kriegen, damit das Rx versandverbot kommt.. Nein das geht nicht. Danke für mal wieder nichts und unnötigen Aufwand. Den Text zu diesem Beschluss versteht doch fast kein normaler Mensch. Nur Juristen- na danke nein.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Eingriff in den Markt

von Fachhandel am 09.12.2020 um 19:35 Uhr

Lieber Herr Spahn,

diese Verordnung wird dazu führen das die bisherigen Vertriebswege der Antigenteste nicht mehr funktionieren wird.
Kein Händler wird die Logistik, Lagerung und alles drumherum für 5 % Marge machen wollen/können.Zudem haben die bisherigen Abhnehmer zwischen 1,5 und 2 % Skonto.
Ich kenne viele Reaktionen heute: Nein, wir liefern nicht mehr.

Was wird passieren: Kein Abnahmeweg mehr, die Hersteller und Importeure werden es sich dreimal überlegen ob sie den deutschen Markt beliefern. Die Ware geht dann eben woanders hin...oder gleich in die USA

Wer beliefert jetzt Krankenhäuser, Altenheime etc?
Die Apotheke mit Bezug über den Pharmagroßhandel?

Glückwunsch Herr Spahn für die Weitsicht!

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Ausverkauft!

von Thomas Eper am 09.12.2020 um 11:18 Uhr

Komisch.
Ab heute sind alle Masken und SARS-CoV-Schnelltests ausverkauft.
Nichts mehr zu kriegen.

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

LOL

von Karl Friedrich Müller am 09.12.2020 um 8:38 Uhr

Die ABDA wurde gehört.
Es ist unerhört, wie schon wieder mit Billigung unserer Vertretung in unser Einkommen und Freiheit als Kaufleute eingegriffen wird. Für Nichtarzneimittel! Das geht den Staat überhaupt nichts an. Wobei wir zudem im Vergleich mit anderen Händlern im Verkauf überhaupt eingeschränkt werden: nur an...,
Die Geringschätzung könnte nicht größer sein! Es wird uns nicht nur kein Einkommen gegönnt, sondern auch nicht mal die Kosten dürfen erwirtschaftet werden.
Das ist eine Schande! Und ist das überhaupt legal? Ist nicht das Wirtschaftsministerium zuständig, wenn überhaupt?
Das Konstrukt sollte überhaupt auf seine Zulässigkeit überprüft werden.
Schon aus dem Grund, weil das der Anfang einer ganz großen Streichung unseres Einkommens sein könnte, ganz willkürlich. Da wird dann in jeden Artikel hineingeredet.
So nicht. Ich hab eine Sauwut.
Doch die Kollegen pennen weiter.

» Auf diesen Kommentar antworten | 3 Antworten

AW: LOL

von Karl Friedrich Müller am 09.12.2020 um 8:52 Uhr

Eben lese ich, wie der Verband sich die Verteilung von Masken vorstellt.
Die Apotheken beschaffen die Masken, prüfen die Berechtigung, beraten, geben ab. Alles neben der normalen Arbeit (Hunderte!!!! Von Personen), bekommen dafür praktisch keine Entlohnug.
Wahrscheinlich dürfen wir uns dann wieder anhören, dass die Masken nix taugen. Da kommen wieder Heerscharen von „Testern“. Umtausch gefordert! Auch wenn die Maske schon Monate getragen wurde und total versifft ist. Würg
Ein weiterer Versuch, uns zu missbrauchen und auszubeuten. Das passt gut zum Obigen.
Das kann nur abgelehnt werden.
Also ehrlich: ihr tickt doch nicht richtig!

AW: ganz Ihrer Meinung

von T. Kaiser am 09.12.2020 um 8:59 Uhr

Ich bin ganz Ihrer Meinung. Die ARD zieht vor das Verfassungsgericht, eine Anpassung der Vergütung nach 12 Jahren sei ja wohl nicht zu viel verlangt.
Und was machen wir und unsere Standesvertretung? Eine absolute Frechheit womit wir uns abspeisen lassen und was wir akzeptieren und "rausverhandeln".

AW: LOL

von Karl Friedrich Müller am 09.12.2020 um 9:05 Uhr

Ach ja: dann überlegt Euch mal vor dem Hintergrund, wo die „Honorare“ für die tollen pharmazeutischen „Dienstleistungen“ landen werden.
Das wird eher Sklavenarbeit mit Überwachung und viel Kosten

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