Oraler Glucose-Toleranztest

Außer Handel: Kann eine neue NRF-Vorschrift das O.G-T.-Fertigarzneimittel ersetzen?

Stuttgart - 16.11.2020, 07:00 Uhr

Schon seit einigen Jahren haben die Krankenkassen das bisher erhältliche Fertigarzneimittel Accu-Chek Dextrose O.G-T. aus wirtschaftlichen Gründen nur in Ausnahmefällen bezahlt. (Foto: Mediteraneo / stock.adobe.com)

Schon seit einigen Jahren haben die Krankenkassen das bisher erhältliche Fertigarzneimittel Accu-Chek Dextrose O.G-T. aus wirtschaftlichen Gründen nur in Ausnahmefällen bezahlt. (Foto: Mediteraneo / stock.adobe.com)


Rezeptur teurer als FAM – Kostenträger auf dem Holzweg?

Zur Durchführung des oralen Glucose-Toleranztests sind anwendungsfertige Trinklösungen eindeutig die beste Alternative. Bei der Herstellung in der Apotheke sollte dabei auf die standardisierte NRF-Vorschrift 13.8. zurückgegriffen werden. Eine Zubereitung der Lösung aus glucosehaltigem Pulver unmittelbar vor der Einnahme in der Arztpraxis ist aufgrund ihrer Fehleranfälligkeit nicht zu empfehlen. 

Schon seit einigen Jahren haben die Krankenkassen das bisher erhältliche Fertigarzneimittel Accu-Chek Dextrose O.G-T. aus wirtschaftlichen Gründen nur in Ausnahmefällen bezahlt. Das Präparat hatte zuletzt einen Verkaufspreis von 5,53 Euro. Stattdessen wurde empfohlen, den Traubenzucker als portionsweise abgepacktes Pulver über die Apotheke zu beziehen. Je nach Einkaufspreis der Glucose mussten dann nur etwa 1,20 Euro bezahlt werden. 

Die Deutsche Diabetes Gesellschaft und die Deutsche Vereinte Gesellschaft für Klinische Chemie und Laboratoriumsmedizin haben diese Vorgehensweise schon länger kritisiert. Durch diese fehleranfällige Selbstherstellung in der Arztpraxis werde die diagnostische Sicherheit und die Gesundheit von Mutter und Kind unnötig aufs Spiel gesetzt. Nach Meinung der Fachgesellschaften ist dieser Sparkurs der Kostenträger zudem eine Aufforderung an den Hersteller des Fertigarzneimittels die Produktion einzustellen.

Einheitliche Regelung mit den Kostenträgern wünschenswert

Tatsache ist auf jeden Fall, dass wenn nun zukünftig fertige Trinklösungen als Rezeptur von der Apotheke hergestellt werden, der Preis sehr deutlich über dem Betrag für das bisher verfügbare Fertigarzneimittel liegen wird. Schon allein der Rezepturzuschlag zur Herstellung einer Lösung unter Anwendung von Wärme beträgt bis zu einer Menge von 300 g bereits 6,00 Euro, hinzu kommen ein Zuschlag von 90 Prozent auf die Einkaufspreise für die benötigten Substanzen und das Gefäß sowie ein Fixzuschlag von 8,35 Euro. Eine einheitliche Regelung mit den Kostenträgern bezüglich einer Kostenübernahme der neuen NRF Vorschrift 13.8. ist daher wünschenswert.



Dr. Annina Bergner, Apothekerin, Autorin PTAheute.de
redaktion@daz.online


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3 Kommentare

Kostenberechnung oGTT

von Zück am 18.11.2020 um 15:30 Uhr

Sehr geehrte Frau Dr. Bergner, bitte erläutern Sie, warum auf eine Glucose-Lsg. (non RX) ein Festzuschlag von 8,35€ berechnet werden soll.

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: Kostenberechnung oGTT

von Chris am 20.11.2020 um 22:27 Uhr

Es muss ja nicht zwangsläufig Rx sein. Auch wenn ausnahmsweise erstattungsfähige Rezepturen zulasten der GKV abgegeben werden, werden die i.d.R. mit Festzuschlag taxiert.

Billig, alles was für GKV zählt

von ratatosk am 16.11.2020 um 11:04 Uhr

Unsicher, arbeitsaufwendig in der Arztpraxis, alles egal, Hauptsache billig billig, alles was für die GKV zählt, ebenso wie das Teilen von allem und jedem, egal wieviel Tote durch Falschanwendung vorkommen mögen.
Das ist eben D 2020 als Unterabteilung von GKV und den Handlangern in der Politik

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

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