Gutachten zur AvP-Insolvenz

Was bedeuten „Forderungen aus Rabattverfall“ für AvP?

Süsel - 13.11.2020, 09:15 Uhr

Welche Vermögenswerte sind beim insolventen Rechenzentrum AvP noch zu finden? (x / Logo: AvP)

Welche Vermögenswerte sind beim insolventen Rechenzentrum AvP noch zu finden? (x / Logo: AvP)


Bestehen noch Ansprüche gegen Kostenträger?

Nun werde ermittelt, inwieweit noch Ansprüche gegenüber Kostenträgern bestehen. Bisher sei bereits ein Abrechnungsvolumen von 24,5 Milliarden Euro mithilfe eines externen Dienstleisters geprüft worden. Daraus ergebe sich nach vorläufiger Einschätzung ein Forderungspotenzial zwischen 37,2 und 137,4 Millionen Euro. Der Betrag hänge von zahlreichen Einschätzungen ab und sei gegebenenfalls noch deutlich nach unten zu korrigieren. Unabhängig davon seien Aussonderungsrechte zu prüfen, heißt es im Gutachten.

Das Gutachten macht also einige Einschränkungen hinsichtlich der Aussichten, diese Forderungen einzutreiben. Dagegen werden andere Forderungen an dieser Stelle nicht beziffert, beispielsweise die Herstellerrabatte zu den Rezepten, die nach Einsetzung des (damals noch vorläufigen) Insolvenzverwalters abgerechnet wurden.

Dubiose Vorgeschichte

Doch zurück zu den Forderungen aus Rabattverfall. Gemäß der Darstellung im Gutachten kommt diesen Forderungen auch eine wichtige Rolle bei der Vorgeschichte der Insolvenz zu. Im Gutachten werden „strukturelle Defizite“ des Unternehmens beschrieben. Diese hätten dazu geführt, dass die Kosten nicht aus den erhobenen Gebühren zu decken gewesen seien. Daher habe die AvP Deutschland GmbH wohl schon in den Jahren 2017 bis 2019 Verluste von etwa 
4 Millionen Euro vor Steuern pro Jahr erwirtschaftet. Damit dies nicht auffalle, seien Rechnungen über Rabattverfälle fingiert worden. In den Jahresabschlüssen seien „erhebliche Erträge“ aus den Rabattverfallforderungen gebucht worden, die dem Rechenzentrum tatsächlich nie zugeflossen seien, heißt es im Gutachten. Die fehlende Liquidität sei nicht aufgefallen, denn das Rechenzentrum habe auf den Konsortialkredit für die Abrechnungsgelder zugreifen können.

Das wiederum sei wegen der Bilanzierungspraxis bei AvP nicht aufgefallen. Denn die Forderungen gegenüber den Kostenträgern und die Guthaben auf den Abrechnungskonten seien nicht aktiviert und die Verbindlichkeiten aus dem Konsortialkredit nicht passiviert worden. Außerdem habe das Rechenzentrum bis zuletzt über keine ordnungsgemäße Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung für die Abrechnungskonten verfügt, heißt es ebenfalls im Gutachten.

Offene Fragen

Diese Beschreibung erscheint aufschlussreich, was die Vergangenheit angeht. Sie wirft aber auch die Frage auf, ob im laufenden Insolvenzverfahren noch Zahlungen für Rabattverfälle von den Krankenkassen einzutreiben sind. Dabei ist zu bedenken, dass die Abrechnungen teilweise bis zum Jahr 2013 zurückreichen. Außerdem ist zu fragen, ob die Krankenkassen tatsächlich verspätet gezahlt haben. Denn gerade wegen des drohenden Rabattabzugs gelten die Krankenkassen als sehr zuverlässige Zahler.



Dr. Thomas Müller-Bohn (tmb), Apotheker und Dipl.-Kaufmann
redaktion@daz.online


Diesen Artikel teilen:


0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.