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Gutachten des AvP-Insolvenzverwalters
Aussicht auf sehr hohe Quote – unter Vorbehalt
Die größten Positionen sind die unsichersten
Doch die größten Positionen in dieser Auflistung sind zugleich auch die unsichersten. Denn Insolvenzverwalter Hoos geht offenbar relativ optimistisch davon aus, dass die von ihm eingereichten und abgerechneten Rezepte bei den Krankenkassen 200 Millionen Euro einbringen werden.
Noch vorsichtiger müssen die 137,4 Millionen Euro aus Forderung aus Rabattverfall bewertet werden. Hoos geht davon aus, dass AvP mindestens seit dem Jahr 2013 Rabattverfallansprüche gegenüber den Krankenkassen zustehen. Im Gutachten erklärt er, dass den Kostenträgern normalerweise Rabattansprüche „von zumeist fünf Prozent des Arzneimittelabgabepreises“ zustehen würden, wenn diese innerhalb von zehn Tagen nach Rechnungseingang an das Rechenzentrum zahlen würden. Nach Hoos‘ Kenntnissen ist dies seit 2013 nicht geschehen und so prüft er aktuell zusammen mit einem Dienstleister, ob und in welcher Höhe Rabattverfallansprüche bestehen. Vorläufige Ergebnisse ergeben eine Spannweite zwischen 37,2 Millionen Euro und 137,4 Millionen Euro. In den Forderungen ist also die oberste Grenze der Spannbreite angegeben. Außerdem muss kritisch betrachtet werden, ob mit „zumeist fünf Prozent“ Kassenabschlag der tatsächliche Wert nicht deutlich überschätzt wird und ob diese Forderungen am Ende überhaupt eingebracht werden können.
Gutachten beziffert keine Insolvenzquote
Das Gutachten dient der Rechtfertigung des Insolvenzverfahrens vor Gericht. Es wird darin keine Insolvenzquote hochgerechnet, dennoch bietet die Auflistung der Verbindlichkeiten und Vermögenswerte dem aufmerksamen Leser eine erste Orientierung: Berechnet man nämlich das Verhältnis von der Summe aller Verbindlichkeiten zur Summe der vorhandenen Vermögenswerte ergibt sich die außergewöhnlich hohe Insolvenzquote von bis zu 90 Prozent. Selbst auf der Grundlage der unteren Grenze der Spannweite für die Rabattverfallansprüche wären es immerhin noch etwa 75 Prozent. In Insolvenzverfahren sind normalerweise Quoten im einstelligen Bereich gewöhnlich. Doch die Pleite eines Apothekenrechenzentrums lässt sich offenbar nicht ohne weiteres mit Insolvenzen anderer Unternehmen vergleichen. Die AvP Deutschland GmbH erwirtschaftete laut Gutachten im Jahr 2019 Umsatzerlöse in Höhe von 26,8 Millionen Euro bei einem Abrechnungsvolumen von knapp 8 Milliarden Euro im selben Zeitraum. Der vorläufige Fehlbetrag in Höhe von etwa 50 Millionen Euro, der sich aus dem Gutachten liest, ist also im Verhältnis zu den Summen, die über die AvP-Konten floss, relativ gering.
2 Kommentare
Ansprüche aus Rabattverfall
von Johannes Berlitz am 10.11.2020 um 10:57 Uhr
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AW: Ansprüche aus Rabattverfall
von Norbert Schörner am 10.11.2020 um 19:31 Uhr
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