- DAZ.online
- News
- Apotheke
- Dosierung oder „Dj“ m...
18. Verordnung zur Änderung der AMVV
Dosierung oder „Dj“ müssen ab Sonntag aufs Rezept
Ab dem 1. November müssen Ärzte auf Rezepten die Dosierung angeben, es sei denn, sie bestätigen mit dem Kürzel „Dj“, dass Patienten bereits eine schriftliche Dosierungsanweisung oder einen Medikationsplan besitzen. Außerdem dürfen Apotheker mit der neuen Arzneimittelverschreibungsverordnung, die am Sonntag in Kraft tritt, mehr Änderungen am Rezept vornehmen.
Nun kommt sie: die klare – und gesetzlich verpflichtende – Dosierungsangabe auf dem Rezept. Der Deutsche Apothekerverband (DAV) hatte sie seit langem gefordert, so DAV-Chef Fritz Becker in einer gestern veröffentlichten Pressemitteilung. Die Angabe auf der Arzneimittelverordnung schließe bei Wissensdefiziten des Patienten die Informationslücke für eine sichere und wirksame Pharmakotherapie.
Rezepte, die ab dem 1. November 2020 ausgestellt werden, müssen eine Dosierungsangabe (zum Beispiel 0-0-1) beinhalten, oder alternativ das Kürzel „Dj“. Dieses steht für „Dosierungsanweisung ja“. Damit bestätigt der Arzt, dem Patienten eine schriftliche Dosierungsanweisung mitgegeben zu haben. Die Änderung geht auf Artikel 1 Nummer 1 der 18. Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung zurück, die am 1. November in Kraft tritt.
Ausgenommen sind Verschreibungen, die direkt an den oder die Verordnete gerichtet sind, etwa beim Sprechstundenbedarf. Auch die Verschreibung von Betäubungsmitteln bleibt nach Inkrafttreten der Verordnung wie bisher gehandhabt: Gemäß der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung muss hier weiterhin die Dosierung mit Einzel- und Tagesgabe vermerkt sein, es sei denn, der Vermerk „gemäß schriftlicher Anweisung“ findet sich auf dem BtM-Rezept. Ebenso bleiben die Regelungen für die Kennzeichnung von Rezeptur-Verordnungen wie bisher bestehen. Hier müssen Verschreibende wie üblich die Gebrauchsanweisung auf dem Rezept vermerken.
AMTS-Benefit oder Retaxrisiko?
Die ABDA weist auch auf die Sorge hin, die Regelung könne zu Retaxationen führen. „Formfehler auf Rezepten dürfen den Krankenkassen nicht als Vorwand dienen, Rezepte zu retaxieren und den Apotheken die Vergütung vorzuenthalten“, so Becker. Aber diese Gefahr sowie einen Mehraufwand, weil mehr Rücksprachen mit Ärzten gehalten werden müssen, erwarten viele Apothekerinnen und Apotheker. In einer nicht repräsentativen DAZ.online-Umfrage zeigten sich im Juni letzten Jahres 57 Prozent der Befragten skeptisch gegenüber der verpflichtenden Dosierungsangabe.
Mehr zum Thema
Wenn die Dosierungsanweisung auf dem Rezept nicht eindeutig ist …
Fehldosierung vorprogrammiert
Im Artikel „Fehldosierung vorprogrammiert“ in der Deutschen Apotheker Zeitung diskutierte Apothekerin Carina John 2019 die verpflichtende Dosierungsangabe hinsichtlich der Auswirkungen auf die Pharmakovigilanz. Einerseits biete die Dosierung auf dem Rezept Vorteile für die Arzneimitteltherapiesicherheit, aber andererseits auch das Potenzial für pharmazeutische Risiken, weil unklare Angaben Interpretationsspielraum liefern könnten. Pharmazeutisches Fachpersonal könnte diese Probleme jedoch – mit der richtigen Herangehensweise – oft ohne ärztliche Rücksprache lösen.
Ergänzungen per Gesetz erlaubt
Mit den Bestimmungen, die im Zuge der 18. Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung in Kraft treten, erhalten Apotheker explizit die Erlaubnis, Ergänzungen zur Dosierung oder dem Medikationsplan auf dem Rezept vorzunehmen:
(6) fehlen Angaben […] zur Dosierung nach Nummer 7, so kann der Apotheker, wenn ein dringender Fall vorliegt und eine Rücksprache mit der verschreibenden Person nicht möglich ist, die Verschreibung insoweit ergänzen.
(6a) Fehlt […] der Hinweis in der Verschreibung auf einen Medikationsplan, der das verschriebene Arzneimittel umfasst, oder eine schriftliche Dosierungsanweisung nach Absatz 1 Nummer 7, so kann der Apotheker auch ohne Rücksprache mit der verschreibenden Person die Verschreibung insoweit ergänzen, wenn ihm diese Angaben zweifelsfrei bekannt sind.“
Verordnungssoftware unterstützt Angaben
Außerdem hofft die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), dass sich Rücksprachen im Zaum halten werden, weil die Verschreibungssoftware in den Arztpraxen den Aufdruck unterstützt. Der Anforderungskatalog an die Verordnungssoftware nach § 73 SGB V sieht seit dem 1. Oktober 2020 die Dosierungsangabe als Funktion verpflichtend vor – seitdem sind die Programme laut KBV mit einem entsprechenden Update ausgestattet. Beispielsweise können Ärzte bei der Verordnungssoftware Medistar seitdem ein Rezept nur dann ausstellen, wenn sie die Dosierung innerhalb der spitzen Klammern (»hier kann Freitext angegeben werden«) eingetragen oder das Feld »Dj« angekreuzt haben.
Ob die Regelung auf lange Sicht zu einem hohen Retaxationsrisiko führt, bleibt abzuwarten. Für Fritz Becker sind die Probleme, die im Testmonat Oktober auftraten, keine Überraschung. „Wir haben gesehen, dass es hier und da noch Schwierigkeiten mit der Software und der korrekten Bedruckung von Rezepten gibt. Das ist nicht ungewöhnlich bei solchen Umstellungen.“
8 Kommentare
Dosierung auf Rezept
von Gregor Huesmann am 03.11.2020 um 11:13 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Dosierung auf Rezept
von Gregor Huesmann am 03.11.2020 um 11:01 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Verantwortung Dosierung
von Ina K am 03.11.2020 um 8:52 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Und schon trudeln die ersten "Dj" BTM-Rezepte ein
von Armin Heller am 02.11.2020 um 11:22 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: Und schon trudeln die ersten "Dj&
von SL am 04.11.2020 um 7:06 Uhr
Erste Erfahrungen
von Bernd Jas am 31.10.2020 um 22:23 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Dosierung
von Conny am 30.10.2020 um 19:59 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Wortwahl
von Reinhard Rodiger am 30.10.2020 um 19:43 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.