Gastkommentar

Alternativlos: Das RxVV

Erding - 21.10.2020, 07:00 Uhr

Der Paketdienstfahrer wird die Folgen einer falschen Lagerung oder eines zu langen Transports weder erkennen noch melden. (c / Foto: helivideo / stock.adobe.com)

Der Paketdienstfahrer wird die Folgen einer falschen Lagerung oder eines zu langen Transports weder erkennen noch melden. (c / Foto: helivideo / stock.adobe.com)


Die Lieferungen erfolgen unkontrolliert an den Endverbraucher

Die einzige, allerdings heftig umstrittene Grundlage, die eine Vergleichbarkeit der jeweiligen nationalen Standards mit den deutschen Sicherheitsanforderungen ohne Angabe der zugrundeliegenden Kriterien (!) postuliert, ist die sogenannte Länderliste, die zuletzt am 5. Juli 2011 (!!) vom Bundesministerium für Gesundheit bekannt gemacht wurde. Hier stellen sich allein schon die grundsätzlichen Fragen der Aktualität und der Hintergründe dieser Liste. Selbst die Ausarbeitung des Bundestages (WD 9) legt eine gerichtliche Einzelfallprüfung nahe – eine Empfehlung, die mir als Praktiker ziemlich realitätsfern erscheint und zudem möglicherweise Jahre in Anspruch nehmen dürfte. Bedenkt man ferner, dass in diesen Ländern keinerlei Kontrollen durch deutsche Behörden durchgeführt werden dürfen, hat das alles mit Arzneimittelsicherheit nichts mehr zu tun. Wer, welcher Abgeordnete, welcher Minister, welcher Standesvertreter, will und kann denn hierfür die Verantwortung übernehmen?

Umso hilfloser erscheint in diesem Zusammenhang der Versuch in der wissenschaftlichen Auswertung des Fachbereichs Europa (PE 6) auf ein klares RxVV zu verzichten. Man sucht verzweifelt nach milderen Mitteln, die erwartbare negative wirtschaftliche Auswirkungen auf die deutschen Vor-Ort-Apotheken abmildern sollen [z. B. Überführung der Preisbindung aus dem AMG (binnenmarktrelevant) ins Sozialrecht]. Dabei ist das, wie wir gelernt haben, nicht der Punkt. 

Hingegen ist völlig klar, dass die Einhaltung deutscher Regelungen, die eindeutig dem Gesundheitsschutz der deutschen Bevölkerung dienen, in anderen EU-Ländern durch deutsche Behörden weder kontrolliert noch sanktioniert werden kann. Gerade beim Versand aus den Niederlanden werden viele sinnvolle deutsche Rahmenbedingungen seit Jahren eklatant verletzt (z. B. keine Präsenzapothekenpflicht, Fremdbesitz, kein Kontrahierungszwang, keine behördliche Kontrolle).

Was läuft schief bei der Überwachung niederländischer Arzneimittelversender?

Außer Kontrolle

Geradezu lächerlich wird die Argumentation spätestens, sobald der Nichteintritt der bereits im Jahr 2003 befürchteten negativen Folgen des Versandhandels in den vergangenen 16 Jahren postuliert wird. Erstens ist das eine reine Vermutung, da meines Erachtens keinerlei seriöse Studien dazu stattgefunden haben. Die Lieferungen erfolgen unkontrolliert an den Endverbraucher (!), der in aller Regel nicht in der Lage ist, Verletzungen der Arzneimittelsicherheit zu erkennen. Selbst beim Bottroper Zytoskandal blieben die fehlenden Wirkstoffe in den Infusionen jahrelang unentdeckt und erst ein Whistleblower beendete das unsägliche Treiben. Auch der Paketdienstfahrer wird die Folgen einer falschen Lagerung oder eines zu langen Transportes weder erkennen noch melden (wem auch?). Zweitens wird der Umfang grenzüberschreitenden Versandhandels mit der Einführung des E-Rezeptes deutlich an Umfang zunehmen. Es steht also zu befürchten, dass das Fehlen jeder Kontrolle sich künftig wesentlich stärker als bisher auf den Gesundheitsschutz der Bevölkerung auswirken wird.

Als letzter Punkt bleibt festzuhalten, dass grenzüberschreitender Versandhandel auch nicht, wie ebenfalls behauptet, notwendig ist, um die Zugänglichkeit zur Versorgung zu verbessern. Noch gibt es genügend Vor-Ort-Apotheken, die fast alle Botendienste betreiben. Sie unterliegen den deutschen Rahmenbedingungen und können sogar kontrolliert werden.

Regierungsbefragung: Bundeskanzlerin Merkel zu Lehren aus der Corona-Krise

„Gesundheitspolitik Sache der Mitgliedstaaten“

Zusammenfassend ist festzustellen, dass es keinen einzigen plausiblen Grund gibt, den grenzüberschreitenden Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln fortzuführen. Hingegen gibt es eine Reihe von guten Gründen des Gesundheitsschutzes, diesen unkontrollierbaren, finanzgetriebenen Handel zu verbieten. Selbst Bundeskanzlerin Angela Merkel hat wiederholt die Auffassung geäußert, dass Gesundheitspolitik Sache der Mitgliedstaaten der EU bleiben soll. Der freie Warenverkehr innerhalb Europas steht eben nicht über der Arzneimittelsicherheit.

Deshalb ist das RxVV alternativlos!

ANZEIGE

Buchtipp

1. Auflage 2020 – Murmann Publishers – 220 S., 159 x 17 mm – Kartoniert

von Franz Stadler

Medikamenten-Monopoly

Die unheilvolle Welt der Arzneimittelgeschäfte

Der sorglose, fast spielerische, von Geldgier getriebene Umgang, also das Medikamenten Monopoly, bedroht zunehmend die Sicherheit unserer Arzneimittelversorgung. Das ist die Kernthese des kürzlich im Murmann-Verlag erschienen gleichnamigen Buches von Dr. Franz Stadler.

» Über DAV-Shop bestellen



Dr. Franz Stadler
redaktion@daz.online


Diesen Artikel teilen:


2 Kommentare

RxVV jetztr

von Monika Schübel am 21.10.2020 um 22:19 Uhr

Der Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ist absoltut verzichtbar. Präsenzapotheken bieten flächendechend Botendienste an, die pünktlich liefern und dazu alle notwendigen Belange der Arzneimittelsicherheit und Patientenbetreuung erfüllen. Unverständlicherweise stellt sich unsere einene Standesvertretung durch ihr Verhalten auf die Seite der Versender und gefährdet damit für die Zukunft der flächendeckenden Versorgung. Wenn den Apotheken durch die Rosinenpickerei des Versandhandels, der sich nicht an die Apothekenbetriebsordnung halten muss, keine Nacht- und Notdienste leistet und auch keine patientenindividuelle Rezepturen, weitere Umsätze verloren gehen, wird das Netz der Präsenzapotheken löchrig. Dann ist die Lobby der Versandapotheken, die gute Kontakte zum Gesundheitsministerium zu haben scheint, am Ziel.
Zu Lasten der hervorragenden Versorgung, um die uns jetzt die ganze Welt beneidet.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

RxVV jetzt

von Dr. Thomas Wellenhofer am 21.10.2020 um 12:30 Uhr

MIt der Synthese der Ausarbeitungen des wissenschaftlichen Dienstes ist geklärt, dass ein RxVV EU-Rechts-konform ist.
Es ist daher für Politik und Standesvertretung an der Zeit, die als verbale Monstranz vorgetragenen "EU-rechtlichen Bedenken" auf dem Müllhaufen der Geschichte zu entsorgen und endlich die sachlich zielführende, notwendige und angemessene Einführung des RxVV vorzunehmen.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.