AvP-Insolvenz

AKNR und BVDAK fordern zinslose KfW-Kredite

Berlin - 30.09.2020, 12:00 Uhr

AKNR-Präsident Dr. Armin Hoffmann sieht nach der AvP-Pleite die Arzneimittelversorgung in Gefahr: „Das A und O ist die Liquidität." (Foto: AKNR) 

AKNR-Präsident Dr. Armin Hoffmann sieht nach der AvP-Pleite die Arzneimittelversorgung in Gefahr: „Das A und O ist die Liquidität." (Foto: AKNR) 


Hartmann: Persönlich haftende Apotheker sind für solche Katastrophen nicht ausgestattet

Auch Dr. Stefan Hartmann, Vorsitzender des Bundesverbands Deutscher Kooperationsapotheken, begrüßt Douglas‘ Vorstoß. Es sei die Gesundheitspolitik der letzten Jahrzehnte, die es den Inhabern von stationären Apotheken durch die Rx-Preisbildung und zu viel Bürokratie unmöglich mache, selbst und direkt mit den Krankenkassen abzurechnen. Der einzelne Apothekenleiter beherrsche auch nicht, die Bonität einzelner Abrechnungsunternehmen zu beurteilen, so Hartmann weiter. Bis vor kurzem habe sich niemand auch nur ansatzweise eine solche Katastrophe vorstellen können. Die Apothekeninhaber in Deutschland seien nun nachvollziehbarerweise zutiefst verunsichert.

Aus Sicht des BVDAK ist klar: Ausfallrisiken durch Abrechnungsunternehmen auf die Einzelapotheke abzuwälzen, sei zukünftig ein nicht mehr tragbarer Zustand. Hartmann sieht hier einen grundsätzlichen Systemfehler: „Kommt es bei den großen Playern im Markt zu finanziellen Problemen, ohne dass die Apotheken auch nur ansatzweise Schuld daran hatten, kann der Einzelbetrieb Apotheke mit seinen verbliebenen Gewinnspannen die Verluste solche Ausfälle nicht verkraften.“ Entweder man statte die Apotheken mit Honoraren aus, die eine Zukunftssicherung auch bei Pleiten großer Partner ermöglichen oder der Staat müsse mit angepassten Vorschriften finanziell einspringen. Hartmann betont: „Die selbständigen Apotheker und Apothekerinnen haften mit ihrem Privatvermögen. Für solche Katastrophen und hohe Investments sind wir nicht ausgestattet.“



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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1 Kommentar

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von Anita Peter am 30.09.2020 um 12:12 Uhr

Die betroffenen Apotheken brauchen keine Kredite, sondern das Geld von AVP. Von daher -> Forderungsabtretung der Abrechnungssumme an den Staat -> Staat zahlt an die Apotheken aus. Was von der Insolvenzmasse übrig bleibt, bekommt durch die Forderungsabtretung komplett der Staat.
Der Staat stellt zudem zu 100% sicher, dass es zu so einem Skandal zukünftig nicht mehr kommt. Irgendein Unternehmerrisikogeschwafel ist hier völlig deplaziert.
Alternativ wird das Honorar so angepasst, dass die Apotheke selbst eine Riskovorsorge vornehmen kann, d.h. Erhöhung der 3% Pauschale auf mindestens 7%.

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