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Nach Berlin gibt auch Sachsen grünes Licht
AProof-Antikörpertest darf überall abgegeben werden - auch in der Apotheke
Sachsen zieht nach: Aproof ist freiverkäuflich
Nun hat auch die sächsische Landesdirektion das Test-Set nachträglich genehmigt, nachdem der Hersteller offenbar vergessen hatte, den Antrag bei der Landesbehörde rechtzeitig zu stellen. In einer Presseerklärung heißt es: „Im Freistaat Sachsen darf nunmehr der Coronavirus-Antikörpertest ,AProof` freiverkäuflich, auch über Apotheken, abgegeben werden.“ Tatsächlich: Es muss nicht einmal eine Apotheke sein, die den Test verkauft. Das Ministerium bestätigte auf Nachfrage von DAZ.online: „Der Test kann auch online bestellt werden. Er kann überall abgegeben werden, da die Medizinprodukte-Abgabeverordnung (MPAV) keine Anwendung findet“.
Grundsätzlich sei die Entwicklung eines Antikörpertests positiv zu werten, erklärt das Ministerium weiter. „Durch die Landesdirektion Sachsen musste jedoch noch eine Bewertung erfolgen, damit für medizinische Laien ein sicherer Umgang mit dem Antikörpertest sichergestellt werden kann.“
Jedes Bundesland entscheidet selbst, wie die MPAV auszulegen ist
Landesgesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) deutete bereits am vergangenen Mittwoch am Rande eines Pressetermins an, dass die Genehmigung kommt, erklärte aber auch, dass jedes Bundesland selbst entscheiden müsse. Die sächsische Genehmigung bedeute demnach nicht, dass der Test bundesweit durch Apotheken vertrieben werden darf. „Nach intensiver Abwägung und Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen können wir nunmehr grünes Licht für die Abgabe der Tests durch sächsische Apotheken geben“, sagte Köpping. „Wir wissen, dass die Apotheken als Teil der patientennahen Gesundheitsversorgung die beste niederschwellige Beratung bieten können. Sie können daher die bei der Abgabe der Coronavirus-Antikörpertests wichtige Aufklärung leisten.“ Die Sicherheit für Anwenderinnen und Anwender stehe für das Ministerium an erster Stelle, eine ausführliche Beratung durch entsprechend ausgebildetes Personal sei wichtig. „Der Kunde sollte gut aufgeklärt werden. Ihm sollte klar sein, dass von einer Immunität bei positivem Testergebnis bezüglich des Vorhandenseins von Antikörpern nicht ausgegangen werden darf.“
Auch für die sächsische Landesapothekerkammer ist die Verkehrsfähigkeit des Antikörpertests AProof® nun rechtlich geklärt. Aber: „Der Deutsche Ethikrat hatte sich am 22. September zur Einführung von Covid-19-Immunitätsausweisen und zum Einsatz verfügbarer Antikörpertests differenziert geäußert. Vor diesem Hintergrund obliegt es nun der fachlichen Verantwortung jeder Apothekenleiterin und jedes Apothekenleiters, über die Abgabe des Tests in seiner Apotheke selbst zu entscheiden“, teilte die Kammer mit.
Alles, was es für das Durchführen des Tests zuhause braucht, sind laut Hersteller „wenige Tropfen Blut, die auf einen Teststreifen gegeben werden. Sobald das Blut getrocknet ist, kann der Teststreifen an ein Labor geschickt werden. Jedem Test-Set liegt ein individueller Zugangscode bei, unter dem man sich registriert und das Ergebnis online abrufen kann“, erklärte Professor Jörg Gabert von der Firma Adversis Pharma. Das Unternehmen hat den Test zusammen mit dem Biotechnologisch-Biomedizinischen Zentrum (BBZ) der Universität Leipzig entwickelt.
3 Kommentare
Test
von Sven Larisch am 26.09.2020 um 8:41 Uhr
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Was ist mit der Meldepflicht?
von Thomas Bsonek am 25.09.2020 um 18:32 Uhr
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Verstehe ich das richtig?
von Torben Schreiner am 25.09.2020 um 16:51 Uhr
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