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Schreiben vom vorläufigen Insolvenzverwalter
AvP: Klassisches Apothekengeschäft wird eingestellt
Das Geschäft mit den Krankenhäusern wird fortgesetzt
Auch völlig offen bleibt das Schicksal der bei AvP befindlichen, noch nicht abgerechneten Rezepte der Apotheken. Hier stellt sich die Frage, ob diese herausgegeben werden können oder Teil der Insolvenzmasse werden.
Klar ist: Ab sofort wird AvP keine Rezepte mehr entgegennehmen. Noch ausstehende Rezeptabrechnungen sollen aber noch erstellt und versendet werden.
Das klassische Apothekengeschäft wird eingestellt – das Geschäft mit den Krankenhäusern wird fortgesetzt. „Aufgrund der zahlreichen Kündigugnen und der finanziellen Risiken im Rahmen einer Fortführung wurde entschieden, den Geschäftsbetrieb [...] mit den Offizinapotheken einzustellen", so die Begründung. Was das für die Abrechnungsgelder der Offizinapotheken bedeutet, bleibt aber nach wie vor ungeklärt. Dr. Jan-Philipp Hoos dazu: „Den Vertragsbeziehungen zwischen den Apotheken und der AvP Deutschland GmbH liegen eine Vielzahl an verschiedenen Vertragsfassungen zugrunde. Wir prüfen jetzt sehr sorgfältig, wie sich die Rechtslage an den Kontoguthaben und den Rezepten gestaltet.“ Aufgrund der wirtschaftlichen Tragweite dieser Frage stellt Hoos in Aussicht, diesen Aspekt sogar von unabhängigen juristischen Sachverständigen prüfen zu lassen. Vorhandene Kontoguthaben sollen daher zunächst auf Separierungskonten verwahrt werden.
Doch die Geschäftstätigkeit von AvP mit den Krankenhausapotheken bleibt von diesen Entscheidungen unberührt. Künftige Zahlungen sollen demnach kein Bestandteil der Insolvenzmasse werden. Dazu wird für die betroffenen Kunden ein von der Insolvenzmasse getrenntes Treuhandkonto geführt. So könnten die Beträge ungekürzt an die Krankenhausapotheken ausgekehrt werden.
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