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Neue Rabattverträge
AOK setzt bei Antibiotika auf Diversität
Wie bereits vor einigen Wochen angekündigt, hat die AOK eine gesonderte Ausschreibung für Antibiotika gestartet. Die Kasse verspricht: Diesmal wird nicht einfach der günstigste Anbieter zum Zuge kommen. Es gibt auch weitere Zuschlagskriterien, wie etwa die Länge der Lieferkette, Umweltaspekte und die Einhaltung örtlicher Vorgaben des Arbeitsschutzes. Zudem sind für alle fünf ausgeschriebenen Wirkstoffe jeweils drei Vertragspartner vorgesehen.
Immer häufiger fragen wir uns: Woher kommen die Produkte, die uns im Alltag begleiten? Unter welchen Bedingungen wurden sie hergestellt? Sind sie umwelt- und gesundheitsverträglich? Das gilt beispielsweise für Lebensmittel, Elektronikgeräte, Kleidung – und auch für Arzneimittel. Bei letzteren kommt erschwerend hinzu, dass sich die Wirkstoffherstellung weltweit auf wenige Produktionsstätten konzentriert. Auch die Politik ist alarmiert. Zuletzt hatte etwa die Linken-Politikerin Sylvia Gabelmann ein Lieferkettengesetz auch für Arzneimittel gefordert.
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Schärfere Auflagen für AOK-Rabattverträge
Manche Unternehmen zeigen sich schon jetzt bereit, mehr Verantwortung zu übernehmen. Auch die Allgemeinen Ortskrankenkassen wollen in Zeiten, da die Erwartungen der Verbraucher und Patienten größer werden, offenbar weg vom Image, ihnen gehe es bei ihren Arzneimittel-Rabattverträgen einzig und allein darum, Geld zu sparen. Ende Juli hatten sie bereits erklärt, bei ihrer 24. Rabattvertragstranche die Auflagen für ihre Vertragspartner zu verschärfen – auch in puncto Arbeitsschutz- und Umweltstandards. Bei einem Verstoß gegen die am Produktionsstandort geltenden Standards hat sich die AOK ein Sonderkündigungsrecht gesichert. Im Zuge dieser Mitteilung kündigten die AOKen auch eine separate Ausschreibung von fünf Antibiotika an. Hier werde der Blick zusätzlich auf marktnahe Produktionsstätten sowie weitere Umweltaspekte gerichtet, hieß es seinerzeit.
Nun ist es soweit. Ab dem heutigen Montag, so der AOK-Bundesverband, werden mit „AOK Z1“ fünf Antibiotika-Wirkstoffe ausgeschrieben. Es handelt sich um Cefaclor, Cefuroxim, Ciprofloxacin, Clarithromycin und Roxithromycin. Sie haben laut AOK ein Umsatzvolumen von 63 Millionen Euro pro Jahr. Die Verträge sollen am 1. Juni 2021 starten und zwei Jahre, bis zum 31. Mai 2023, laufen. Überdies werden alle fünf Fachlose im Drei-Partner-Modell ausgeschrieben. Das ist für die AOKen, die sonst im Regelfall auf Exklusivverträge setzen, durchaus bemerkenswert.
Was ist anders an der Ausschreibung?
Was sonst noch besonders ist an der Ausschreibung, erklärt Johannes Bauernfeind, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg und Federführer der AOK-Gemeinschaft für die bundesweiten Generikaverträge: „Wir vergeben in ‚AOK Z1‘ nicht einfach an den günstigsten Anbieter. Wir lassen erweiterte Zuschlagskriterien einfließen wie etwa Länge der Lieferkette, Umweltaspekte und die Einhaltung örtlicher Vorgaben des Arbeitsschutzes.“ Damit, so Bauernfeind, setze man bei der Ausschreibung antibiotischer Wirkstoffe „neue Standards für Versorgungssicherheit und Umweltschutz“.
Bonus von bis zu 16 Prozent möglich
Die genannten besonderen Merkmale könnten in ihrer Summe einen Vergabebonus von bis zu 16 Prozent ausmachen, heißt es in der Pressemitteilung des AOK-Bundesverbands. Das könne gerade kleineren Unternehmen entgegenkommen, meinen die Ortskrankenkassen. Denn es bekomme nicht automatisch der günstigste Bieter den Zuschlag, sondern derjenige, der flexibel agieren könne. Am besten gelinge dies Unternehmen, die ohnehin bereits in Standort- und Umweltkriterien investiert haben, so der Kassenverband weiter. Ganz vorn dabei sind demnach Bieter, bei denen die Produktion der Wirkstoffe, deren Weiterverarbeitung und die Verpackung der fertigen Arzneimittel nach den in der EU geltenden oder über Freihandelsabkommen abgesicherte Mindeststandards ausgerichtet ist. Auch wer die am Produktionsstandort geltenden Vorgaben zu Grenzwerten für Arzneimittelrückstände im Produktionsabwasser einhält, sammelt Bonus-Punkte. „Als Knock-out-Kriterium gelten Bündelpackungen, die wegen ihres unnötig hohen Kunststoffverbrauchs als umweltbelastend eingestuft werden“, so der AOK-Bundesverband.
Rabattverträge bleiben aus AOK-Sicht Heilmittel statt Ursache von Engpässen
Mit diesen neuen Ausschreibungskriterien passe die AOK-Gemeinschaft „das wirksamste Steuerungsinstrument des generischen Arzneimittelmarkts aktuellen Gegebenheiten an“, erklärt Bauernfeind weiter. Die vergangenen Monate der Corona-Pandemie hätten gezeigt, dass das deutsche Rabattvertragssystem die Arzneimittelversorgung resistenter gegen Lieferengpässe mache als das auf nicht geregelten Märkten möglich sei.
1 Kommentar
Aurobindo Pharma
von Augen auf am 15.09.2020 um 20:38 Uhr
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