Test-Verordnung wird nachjustiert

Kostenlose Corona-Tests für alle Reiserückkehrer aus dem Ausland

Berlin - 31.07.2020, 16:40 Uhr

Ab morgen hat jeder aus dem Ausland zurückkehrende Urlauber Anspruch auf einen Corona-Test. (Foto: imago images / Sven Simon)

Ab morgen hat jeder aus dem Ausland zurückkehrende Urlauber Anspruch auf einen Corona-Test. (Foto: imago images / Sven Simon)


Ab dem morgigen Samstag kann sich jeder, der aus dem Ausland nach Deutschland einreist, binnen 72 Stunden kostenlos bei seinem Gesundheitsamt oder durch einen niedergelassenen Arzt auf das Coronavirus SARS-CoV-2 testen lassen. Angesichts der vorgesehenen Vergütung von pauschal 15 Euro für die Ärzte, spricht Hausärzte-Chef Ulrich Weigeldt von einem „schlechten Scherz“.

In einigen Bundesländern gehen die Sommerferien bereits zu Ende – in anderen fangen sie nun erst an. Wer ins Ausland gereist ist und gerade erst zurückgekommen ist oder wer den Urlaub außerhalb Deutschland noch vor sich hat, kann sich ab dem morgigen Samstag nach seiner Rückkehr kostenlos auf eine Infektion mit der SARS-CoV-2-Virus testen lassen. Symptome müssen nicht vorliegen, Voraussetzung ist nur, dass die Einreise nach Deutschland nicht länger als 72 Stunden zurückliegt. Die Testung kann im örtlichen Gesundheitsamt oder durch einen niedergelassenen Arzt sowie in von den Kassenärztlichen Vereinigungen betriebenen Testzentren vorgenommen werden. Die Leistungserbringer erhalten für die Testung inklusive aller damit verbundenen ärztlichen Leistungen (mit Ausnahme der labordiagnostischen Leistungen) eine pauschale Vergütung von 15 Euro. Die Aufwendungen für die Testungen werden aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds gezahlt. Eine entsprechende Verordnung zur Erweiterung der Testverordnung des Bundes hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) gestern unterzeichnet. Sie wurde heute im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt morgen in Kraft.

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Bereits seit Anfang Juni ermöglicht die „Corona-Testverordnung“, dass auch asymptomatische Personen in bestimmten Fällen auf Kassenkosten getestet werden können. Nun weitet sich der Kreis der potenziellen Adressaten mit den Reiserückkehrern aus dem Ausland erheblich aus. Wird die Testung bei einem niedergelassenen Arzt vorgenommen, so wird der Anwendungsbereich zusätzlich auf Rehabilitationseinrichtungen ausgeweitet. Bislang sind bereits Kliniken und Heime erfasst, um besonders vulnerable Gruppen zu schützen – doch die, so die Erkenntnis, finden sich eben auch in Reha-Einrichtungen.

Pflichttest für Rückkehrer aus Risikogebieten soll folgen

Spahn hat in Sachen Reisende aber noch mehr geplant: Mit einer weiteren Anordnung will er Einreisende aus Risikogebieten auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes verpflichten, sich auf Aufforderung durch die zuständigen Behörden testen zu lassen. Diese Anordnung befindet sich noch in Abstimmung mit den Ländern und soll voraussichtlich im Verlauf der nächsten Woche in Kraft treten.

Dazu der Minister: „Die steigenden Infektionszahlen in Deutschland sind ein deutliches Warnsignal. Das Virus macht keine Ferien. Deshalb: Wer von einer Reise zurückkommt, sollte sich testen lassen – freiwillig und kostenlos. Rückkehrer aus Risiko-Gebieten müssen sich in Kürze auf Aufforderung bei Einreise verpflichtend testen lassen. Mehr noch als auf staatliche Anordnungen kommt es weiter auf jeden von uns an. Je besser wir im Alltag aufeinander achten, desto besser kommen wir gemeinsam durch diese Pandemie."

Weigeldt: Geringschätzung der Hausärzte

Wenig begeistert zeigt sich der Bundesvorsitzende des Deutschen Hausärzteverbands, Ulrich Weigeldt: „Ich glaube, den Zuständigen ist nicht bewusst, welchen Aufwand eine Testung in der Praxis bedeutet.“ Betrachte man den ganzen aufwendigen Behandlungskomplex, wirkten die 15 Euro, die Hausärztinnen und Hausärzte für den Abstrich bekommen sollen, „wie ein schlechter Scherz“. Weigeldt: „Das ist eine Geringschätzung dessen, was die Kolleginnen und Kollegen hier zu leisten haben und leisten! Davon abgesehen ist unklar, ob die Hausärztinnen und Hausärzte überhaupt die Ressourcen haben, dies zu leisten und über die Verordnung zur Erbringung der Abstriche verpflichtet werden können.“

Auf der Webseite des Bundesministeriums für Gesundheit finden Sie einen Fragen- und-Antworten-Katalog rund um Coronatests nach der Einreise nach Deutschland. 


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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3 Kommentare

Schlechter Scherz

von Christina am 04.08.2020 um 23:19 Uhr

Ja klar, für die Ärzte ist 15€ für 1x Abstrich ein "schlechter Scherz", aber die Apotheker können für etwa das gleiche Grippe impfen.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Kostenlose Corona-Tests

von Uwe Hüsgen am 02.08.2020 um 9:04 Uhr

"Kostenlose Corona-Tests für alle Reiserückkehrer aus dem Ausland. ... Die Aufwendungen für die Testungen werden aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds gezahlt."

Herr Spahn: Schreiben Sie 100mal das Wort "SOLIDARITÄT". Und jedesmal, wenn Sie das Wort geschriebnen haben, denken Sie zwei Minuten über den Ihnalt des Begriffes "Solidarität" nach.

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: Kostenlose Corona-Tests

von Hagen Roskosch am 08.08.2020 um 11:22 Uhr

Solidarität ist sowieso ein überstrapazierter Begriff in Deutschland. Geredet wird viel darüber, man merkt aber im realen Leben nicht viel davon.
Was ist mit den Inlandsurlaubern? Sie haben die Zeichen der Zeit erkannt, verhalten sich der Gesellschaft gegenüber sozial (Verzicht auf Auslansaufenthalt). Zum Dank gibt es keine kostenlosen Tests. Für mich völlig abstoßend.
H. Roskosch

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