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Der Jour Fixe zu Lieferengpässen ist zum offiziellen Beirat des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte avanciert. Am gestrigen Mittwoch trat das jetzt gesetzlich legitimierte und um weitere Interessenvertreter ergänzte Gremium erstmals zusammen – zunächst weiterhin nur virtuell.
Mit dem Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz hat der Gesetzgeber den 2016 beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) etablierten „Jour Fixe zu Liefer- und Versorgungsengpässen“ auf neue Füße gestellt: Er ist nun ein gesetzlich verankerter Beirat der Behörde (§ 52b Abs. 3b Arzneimittelgesetz). Seine Aufgabe ist es laut Gesetz, die Versorgungslage mit Arzneimitteln, die zur Anwendung bei Menschen bestimmt sind, kontinuierlich zu beobachten und zu bewerten. Hierzu gehört insbesondere die Bewertung der Versorgungsrelevanz eines Lieferengpasses unter Berücksichtigung möglicher bestehender Therapiealternativen.
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Die im Beirat vertretenen Institutionen hatte das Bundesministerium für Gesundheit bereits am 13. Juli benannt – am gestrigen Mittwoch kamen deren Vertreter via Webkonferenz zur konstituierenden Sitzung zusammen.
Im Unterschied zum bisherigen Jour Fixe hat sich der Teilnehmerkreis erweitert. Wie schon zuvor mit dabei sind Vertreter aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG), BfArM, Pau-Ehrlich-Institut (PEI), den Ländern sowie den Verbänden der Pharmaindustrie, der Apotheker (ADKA, ABDA und AMK), des Großhandels und der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften. Neu hinzugekommen sind Vertreter der Krankenhäuser (DKG), der Kassenärzte (KBV), der Kassen (GKV-Spitzenverband), der Patientenvertreter (BAG Selbsthilfe) sowie der Kommission Antiinfektiva, Resistenz und Therapie (Kommission ART).
Für die Apothekerschaft nahmen an der ersten Sitzung Professor Martin Schulz und Dr. André Said teil. Laut Tagesordnung wurden in der Webkonferenz die Aufgaben des Beirats vorgestellt und der Entwurf einer Geschäftsordnung diskutiert. Letzter regelt das Nähere zum Verfahren und zur Arbeitsweise des Beirats und bedarf der Zustimmung des BMG. Zudem ging es um die Liste versorgungsrelevanter und versorgungskritischer Wirkstoffe, die das BfArM nun nach § 52b Abs. 3c AMG – und nach Anhörung des Beirats – zu erstellen hat. Überdies stand ein Sachstandsbericht und eine Diskussion zu Engpässen auf der Tagesordnung.
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