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BAK verabschiedet Leitlinie
Grippeschutzimpfung in Apotheken
Apotheker dürfen gegen Grippe impfen, zunächst ausschließlich in Modellprojekten und auch erst, nachdem sie das Impfen in einer speziellen Fortbildung gelernt haben. Die Bundesapothekerkammer hat nun eine Leitlinie und ergänzende Materialien zur Grippeschutzimpfung in öffentlichen Apotheken sowie ein Curriculum für die Schulung der Apotheker verabschiedet. Doch wie sieht es mit der Vergütung aus? Verträge mit den Krankenkassen könnten Apothekerverbände auf Landesebene verhandeln, sagt BAK-Präsident Dr. Andreas Kiefer.
„Bislang sind nur rund 35 Prozent der Bundesbürger ab 60 Jahren gegen Grippe geimpft. Wünschenswert wären 75 Prozent“, sagt Dr. Andreas Kiefer, Präsident der Bundesapothekerkammer (BAK). Mit dem Wunsch einer Durchimpfung von 75 Prozent bei älteren Menschen ist Kiefer nicht allein. Die WHO und auch der Europäische Rat setzten sich dieses ambitionierte Ziel und wollten es eigentlich bis 2010 erreicht haben. Es bleibe also noch viel zu tun, so der BAK-Präsident in einer Pressemitteilung vom heutigen Mittwoch. Apotheken könnten als niederschwellige Anlaufstelle das Impfangebot der Arztpraxen ergänzen und die Durchimpfungsrate verbessern. Dafür wurde mit dem Masernschutzgesetz der Weg geebnet.
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Grundsätzlich dürfen Apotheker seit März 2020 im Rahmen von Modellvorhaben gesetzlich Krankenversicherte gegen Grippe impfen. Doch zunächst sind einige Vorbereitungen zu treffen. Modellprojekte sind in verschiedenen Bundesländern in Planung. Nun hat die BAK in ihrer Sitzung am 16. Juni eine Leitlinie und ergänzende Materialien zur Grippeschutzimpfung in öffentlichen Apotheken sowie ein Curriculum für die Schulung der Apotheker verabschiedet. DAZ.online hatte gestern bereits im Vorfeld der Sitzung über die Pläne berichtet.
Verträge mit Krankenkassen: Apotheken sollen auf Landesebene verhandeln
Kiefer: „Die Leitlinie der BAK ist die wissenschaftliche Grundlage für Verträge über Pilotprojekte. Außerdem bieten wir den Apotheken praktische Hilfen für die Umsetzung an. Und wir geben auch die Inhalte der notwendigen Schulungen für Apotheker vor.“ Die Verträge mit den Krankenkassen könnten Apothekerverbände auf Landesebene verhandeln, heißt es in der Pressemitteilung.
Die Rechtsgrundlage (§ 132j SGB V) sieht allerdings vor, dass auch einzelne Apotheken oder Gruppen von Apotheken diese Verträge abschließen können – dies hat die ABDA jedoch stets als Option abgelehnt und auf die Landesverbände verwiesen.
Die internationalen Erfahrungen mit grippeimpfenden Apothekern sind positiv. Zahlen dazu lieferte schon vor geraumer Zeit, der Volkswirt Professor Uwe May bei der BAH-Switch-Konferenz im Juni 2018: In England dürfen Apotheker seit 2015 impfen und sie impften in der Grippesaison 2017/18 über 1,3 Millionen Patienten zusätzlich. Auch andere Apotheken-Impf-Länder verzeichnen Erfolge: In Irland stieg seit Einführung der Influenzaimpfung durch Apotheker (2009) die Zahl Geimpfter von 9.000 auf 78.000 (2017). Kanada berichtet von einer 8,4 Prozent höheren Impfrate und in der Schweiz geben 15 Prozent der Patienten an, dass sie sich ohne die Option der Grippeimpfung in der Apotheke gar nicht hätten impfen lassen. Warum sollte sich dieser Trend in Deutschland nicht fortsetzen?
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