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Antikörper-Schnelltests auf SARS-CoV-2 in der Apotheke (Teil 2 von 2)
Dürfen Apotheken Antikörper-Schnelltests auf SARS-CoV-2 durchführen?
Anitkörpertest in der Apotheke – wirklich eine Straftat?
Wachsam sollten Apotheker bei Antikörpertests in Apotheken vor allem deswegen sein, da ein Verstoß gegen § 24 IfSG eine Straftat darstelle, warnen Apothekerverband Rheinland-Pfalz und AK Sachsen-Anhalt. Ist das so?
„Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer entgegen § 24 Satz 1, auch in Verbindung mit Satz 2, dieser auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 15 Abs. 1, eine Person behandelt“, liest man an entsprechender Stelle im IfSG (§ 75 Abs. 5).
Wer genau liest, entdeckt jedoch lediglich das Wort „behandelt“, § 24 beschäftigt sich aber mit Feststellung und Behandlung. Ob man sich allerdings wegen ein paar Antikörpertests deswegen Ärger einhandeln und das im Zweifel juristisch ausfechten möchte, dürfte fraglich bleiben.
9 Kommentare
Hat Deutschland kein Interesse an einer breit angelegten Antikörper-Testung?
von F. Wittschell am 26.04.2020 um 13:15 Uhr
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Ja zu Apotheken Corona Antikörpertest
von Der Verwalter am 24.04.2020 um 22:02 Uhr
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AK-Test
von Strauß am 24.04.2020 um 10:36 Uhr
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Test in der Apotheke
von Hermann Eiken am 24.04.2020 um 9:02 Uhr
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Impfung ja, Test nein?
von Kateryna am 23.04.2020 um 15:57 Uhr
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Coronavirus Antikörper
von Sochor am 23.04.2020 um 9:43 Uhr
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AW: Coronavirus Antikörper
von D. Gutz am 24.04.2020 um 15:10 Uhr
AK-Tests gehören in die Apotheke
von Juliane von Meding am 23.04.2020 um 9:17 Uhr
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Es sind noch Zimmer frei... Föderativer Sommerurlaub angesagt?
von Christian Timme am 23.04.2020 um 7:34 Uhr
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