Antikörper-Schnelltests auf SARS-CoV-2 in der Apotheke (Teil 2 von 2)

Dürfen Apotheken Antikörper-Schnelltests auf SARS-CoV-2 durchführen?

Stuttgart - 23.04.2020, 07:00 Uhr

Apotheker dürfen laut IfSG nicht auf SARS-CoV-2 in der Apotheke testen, die Feststellung übertragbarer Krankheiten nach Infektionsschutzgesetz obliegt allein dem Arzt. Doch ist es eine Straftat? (m / Foto: Monika Wisniewska / stock.adobe.com)

Apotheker dürfen laut IfSG nicht auf SARS-CoV-2 in der Apotheke testen, die Feststellung übertragbarer Krankheiten nach Infektionsschutzgesetz obliegt allein dem Arzt. Doch ist es eine Straftat? (m / Foto: Monika Wisniewska / stock.adobe.com)


Antikörper-Schnelltests auf SARS-CoV-2 dürfen Apotheken nicht an Laien abgeben, alle verfügbaren Tests sind ausschließlich zum Gebrauch durch Fachpersonal bestimmt. Was tun, wenn nun vorschnell Tests bestellt wurden und die Apotheker darauf sitzen bleiben? Nun, wenn man die Tests schon nicht abgeben darf, dann ist es doch eine pfiffige Idee, einfach direkt in der Apotheke zu testen – doch darf man das? Gibt es vielleicht ein Hintertürchen?

Apotheken dürfen Antikörper-Schnelltests auf das neuartige Coronavirus nicht an Laien abgeben, die bislang verfügbaren sind lediglich zum Gebrauch durch Fachpersonal bestimmt. Gesetzlich geregelt ist dieses Abgabeverbot in der Medizinprodukte-Abgabe-Verordnung, ein Missachten wird als Ordnungswidrigkeit bußgeldbewehrt geahndet.

Mehr zum Thema

Antikörper-Schnelltests auf SARS-CoV-2 in der Apotheke (Teil 1 von 2)

Dürfen Apotheken Antikörper-Tests auf SARS-CoV-2 verkaufen?

Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker

Antikörpertests auf Corona – Risiko von Fehlinterpretation

Manche Apotheken haben jedoch bereits Schnelltests geordert – dürfen sie jetzt nicht abgeben und bleiben auf ihnen sitzen. Nun könnten pfiffige Apotheker auf die Idee kommen, die Antikörpertests einfach direkt in der Apotheke am Kunden durchzuführen – auf den ersten Blick ist der Gebrauch durch Fachpersonal dadurch gewährt. Allerdings gilt wohl auch hier: Finger weg von den Tests – beim Abverkauf an Laien und erst recht bei der Anwendung in der Apotheke.

Vorsicht vor dem Infektionsschutzgesetz 

Die Erklärung: Bei SARS-CoV-2 handelt es sich um eine nach Infektionsschutzgesetz (IfSG) meldepflichtige Infektion, wer eine solche feststellen und behandeln darf, darum kümmert sich § 24 Feststellung und Heilbehandlung übertragbarer Krankheiten, Verordnungsermächtigung im Infektionsschutzgesetz.


Die Feststellung oder die Heilbehandlung einer in § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 2 und 5 oder in § 34 Absatz 1 Satz 1 genannten Krankheit oder einer Infektion mit einem in § 7 genannten Krankheitserreger oder einer sonstigen sexuell übertragbaren Krankheit darf nur durch einen Arzt erfolgen.“

§ 24 Feststellung und Heilbehandlung übertragbarer Krankheiten, Verordnungsermächtigung, Infektionsschutzgesetz


Ist ein Antikörpernachweis die Feststellung einer Krankheit?

Trefflich streiten könnte man sich nun, ob ein Antikörpernachweis denn nun tatsächlich als Nachweis der Infektion einzustufen ist oder als Folge der SARS-CoV-2-Infektion. Allerdings beginnt hier wohl die Haarspalterei – denn das Virus „klatscht“ ja nicht ab mit den Antikörpern, SARS-CoV-2 geht und danach übernehmen die Antikörper das Spiel. Die Prozesse überschneiden sich.

Viele Apothekerkammern und -verbände haben sich bereits warnend an ihre Mitglieder gewandt, von Antikörpertestungen auf SARS-CoV-2 in den Apotheken die Finger zu lassen. Beispielhaft informieren Apothekerverband Rheinland-Pfalz und die Apothekerkammer Sachsen-Anhalt: Die Anwendung von Tests an Patienten in der Apotheke ist ebenfalls unzulässig. Bei der Durchführung derartiger Tests durch Apothekenpersonal handelt es sich um Tätigkeiten, die nach § 24 Satz 1 IfSG ausschließlich Ärzten vorbehalten sind. Darüber hinaus dürfte die Testung von Patienten in der Apotheke als erlaubnispflichtige Ausübung der Heilkunde einzustufen sein. Es handle sich nicht um einfache Gesundheitstests, bei denen dem Patienten lediglich ein Messwert, ggf. in Verbindung mit einem Normwert, mitgeteilt werde.

Keine einheitliche Lösung

Zu dieser Einschätzung ist auch das Regierungspräsidium Tübingen gekommen. Auf Nachfrage der Redaktion erklärt Dr. Michael Schmidt eindeutig: „Wir raten ganz klar von Patiententestungen in der Apotheke ab.“ Eine bundesweit einheitliche Lösung gibt es nicht. Schmidt spricht nur für den Bezirk Tübingen – allein in Baden-Württemberg gibt es neben Tübingen noch drei weitere Regierungspräsidien (Freiburg, Karlsruhe, Stuttgart). Weswegen man sich für eine einheitliche Aussage bereits am 14. April an das Sozialministerium gewendet habe – das prüfe jedoch noch immer juristisch.

Anitkörpertest in der Apotheke – wirklich eine Straftat?

Wachsam sollten Apotheker bei Antikörpertests in Apotheken vor allem deswegen sein, da ein Verstoß gegen § 24 IfSG eine Straftat darstelle, warnen Apothekerverband Rheinland-Pfalz und AK Sachsen-Anhalt. Ist das so? 

„Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer entgegen § 24 Satz 1, auch in Verbindung mit Satz 2, dieser auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 15 Abs. 1, eine Person behandelt“, liest man an entsprechender Stelle im IfSG (§ 75 Abs. 5). 

Wer genau liest, entdeckt jedoch lediglich das Wort „behandelt“, § 24 beschäftigt sich aber mit Feststellung und Behandlung. Ob man sich allerdings wegen ein paar Antikörpertests deswegen Ärger einhandeln und das im Zweifel juristisch ausfechten möchte, dürfte fraglich bleiben.



Celine Müller, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online (cel)
redaktion@daz.online


Diesen Artikel teilen:


Das könnte Sie auch interessieren

Antikörper-Schnelltests auf SARS-CoV-2 in der Apotheke (Teil 1 von 2)

Dürfen Apotheken Antikörper-Tests auf SARS-CoV-2 verkaufen?

Was leisten die verfügbaren Corona-Tests?

„Testen, testen, testen“

Wegen des Arztvorbehalts dürfen Apotheken Tests auf Influenza A/B nicht anbieten

Keine Ausnahme für Vierfach-Test

Corona, RSV und Influenza A/B

Kein Vierfach-Test aus der Apotheke

Keine Antikörpertests auf SARS-CoV-2 an Laien abgeben

Vorsicht bei Schnelltests!

Abgabe von Antigen- und Antikörpertests

SARS-CoV-2-Tests in der Apotheke: rechtliches Flickwerk

9 Kommentare

Hat Deutschland kein Interesse an einer breit angelegten Antikörper-Testung?

von F. Wittschell am 26.04.2020 um 13:15 Uhr

Hat Deutschland kein Interesse an einer breit angelegten Antikörper-Testung? Dieser Eindruck drängt sich manchem doch nun spätestens auf... Und jetzt gesunde Menschen zum Test massenweise in die Praxen schicken, um sich dort einem zusätzlichen Risiko auszusetzen? Zudem sollte allmählich die Wissenschaft und Politik soweit sein, zu erklären ob einer mit einem positiven Antikörpertest zunächst geschützt ist oder nicht. Gerade für Heilberufe und systemrelevante Berufe wäre das für die weitere Aufstellung im aktuellen Katastrophenszenario hilfreich.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Ja zu Apotheken Corona Antikörpertest

von Der Verwalter am 24.04.2020 um 22:02 Uhr

Wenn es denn einen Antikörperschnelltest für Covid 19 gibt sollten die Apotheken oder der Kunden das machen dürfen, ist doch genauso wie mit der Blutzuckermessung oder dem Schwangerschaftstest, was spricht dagegen ???
Muß denn alles verkompliziert werden, das Land braucht einfache und effektive Lösungen.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

AK-Test

von Strauß am 24.04.2020 um 10:36 Uhr

Es geht in dem Artikel ja nicht darum, ob es sinnvoll ist und ob wir fachlich dazu in der Lage sind einen AK-Schnelltest durchzuführen, sondern wie die juristische Lage ist.
Soweit ich das aus meiner Elternzeit mitbekomme, werden gerade sehr viele Gesetze und Verordnungen gelockert, um Vieles zu ermöglichen, was vor einem Jahr noch undenkbar war. So vielleicht auch die Erlaubnis zu AK Tests. Aber aktuell ist es anscheinend nicht erlaubt.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Test in der Apotheke

von Hermann Eiken am 24.04.2020 um 9:02 Uhr

Es gibt eigentlich keinen Grund, warum man einen Antikörpertest nicht in der Apotheke machen dürfte. Einzige Voraussetzung: Der Test muss eine sichere Aussage erlauben.- -In anderen Ländern werden die Apotheken sogar explizit für Teste empfohlen!!

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Impfung ja, Test nein?

von Kateryna am 23.04.2020 um 15:57 Uhr

Wenn es um Impfung geht können die Apotheke machen. Wenn einen einfachen Test dann nein? Ich verstehe das nicht, wo ist die Logik?

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Coronavirus Antikörper

von Sochor am 23.04.2020 um 9:43 Uhr

Ich bin auch für Apotheken und dort testen. Hatte am 31. Januar d. J. alle Symptome von Corona und 39.8 C Fieber und war in der Notaufnahme. Keine Blutentnahme. Könnte Erkältung sein. An den Tropfer. Da war noch nicht die Rede von Corona. Ich hustete 2 Wochen danach wie ein Bär. Musste zum Röntgen wegen Verdacht auf Lungenentzündung. Angeblich chronische Bronchitis zu meiner COPD. Jetzt versuche ich seit 8 Wochen bei irgend wem den Antikörper Test machen zu lassen. Hausarzt verweist mich an 116 117. Sind nicht zuständig, da nicht akut. Soll mich ans Gesundheitsamt wenden. Auch nicht zuständig. Da ich kein Fachpersonal für Arztpraxen bin. Soll in Uniklinik Erlangen anrufen. Die gleiche Antwort. Bin Risikopatient mit Rheuma und Diabetes. Und nur ehrenamtliche Schulbusfahrerin für behinderte Kinder. Nur das Pferd nicht am Schwanz aufzäumen, sag ich dazu. Dabei frag ich mich als Diabetiker ehrlich, was ich da mehrfach täglich mit meinen Zuckertests mache!

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: Coronavirus Antikörper

von D. Gutz am 24.04.2020 um 15:10 Uhr

Das ist mal ein gutes Bsp. wie die Sache mit der Theorie und Praxis ist.

AK-Tests gehören in die Apotheke

von Juliane von Meding am 23.04.2020 um 9:17 Uhr

Apotheker führen seit Jahrzehnten Tests durch. Sie beachten die beim Umgang mit Blut verpflichtenden Regeln und sind auf Grund ihrer Ausbildung und der flächendeckenden Verteilung prädestiniert dafür, einen Beitrag zur Feststellung der Durchseuchung zu leisten. In der Apotheke festgestellte hohe Leberwerte auf Grund einer Hepatitis sind ok, aber einen einfachen Antikörpertest zu machen, um die Wirtschaft nicht unnötig lang lahmzulegen soll nicht möglich sein? Ich habe dafür kein Verständnis.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Es sind noch Zimmer frei... Föderativer Sommerurlaub angesagt?

von Christian Timme am 23.04.2020 um 7:34 Uhr

Werden die Apotheker gebraucht oder nur benutzt?

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.