Coronakrise

Dürfen Apotheken DIY-Masken verkaufen?

Berlin - 01.04.2020, 17:55 Uhr

Der Trend geht zur „Community“-Maske. Eine Schutzwirkung ist nicht nachgewiesen. Aber ein solidarisches Zeichen kann sie setzen. (m / Foto: Janna / stock.adobe.com)

Der Trend geht zur „Community“-Maske. Eine Schutzwirkung ist nicht nachgewiesen. Aber ein solidarisches Zeichen kann sie setzen. (m / Foto: Janna / stock.adobe.com)


Wo ein Mangel herrscht, wird in Krisenzeiten improvisiert. So haben auch einige Textilbetriebe, Kostümwerkstätten, Schneidereien oder Privatpersonen begonnen, Schutzmasken für Mund und Nase zu nähen. Jetzt wird in Facebook-Gruppen diskutiert, ob Apotheken abgemahnt werden können, wenn sie solche selbstgefertigten Masken verkaufen – schließlich hätten sie keine Zertifizierung als Medizinprodukt. Was ist davon zu halten?

Schon früh in der Corona-Epidemie war klar: Wirkliche Schutzmasken, sogenannte partikelfiltrierende Halbmasken (filtering face piece - FFP) sind rar – selbst dort, wo sie wirklich gebraucht werden, beim medizinischen und Pflege-Personal. Aber auch der einfachere medizinische Mund-Nasen-Schutz (MNS), wie man ihn etwa aus OP-Sälen kennt, ist kaum zu haben. Aus Sicht des Robert Koch-Instituts ist das für den „Normalbürger“ aber zu verkraften. In seinen FAQ zu SARS-CoV-2 erklärt das RKI bislang, wichtiger als eine Maske ist eine gute Händehygiene, das Einhalten von Husten- und Niesregeln und das Abstandhalten. 

Mittlerweile wird allerdings doch vermehrt empfohlen, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. So riet Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt kürzlich den Bürgerinnen und Bürgern: „Besorgen Sie sich einfache Schutzmasken oder basteln Sie sich selber welche und tragen Sie diese im öffentlichen Raum. Diese Masken garantieren keinen Schutz vor Ansteckung. Aber sie können ein wenig helfen, das Risiko zu verringern, andere anzustecken oder selbst angesteckt zu werden.“

In Österreich gilt in Supermärkten seit dem heutigen Mittwoch sogar eine Masken-Pflicht – und in Deutschland gibt es in Thüringen erste Gemeinden, die auf diesen Zug aufspringen wollen. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sieht allerdings derzeit keine Notwendigkeit für eine solche Pflicht. Und auch der Städte- und Gemeindebund ist gegen eine generelle Maskenpflicht in Geschäften. Die nicht unbegründete Furcht: Bei einer Pflicht könnte es weiter zu Hamsterkäufen kommen, und der Markt noch leerer werden für jene, die die Masken wirklich brauchen.

Und so geht in Deutschland der Trend zur Eigeninitiative: Es darf gerne Maske getragen werden, am besten eine selbst hergestellte. Dabei muss nicht zwingend jeder selbst nach Stoff, Nadel und Faden suchen – zahlreiche kleinere Unternehmen oder Werkstätten sowie Einzelpersonen sind bereits aktiv geworden. Auch aus eigener Not, weil ihnen ihr eigentliches Geschäft weggebrochen ist. In lokalen Netzen werden Apotheken solche Masken angeboten. Das ist naheliegend, auch weil sie zu den wenigen Geschäften gehören, die noch geöffnet sind. Viele Apotheken verkaufen diese auch bereits oder geben sie gegen eine Spende ab. Doch manch einer fragt sich selbst in diesen Zeiten, in denen dankenswerterweise viele bürokratische Regeln über Bord fallen: Darf ich solche Do-it-yourself-Masken überhaupt verkaufen?

Der Unterschied zwischen einem Medizinprodukt und einer DIY-Maske – das BfArM informiert

Man kann auf die Idee kommen: Der Mund-Nasen-Schutz ist ein Medizinprodukt – und die selbstgefertigten Masken haben nun wahrlich keine CE-Kennzeichnung. Sie bieten auch selbstverständlich keinen Schutz, der dem von FFP-Masken entspricht. Bedeutet das nun ein Verkaufsverbot? Glücklicherweise erlaubt die Apothekenbetriebsordnung Apotheken nicht nur den Verkauf von Arzneimitteln und Medizinprodukten – sondern auch von apothekenüblichen Waren, zu denen unter anderem „Gegenstände, die der Gesundheit unmittelbar dienen“ zählen. Auch Hygieneprodukte und Taschentücher dürfen Apotheken verkaufen. Rechtsanwältin Christiane Köber von der Wettbewerbszentrale hat jedenfalls kein Problem damit, diese Masken als von der  Apothekenbetriebsordnung gedeckt anzusehen. Allerdings gibt es einen wichtigen Punkt: „Die Werbung darf nicht über das Ziel hinausschießen!“, so Köber gegenüber DAZ.online. Keinesfalls dürfen DIY-Masken „zum Schutz gegen Coronaviren“ oder ähnliches angepriesen werden. Sie schützen gerade nicht vor COVID-19! Und was die Preise betrifft, so bittet die Anwältin um „Feinfühligkeit“. Auch wenn die Wettbewerbzentrale hier ohnehin nicht eingreifen könnte: Die Verbraucher seien in diesem Punkt sensibilisiert. Für 10 Euro sollten die Masken nicht unbedingt verkauft werden. Noch besser ist sicher eine Abgabe auf Spendenbasis.

BfArM bietet wichtige Hinweise

Eine klare Übersicht über die drei verschiedenen Arten von Masken – selbst hergestellte, MNS sowie filtrierenden Halbmasken (FFP2 und FFP3) – bietet jetzt das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) auf seiner Webseite. Dort finden sich auch Hinweise für Hersteller beziehungsweise Anbieter sowie Anwender der hier als „Community“-Maske bezeichneten selbst hergestellten Masken. 

Das BfArM macht deutlich, dass diese „Community“-Masken KEIN Medizinprodukt sind: Sie genügen in der Regel nicht den für MNS oder FFP-Halbmasken einschlägigen Normanforderungen und haben nicht die dafür gesetzlich vorgesehenen Nachweisverfahren durchlaufen. „Sie dürfen nicht als Medizinprodukte oder Gegenstände persönlicher Schutzausrüstung in Verkehr gebracht und nicht mit entsprechenden Leistungen oder Schutzwirkungen ausgelobt werden“, stellt das BfArM klar.

Und weiter: „Es ist im Falle der Beschreibung/Bewerbung einer Mund-Nase Maske durch den Hersteller oder Anbieter darauf zu achten, dass nicht der Eindruck erweckt wird, es handele sich um ein Medizinprodukt oder Schutzausrüstung. Besondere Klarheit ist bei der Bezeichnung und Beschreibung der Maske geboten, die nicht auf eine nicht nachgewiesene Schutzfunktion hindeuten darf. Vielmehr sollte ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass es sich weder um ein Medizinprodukt, noch um persönliche Schutzausrüstung handelt."

Zugestanden wird den DIY-Masken lediglich, dass durch ihr Tragen die „Geschwindigkeit des Atemstroms oder Speichel-/Schleim-Tröpfchenauswurfs reduziert werden“ kann und dass die Masken „das Bewusstsein für ‚social distancing‘ sowie gesundheitsbezogenen achtsamen Umgang mit sich und anderen unterstützen“ können. Ausdrücklich weist das BfArM darauf hin, dass sich Träger der „Community-Masken“ nicht darauf verlassen können, dass diese sie oder andere vor einer Übertragung von SARS-CoV-2 schützen. 

All dies sind Aussagen, die auch Apotheken, die solche Masken anbieten, beherzigen sollten. Zu bedenken ist allerdings auch: Es ist nie auszuschließen, dass Abmahnanwälte aktiv werden. In  der gegenwärtigen Pandemielage würde ein solches Vorgehen aber rechtsmissbräuchlich wirken. 



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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8 Kommentare

Feinfühlig

von Rainer W. am 03.04.2020 um 9:51 Uhr

Ich hoffe die Anwältin ist bei der Berechnung ihres Honorars auch feinfühlig... Mehr als 10 € sind den Menschen eigentlich nicht zuzumuten. Ich verlange in der Pizzeria auch immer höchstens so viel wie für Tiefkühlpizza zu bezahlen. Wie kann man nur so ahnungslos sein...

An sonsten: Einige Arztpraxen nehmen Patienten nur noch wenn diese eine Maske tragen, es gibt aber nirgends Masken. Super Sache... Und selbstgenäht verkaufen geht auch gar nicht.

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AW: Feinfühlig

von Thomas Kerlag am 05.04.2020 um 12:49 Uhr

Genau diese Juristen beten das Geld gerade zu an.
Es ist eben unsere Pflicht! vernünftige! Gesunheitsprodukte zu verkaufen.
Das ist bei einem vernünftigen Preis auch eine Pflicht um und zu erhalten. Spenden ist hier nun ein häuchlerischer Ansatz. Wir Leben im Kapitalismus und die anderen wollen auch Miete von mir, sonst bräuchte ich kein Geld.

Aussage des BfArM - Geht's noch?

von Norbert Veicht am 02.04.2020 um 15:33 Uhr

Der Virologe Christian Drosten befürwortet ausdrücklich das Tragen von DIY-Masken in der Öffentlichkeit, weil diese das Risiko andere anzustecken erheblich reduzieren.
Wieso haben unsere Behörden nichts besseres zu tun, als erste zarte Ansätze in dieser Richtung gleich im Keim zu ersticken, weil sie nicht normiert sind?
Wir haben schlicht und einfach nicht genug Zeit für diesen bürokratischen Unsinn.
Mit der gleichen Begründung müsste ich nach einem Schiffbruch den Leuten im Wasser das benutzen von nicht zertifizierten Schwimmhilfen untersagen.

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Darf ein Apotheker überhaupt etwas verdienen?

von Heiko Barz am 02.04.2020 um 11:47 Uhr

Nun wollen wir aber mal die Kirche im Dorf lassen. Hinter jedem, ( w,m,d ) der eine öffentliche Apotheke betreibt, steht ein „e.K.“ und das bedeutet für uns eine zusätzliche und unerträgliche Beitragspflichtig für die Industrie-und Handelskammer. Diese Beitragspflichtig ist deswegen unerträglich, da seit der im Moment stark diskutieren Rabattverträge das Ertragsverhältnis eines normalen Apothekers seit 2004 in keiner Weise das Bild eines IHK-Kaufmanns widerspiegelt. Die Beratungsgebühr auf Rabattarzeien ist wohl mit dem Wort „Handel“ nicht mehr zu vereinbaren. Im Normalfall bleiben für den „ Händler“ -Apotheker zwischen 15 und 20% Handelswaren. Das allerdings dürfte die hohen Beitragsforderungen der IHK niemals rechtfertigen.
Hier müßte mal erheblich aufgeräumt werden!
So betrachtet ist der moralisch Angriff auf die Apotheken-Ertragslage eine Zumutung - in diesem Fall, für wie auch immer entstehende MNS -, für den Verkäufer, der Vieles für die gesundheitliche Fürsorge seiner Mitarbeiter und Kunden auch und besonders zu erbringen hat. Wenn man das nun mit einer Buchhalternase betrachtet, dann müßten die moralischen Bedenken dieser „übermäßigen Gewinne“ damit erledigt sein! Wie aber erkläre ich diesen Umstand den alles pharmazeutisch negierenden und ständig neidenden Medien und den nur auf ihren Parlamentsitz fixierten Politikern?

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10 Euro

von Kirsten Sucker am 01.04.2020 um 19:09 Uhr

Sehr geehrter Herr Grünebaum,
10 Euro sind nicht verboten und können im Einzelfall sicher auch angemessen sein - es geht nur darum, feinfühlig zu sein und keine Mondpreise zu verlangen.

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Verkaufspreis DIY Masken unter 10 Euro?

von Andreas Grünebaum am 01.04.2020 um 18:50 Uhr

Wir haben bereits zwei Angebote von heimischen Betrieben erhalten, welche zur Zeit mangels anderer Aufträge bereit wären, solche "DIY" Masken zu liefern. Kein Anbieter wäre in der Lage diese Kostendeckend für 5 oder 6 Euro Netto zu liefern. Warum sollten wir in der Apotheke solche - durchaus nachgefragte Produkte - anbieten, wenn wir noch nicht einmal kostendeckend für 10 Euro Brutto (8,40 Euro Netto) anbieten dürften?
Wer schon einmal diese Masken im "DIY" Verfahren Zuhause hergestellt hat, weiss dass dies in Deutschland nicht zum Nulltarif möglich ist. Selbst Trigema und andere Hersteller produzieren zwar, weisen aber auch darauf hin, dass dies nicht zu den gewohnten Preisen angeboten werden könnte. Gleichzeitig ruft unser OB dazu auf, in der Öffentlichkeit gerade diese "DIY" Masken zu tragen.

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AW: Verkaufspreis DIY Masken unter 10 Euro

von silymarin am 02.04.2020 um 13:06 Uhr

Trigema liefert die "ab Mai" für 120,- € / 10 Stück.
. . . aha . . .

AW: Verkaufspreis DIY Masken unter 10 Euro

von pe kristel am 03.04.2020 um 18:22 Uhr

Nehmt doch einfach die Mehrsteuer raus für diese Hilfsartikel,

zu solchen Zeiten sollte der Staat sich solche Steuereinnahen doch schenken (können)!

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