- DAZ.online
- News
- Politik
- ABDA: E-Rezept-Pflicht ...
Kabinett beschließt PDSG
ABDA: E-Rezept-Pflicht ist für manche Patienten problematisch
ABDA begrüßt Regierungsentwurf – sieht aber Nachbesserungsbedarf
Die ABDA begrüßte in einem ersten Statement „das Bestreben der Bundesregierung, die Chancen der Digitalisierung im Gesundheitswesen für die Verbesserung der Versorgung der Bevölkerung zu nutzen“. Die Rahmenbedingungen für das E-Rezept müssten im weiteren Gesetzgebungsverfahren aber noch bearbeitet und verbessert werden.
Keine Bedenken hat die ABDA, dass die Apotheken zum Startzeitpunkt 1. Januar 2022 technisch bereit sind. Sie müssten ohnehin noch im laufenden Jahr 2020 an die Telematik-Infrastruktur (TI) angeschlossen werden – selbst bei Corona-bedingten Verzögerungen stehe dafür noch das gesamte Jahr 2021 zur Verfügung. Die ABDA weist aber auch darauf hin, dass die Apotheken das E-Rezept nur einlösen. Das Ausstellen obliege dem Arzt, das Transportieren dem Patienten.
Hingegen hält die ABDA aus Patientensicht die Pflicht zur Nutzung des E-Rezepts ab dem 1. Januar 2022 für problematisch. Gerade für ältere, aber auch viele andere Menschen ohne Smartphone oder Tablet müsse auch weiterhin die Möglichkeit bestehen, das E-Rezept ohne diese technischen Hilfsmittel nutzen zu können, wie zum Beispiel durch das Ausdrucken eines 2D-Matrix-Codes auf Papier und dessen Transport zur Apotheke.
Makelverbot muss noch abgesichert werden
Ausdrücklich begrüßt die ABDA, dass der Regierungsentwurf nunmehr ein Verbot des Handelns mit E-Rezepten vorsieht. Dieses Makelverbot müsse aber auch noch technisch abgesichert werden, um Verstöße gegen dieses Verbot oder dessen Umgehung zu unterbinden. Die ABDA schlägt vor, es mit einem Schnittstellenverbot bis zum Zeitpunkt der Arzneimittelabgabe in der vom Patienten gewählten Apotheke abzusichern. Nach dem Einlösen des E-Rezepts könne der Patient die dann auch vorliegenden Daten über die tatsächlich erhaltenen Medikamente je nach Bedarf abspeichern.
Was die App für den E-Rezept-Zugriff betrifft, so findet diesen die ABDA im Ansatz richtig. Aber sie bleibt der Auffassung, dass man es der Gematik auch leichter machen könnte: Die Zeit für die Entwicklung könnte durch den Rückgriff auf die Web-App des Deutschen Apothekerverbands (DAV) verkürzt werden. Mit dieser Web-App habe man in einem vom Bundesministerium für Gesundheit geförderten Modellprojekt in Berlin bereits nachgewiesen, dass solch eine Lösung existiert und zügig einsatzbereit ist, sobald die Gematik ihre technischen Spezifikationen zum Stichtag am 30. Juni 2020 veröffentlicht hat.
5 Kommentare
Zumutung
von norbert brand am 02.04.2020 um 7:56 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
E-Rezept-Pflicht schon ab 2022
von Michael Springer am 02.04.2020 um 6:12 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Smartphone auf (e)Rezept ...
von Christian Timme am 02.04.2020 um 1:21 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Ganz genau
von Karl Friedrich Müller am 01.04.2020 um 20:29 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: Ganz genau
von Karl Friedrich Müller am 01.04.2020 um 20:37 Uhr
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.