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COVID-19-Arzneimittel nur im Krankenhaus einsetzen
Coronavirus: Französische Arzneimittelbehörde warnt vor Hydroxychloroquin
Frankreichs Behörde für Arzneimittelsicherheit (ANSM) warnt seit dem gestrigen Montag vor möglichen Nebenwirkungen des Malariamittels Hydroxychloroquin und des HIV-Medikaments Kaletra bei Covid-19-Erkrankten. Auch deutsche Kardiologen haben bereits gewarnt – vor allem vor dem kombinierten Einsatz von Chloroquin mit Azithromycin.
Das deutsche Bundesministerium für Gesundheit informierte erst kürzlich darüber, dass die zentrale Beschaffung von chloroquinhaltigen Arzneimitteln, des antiviral wirksamen HIV-Therapeutikums Kaletra® (Lopinavir, Ritonavir) sowie weiterer in Japan zugelassener Arzneimittel zur Behandlung infizierter COVID-19 Patienten mit schweren Verlaufsformen in Deutschland eingeleitet wurde. Doch auch, wenn nach derzeitiger Expertenmeinung die genannten Wirkstoffe potenzielle Therapieoptionen gegen COVID-19 darstellen würden, wurde dennoch betont: Bei einer COVID-19-Therapie handelt es sich um einen individuellen Heilversuch ohne klinische Wirksamkeitsnachweise.
Der Einsatz sollte daher vorrangig bei schweren Verlaufsformen erwogen und patientenindividuell unter sorgfältiger Abwägung des Nutzen-Risiko-Verhältnisses erfolgen. Der STAKOB (Ständiger Arbeitskreis der Kompetenz- und Behandlungszentren für Krankheiten durch hochpathogene Erreger) informiere über mögliche Therapieoptionen und könne bei der Wahl geeigneter Therapien unterstützen.
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In Frankreich hat der Gesundheitsminister vergangene Woche sogar die Off-Label-Verordnung von Hydroxychloroquin und der fixen Kombination von Ritonavir und Lopinavir im ambulanten Sektor per Dekret verboten. Frankreichs Behörde für Arzneimittelsicherheit (ANSM) wand sich daraufhin am 26. März direkt an die Apotheker: „Wir bitten die öffentlichen Apotheker darum, diese Arzneimittel nur auf Verschreibung für die gewöhnlichen Indikationen abzugeben, um damit den Zugang derjenigen Patienten zu sichern, die im Rahmen ihrer Langzeitbehandlung davon profitieren.“
Seit dem vergangenen Montag warnt nun die ANSM vor möglichen Nebenwirkungen des Malariamittels Hydroxychloroquin und des HIV-Medikaments Kaletra bei Covid-19-Erkrankten. „Einige wenige Fälle von schwerwiegenden Nebenwirkungen wurden gemeldet und werden derzeit analysiert“, zitiert die Deutsche Presse-Agentur (dpa) die Mitteilung der ANSM vom Montagabend.
Keine Verschreibung durch niedergelassene Ärzte
Die Behörde betonte, dass die Medikamente unter keinen Umständen als Selbstmedikation oder auf Verschreibung eines niedergelassenen Arztes eingenommen werden dürften. Auch die Ärzte sollen sich die Medikamente nicht selbst gegen COVID-19 verordnen. „In diesem Zusammenhang fordern wir die Verantwortung eines jeden, unnötige Krankenhausaufenthalte aufgrund des Missbrauchs dieser Medikamente zu vermeiden“, schreibt die ANSM.
QT-Zeit-Verlängerung: Keine Kombination mit Azithromycin
Die französische Behörde warnt vor allem vor kardialen Komplikationen, die durch den Einsatz des Malariamittels auftreten können. Dieses kardiale Risiko könnte durch die Kombination von Hydroxychloroquin mit anderen Molekülen, wie z.B. Azithromycin, sowie durch krankheitsspezifische Stoffwechselstörungen (Hypokaliämie) durch COVID-19 stark potenziert werden. „Man weiß, dass jedes der beiden Medikamente zu bösartigen Herzrhythmusstörungen führen kann und sich eine Kombinationstherapie beider Medikamente eigentlich verbietet“, wird auch Professor Thomas Meinertz vom Wissenschaftlichen Beirat der Deutschen Herzstiftung in einer Mitteilung vom 25. März zitiert. „Chloroquin verlängert in höheren Dosen die QT-Zeit deutlich. Gibt man dann Azithromycin, das selbst die QT-Zeit meist nur mäßig verlängert, dazu, kann sich die QT-Zeit noch einmal verlängern“, erklärt der Heidelberger Herzspezialist Prof. Dr. med. Klaus von Olshausen, den Hintergrund in der Mitteilung.
„Wir erinnern daran, dass bis heute kein Medikament formell als wirksam für die Behandlung oder Prävention von COVID-19 nachgewiesen wurde“, ordnet die ANSM insgesamt die Situation zu Therapieoptionen gegen COVID-19 ein.
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In Frankreich ist die Behandlung mit Hydroxychloroquin und Kaletra® von COVID-19-Erkrankten laut dpa nur bei schweren Verläufen und nach Abstimmungen von mehreren Ärzten und Ärztinnen erlaubt. Auch die zentral für Deutschland beschafften Arzneimittel sollen, sobald sie verfügbar sind, durch die Bundeswehr gleichmäßig an ausgewählte Apotheken von Universitätskliniken sowie an Apotheken der STAKOB verteilt werden. Die belieferten Apotheken sollen die Arzneimittel bei Bedarf an weitere Kliniken in ihrem Umkreis verteilen und können diese auch untereinander austauschen.
6 Kommentare
Hydroxychloroquin
von Dr. Wilhelm Herdering am 05.04.2020 um 10:42 Uhr
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AW: Hydroxychloroquin
von M. Mattheus am 11.04.2020 um 0:03 Uhr
Hydroxychloroquin
von Katerina am 02.04.2020 um 8:36 Uhr
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Dosierung und Nebenwirkungen
von Wilhelm Herdering am 01.04.2020 um 12:47 Uhr
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Hydroxychloroquine Azithromycin
von Wilhelm Hedering.Dr. am 01.04.2020 um 12:17 Uhr
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Es geht schon los
von Stefan Haydn am 31.03.2020 um 19:51 Uhr
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