Wer soll sich testen lassen?

RKI: Neue Kriterien für COVID-19-PCR-Test

Stuttgart - 25.03.2020, 12:59 Uhr

Das Robert Koch-Institut hat die Kriterien, nach denen Ärzte entscheiden sollen, welche Patienten per PCR auf SARS-CoV-2 getestet werden, angepasst. ( r / Foto: imago images / ZUMA Wire)

Das Robert Koch-Institut hat die Kriterien, nach denen Ärzte entscheiden sollen, welche Patienten per PCR auf SARS-CoV-2 getestet werden, angepasst. ( r / Foto: imago images / ZUMA Wire)


Das Robert Koch-Institut hat die Kriterien angepasst, nach welchen Ärzte entscheiden sollen, welche Patienten auf COVID-19 getestet werden. Wichtigste Neuerung: Die Bedingung „Aufenthalt in einem Risikogebiet“ entfällt. RKI-Präsident Professor Lothar Wieler bedauert zudem, dass die Telemedizin in Deutschland nicht weiter ist, diese könnte teilweise die Abklärung von Patienten mit Atemnot und erforderliche Krankenhauseinweisungen erleichtern.

Das Robert Koch-Institut (RKI) hat die Kriterien, nach welchen Ärzte entscheiden sollen, welche Patienten per PCR auf SARS-CoV-2 getestet werden, angepasst. Die entscheidende Änderung: „Das bisherige Kriterium, dass Patienten in einem Gebiet mit COVID-19-Fällen gewesen sein müssen, entfällt“, erklärt Professor Lothar Wieler, Präsident des RKI am heutigen Mittwochmorgen im Presse-Briefing. Mit diesem Schritt passt das Institut seine Empfehlungen an die jetzigen epidemiologischen Gegebenheiten an.

Warum ist das so? Der Erreger breitet sich immer weiter aus, COVID-19 hat sich zu einer Pandemie entwickelt. „Es ergibt irgendwann keinen Sinne mehr, nach einzelnen Risikogebieten zu unterscheiden“, so Wieler. Nach wie vor gilt: Es sollen nur Menschen getestet werden, die respiratorische Symptome zeigen UND

  • Kontakt zu einem bestätigtem COVID-19-Fall hatten,
  • in der Pflege, einer Arztpraxis oder im Krankenhaus tätig sind oder
  • einer Risikogruppe zugehören.

Patienten mit akuten respiratorischen Symptomen, aber OHNE die oben genannten Zweitbedingungen, sollten nur getestet werden, wenn hinreichende Testkapazität verfügbar ist.

Hier geht es zur vollständigen Orientierungshilfe des RKI „COVID-19: Verdachtsabklärung und Maßnahmen Orientierungshilfe für Ärztinnen und Ärzte".

Telemedizin würde Abklärung der Atemnot erleichtern 

Auch wurde die Frage an das RKI herangetragen, ob bei COVID-19-Erkrankungen eine mögliche Atemnot schnell einsetze und ab welchem Stadium ein Risikopatient mit COVID-19-Verdacht ins Krankenhaus müsse? „Das sind Entscheidungen, die der Arzt zu fällen hat“, so Wieler. Klar sei, wenn man Atemnot habe, müsse man einen Arzt konsultieren. An dieser Stelle bedauert der RKI-Präsident: „Schade, dass wir in Deutschland nicht mehr Telemedizin haben, dann wäre das durchaus leichter“.


Celine Müller, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online (cel)
redaktion@daz.online


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3 Kommentare

Hilferuf aus El Salvador

von José Napoleón Mariona am 11.04.2020 um 12:22 Uhr

Aus El Salvador habe ich den Hilferuf erhalten um der Kontakt für Lieferanten von PCR Test COVID 19 zu finden .
Ich bin der Gesandter a.D. mit Sitz in Hamburg
Wen die Möglichkeit bestünde , dass dieser Kontakt mir wezerleiten könnten wäre es gut .

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Test auf COvid-19

von Cordula Müller am 03.04.2020 um 3:07 Uhr

Patienten die Luftnot haben, müssen ins Krankenhaus und auch getestet werden. Ich weiß was Luftnot bedeutet, weil ich schon öfter Grippe mit Luftnot hatte.

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Grundsätzlich sinnvoll medizinisches Personal zu testen ...

von Böhm am 25.03.2020 um 14:13 Uhr

... aber hoffentlich fällt auch Apothekenpersonal unter diese Definition?!

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