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Präsidenten-Video in der Corona-Krise
Schmidt: BMG muss Abweichungen von Apothekenvorschriften ermöglichen
ABDA-Präsident Friedemann Schmidt hat sich in der anhaltenden Corona-Epidemie erneut per Videobotschaft an die Apotheker gerichtet. Darin erklärt er das Krisenmanagement der ABDA: Sie setzt sich beim Bundesgesundheitsminister vor allem dafür ein, dass Ermächtigungsgrundlagen für Abweichungen von den apothekenrechtlichen Vorschriften und dem Rahmenvertrag geschaffen werden. So soll den Apothekern die Arbeit erleichtert werden.
Es ist bereits die zweite Videobotschaft des ABDA-Präsidenten an seine Kolleginnen und Kollegen in Zeiten der Coronakrise. Bei der ersten Botschaft verkündete Friedemann Schmidt einen Erfolg in Sachen Händedesinfektion: Eine Allgemeinverfügung ermöglichte Apotheken von den Vorgaben der Biozid-Verordnung abzuweichen.
In der neuen Botschaft vom gestrigen Mittwoch erklärt Schmidt, was die ABDA als nächstes erreichen will, um den Apotheken in der derzeitigen Ausnahmesituation die Arbeit zu erleichtern. „Wir alle arbeiten an der Kapazitätsgrenze“, sagt er zu Beginn seines Statements. Und er benennt die beiden wesentlichen Probleme, vor denen Apotheken stehen: Zum einen müssten sie sich darauf einstellen, dass in der Zukunft auch ihre Mitarbeiter vermehrt erkranken oder von Quarantäne betroffen sind. Zum anderen stelle sich die Frage, wie mit den zunehmenden Engpässen umzugehen ist.
Was den ersten Punkt betrifft, habe die ABDA dem Bundesgesundheitsminister vorgeschlagen, eine generelle Ermächtigung für Abweichungen von den Vorschriften des Apothekengesetzes und der Apothekenbetriebsordnung zu erlassen. Auf deren Basis könne man dann im Gespräch mit den Aufsichtsbehörden der Länder ganz konkrete Maßnahmen beschließen, erklärt der ABDA-Präsident. Ohne diese genauer zu benennen, ist davon auszugehen, dass er dabei zumindest auch die Öffnungszeiten der Apotheken im Blick hat. Denn Schmidt verweist darauf, dass einige Kammern bereits ihre Satzungsautonomie genutzt und Erleichterungen in Kraft gesetzt hätten – oder dabei sind dies zu tun. „Dieses Thema werden wir in den Griff bekommen“, sagt Schmidt zuversichtlich.
Retax-Erleichterungen gefordert
Was die Arzneimittelengpässe betrifft, so erklärt der ABDA-Präsident, dass zu den klassischen Lieferengpässen, die Apotheken bereits seit langem begleiten, nun zwei weitere Ursachen hinzugetreten sind. Das sind zunächst die „irrationalen Hamsterkäufe unserer Patienten“. Doch es gebe mittlerweile auch einige Arzneimittel, die zur Therapie oder Prävention für Covid-19 diskutiert würden – auch diese Präparate seien zunehmend betroffen.
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Erleichterungen ohne Retax-Risiko
Für Schmidt ist daher klar: Es sind ganz schnell Erleichterungen beim Rahmenvertrag und den Abgabevorschriften notwendig. Um die Versorgung sicherzustellen, müssten Apotheken leichter substituieren können, sie müssten stückeln und Packungsgrößen ändern können – und zwar ohne zusätzlichen Dokumentationsaufwand und das Risiko von Retaxationen.
Und so habe die ABDA genau das dem Bundesgesundheitsministerium empfohlen: Es soll eine grundsätzliche Ermächtigung erlassen, damit die Apotheker mit den Kassen Maßnahmen ergreifen könnten. Darüber rede man schon „seit Tagen und Wochen“ – und es gebe bereits erste Erfolge: Die ersten Krankenkassen hätten ohne auf den Gesetzgeber zu warten für Erleichterungen gesorgt und verzichten auf die Umsetzung von Rabattvertragsvorschriften. „Das ist gut und richtig, aber das reicht natürlich nicht“, sagt Schmidt. Was nötig sei, sei Einheitlichkeit – denn sonst wird es schwierig für die Apotheken bleiben.
Leicht wird die nächste Zeit für die Apotheken ohnehin nicht. Doch Schmidt lässt sich auch von kritischen Stimmen nicht beirren und bleibt zuversichtlich, dass eine sichere und angemessene Arzneimittelversorgung gewährleistet bleiben kann. „Dafür brauchen wir Sie alle“, so Schmidt, mit Kraft, Entscheidungsfreude und dem Mut, Patienten auch unpopuläre Entscheidungen zu erklären.
2 Kommentare
Die Politik...
von Michael Weigand am 19.03.2020 um 11:51 Uhr
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Irrsinn
von Karl Friedrich Müller am 19.03.2020 um 11:29 Uhr
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