Pharmaziestudium

Corona-Auswirkungen auf das Studium: Staatsexamina vereinzelt abgebrochen

Berlin - 18.03.2020, 09:00 Uhr

Die Universitäten sagen nach und nach alle Prüfungen ab, davon betroffen sind teilweise auch die Staatsexamensprüfungen. (Foto: imago images / Science Photo Library)

Die Universitäten sagen nach und nach alle Prüfungen ab, davon betroffen sind teilweise auch die Staatsexamensprüfungen. (Foto: imago images / Science Photo Library)


Mittlerweile haben alle Bundesländer angekündigt, dass sich der Start des Sommersemesters nach hinten verschieben wird. In der vorlesungsfreien Zeit kommt es darüber hinaus vermehrt zu Einschränkungen: Präsenzveranstaltungen wie Laborpraktika und Prüfungen – vereinzelt auch die zum Staatsexamen – werden abgesagt. Der Bundesverband der Pharmaziestudierenden in Deutschland (BPhD) fordert alternative Lösungen zur Erbringung der Studienleistungen.

Durch die Einschränkungen im öffentlichen Leben ist auch der universitäre Betrieb inzwischen beeinträchtigt worden: Immer wieder kündigen die Länder und Universitäten neue Maßnahmen an. Mittlerweile haben beispielsweise alle Bundesländer den Beginn des Sommersemesters nach hinten verschoben. In einem stark getaktetem Studium mit vielen anwesenheitspflichtigen Laborpraktika und Seminaren hat das nicht zu unterschätzende Konsequenzen: Da die Stundenanzahl per Approbationsordnung (AAppO) festgeschrieben ist, muss das Semester wahrscheinlich nach hinten ausgeweitet werden. Der Bundesverband der Pharmaziestudierenden in Deutschland (BPhD) forderte die Universitäten heute in einer Pressemitteilung deshalb auf, alternative Konzepte dazu, wie die Studienleistungen erbracht und anerkannt werden können, zu entwickeln – natürlich in Absprache mit den Landesprüfungsämtern.

Staatsexamensprüfungen werden teilweise abgebrochen

Auch aktuell ist wieder Prüfungszeit: Vergangene Woche haben bundesweit wieder Tausende Studierende die vier Klausuren zum ersten Staatsexamen angetreten – überall außer in Halle: Hier wurde der letzte Tag, die Analytik-Klausur, abgesagt. Da die Prüfungen zentral vom IMPP gestellt werden, ist müssen die Studierenden aus Halle die Klausur wahrscheinlich in der nächsten Runde im August nachholen. In Greifswald wurden am Montag mitten am Tag die Prüfungen des zweiten Staatsexamens abgebrochen und auf unbestimmte Zeit verschoben. Auch in Münster werden ab heute die Prüfungen im zweiten Staatsexamen ausgesetzt.

Eine einheitliche Aussage zur aktuellen Lage gibt es derzeit nicht: Die meisten Universitäten treffen unter Beachtung der Vorgaben der Länder ihre eigenen Vorsichtsmaßnahmen. Die Ableistung der Staatsexamina solle unter Anwendung der erforderlichen Schutzmaßnahmen so weit wie möglich gewährleistet werden, fordert der BPhD. Denn die Absolventen könnten als Pharmazeuten im Praktikum (PhiPs) und Frischapprobierte in den Apotheken die Versorgung unterstützen, schreibt der Verein auf Twitter.

An vielen Unis werden nun zusätzlich sämtliche Präsenzveranstaltungen abgesagt: Das betrifft neben Klausuren und Kolloquien auch Laborpraktika, die in die vorlesungsfreie Zeit fallen. Dies könnte Studierende aufgrund der Studienordnungen der jeweiligen Universitäten gegebenenfalls dazu zwingen, ihr Studium zu verlängern, und weitere Probleme nach sich ziehen, beispielsweise beim Bezug von BAföG außerhalb der Regelstudienzeit, erklärt der BPhD in seiner Pressemitteilung. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) erklärte nun in einer Pressemitteilung, dass BAföG-Geförderte wegen der Corona-Pandemie keine Nachteile erleiden sollen, allerdings ist noch nicht klar, wie sich das auf die konkrete Situation im Pharmaziestudium anwenden lässt.

Regelungen im Praktischen Jahr

Eine ähnliche Situation zeige sich aktuell für das Praktische Jahr: Laut AAppO stehen PhiPs 17 Fehltage pro Halbjahr zur Verfügung – Hier wird nicht zwischen Fehltagen für Urlaub und Fehltagen aufgrund von Krankheit differenziert. Der BPhD fordert daher die Arbeitgebenden und die Landesprüfungsämter auf, Fehltage im Zusammenhang mit einer SARS-CoV-2-Infektion oder behördlich angeordneten Quarantäne nicht als Unterbrechungen der Ausbildung im Sinne der AAppO zu werten. Es gefährde Patientinnen und Patienten, wenn PhiPs sich aus Angst vor einer längeren Quarantäne trotz Kontakt zu einer infizierten Person oder Krankheitssymptomen nicht testen lassen und weiter in der Apotheke arbeiten, schreibt der BPhD.

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3 Kommentare

Staatsexamen

von Studentin am 19.03.2020 um 15:16 Uhr

Mehr als lächerlich, dass Düsseldorf mit der Heinsberg-Hochburg und teilweise live-miterlebter Quarantäne im Freundeskreis weiter zweites Staatsexamen macht! So weit ist Düsseldorf dann auch nicht von Heinsberg entfernt. Könnte das eventuell mal einheitlich organisiert werden? Das wäre ja vielleicht dann mal an der Zeit, mindestens aus Gerechtigkeitsgründen, Verhältnismäßigkeit hin oder her. Ist sowas eigentlich aktuell rechtlich schon anfechtbar? Abitur pro Land genau das Gleiche. Konzentration ade! Wo doch die bisherige Motivation war, dass es wenigstens allen Pharmaziestudenten in Deutschland so geht.

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Narrenschiff 2

von Wolfgang Müller am 19.03.2020 um 10:34 Uhr

Keiner pharmazeutischen Verwaltung - sei es Uni, sei es was anderes - kann es zugemutet werden, den eigenen Arbeitsschutz zu vernachlässigen und sich eventuelll kontaminierten Studenten, Praktikanten oder besonders gefährlichen mitprüfenden Kollegen aus der Öffentlichen im Rahmen von 2. oder 3. Staatsexamina auszusetzen. In Gruppen von mehr als 3 Leuten, am Ende noch.

Diese Zumutungen müssen auf Berufe wie Ärzte, Supermarkt-Angestellte und eben die Kolleg/innen in den Öffentlichen selbst beschränkt werden. Denn schließlich sind Verwaltung und Lehre höherrangig.

Und der vermeintliche Vorteil für die Öffentlichen durch einen ordentlichen Schwung neuer, junger, frisch geprüfter und motivierter Kolleg/innen an der Front ist gegenüber der vollgesunden Aufrechterhaltung der bewährten Strukturen um diese Apotheken drumrum, zu deren Steuerung und wissenschaftlicher Begleitung, selbstverständlich vernachlässigbar.

Soll hier bloß keiner kommen und von "Verhältnismäßigkeit" und "Abwägung von Nutzen und Risiken" reden. Das gehört nicht zur bisher gepflegten Berufsidentität und soll sich dort auch jetzt nicht einschleichen.

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Online-Studium, Online-Examen ... Virtueller-Apotheker ...

von Christian Timme am 18.03.2020 um 9:20 Uhr

... auch als "Vertretung" einsetzbar ... und alles ohne "Ebola Gruß" ...

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