Wieder Rekordjahr

AMK-Meldungen knacken 2019 die 10.000er-Marke

Stuttgart - 04.02.2020, 14:00 Uhr

Blister ok? Der Großteil der Meldungen an die AMK betrifft Verpackungsfehler. (m / Foto: fovito / stock.adobe.com)

Blister ok? Der Großteil der Meldungen an die AMK betrifft Verpackungsfehler. (m / Foto: fovito / stock.adobe.com)


Die Geschäftsstelle der Arzneimittelkommission der deutschen Apotheker (AMK) vermeldet für das vergangene Jahr wieder einen neuen Rekord an Meldungen. Insgesamt 10.782 Spontanberichte zu Qualitätsmängeln und unerwünschten Wirkungen von Arzneimitteln gingen bei ihr ein. „Die Apotheker leisten zusammen mit der AMK somit einen wichtigen Beitrag zur Erhöhung der Arzneimitteltherapiesicherheit und damit der Patientensicherheit“, so der AMK-Vorsitzende Prof. Dr. Martin Schulz.

Seit dem Jahr 2015 steigt die Zahl der Meldungen an die AMK kontinuierlich. Das gilt auch für das vergangene Jahr, für das die Zahlen nun veröffentlicht wurden. Nach 9.486 Spontanberichten im Jahr 2018 wurde 2019 die 10.000er-Marke geknackt: 10.782 Meldungen aus 5274 verschiedenen Apotheken gingen in der Geschäftsstelle ein. Gemeldet werden vor allem Verdachtsfälle bei Arzneimitteln – sie machten 97,4 Prozent der Berichte aus. Hauptsächlich ging es dabei um Verschreibungspflichtiges: 8758 Berichte betrafen Präparate aus dieser Gruppe inklusive 310 Betäubungsmittel, in 1740 Fällen ging es um OTC-Arzneimittel. Lediglich 284 Meldungen gingen unter anderem zu Lebensmitteln, wozu auch Nahrungsergänzungsmittel gehören, Drogen und Chemikalien ein.

Die meisten Meldungen waren Qualitätsmängel

Wie auch in den Jahren zuvor bezogen sich die meisten Meldungen (7672, 71,2 Prozent) auf Qualitätsmängel, 2018 waren es 6527 (69 Prozent). Damit ist der Anteil von Qualitätsmängeln an der Gesamtmeldungszahl nur leicht gestiegen. Am häufigsten wurden Verpackungsfehler gemeldet, gefolgt von galenischen Mängeln, mechanischen Defekten und Deklarationsmängeln. Zudem landeten insgesamt 54 Verdachtsmeldungen zu Manipulationen beziehungsweise Fälschungen bei der AMK-Geschäftsstelle, das entspricht etwa der Zahl von 2018, als es 53 waren. Bei etwa 42 Prozent (3204 Meldungen) der Qualitätsmangelmeldungen hat die AMK unverzüglich die für den jeweiligen Zulassungsinhaber zuständige Überwachungsbehörde benachrichtigt.

Bei den unerwünschten Wirkungen stieg im Vergleich zum Vorjahr die Anzahl der Meldungen um 151 an, insgesamt 3110. Prozentual gesehen sind es aber etwas weniger als im Vorjahr, nämlich 29 Prozent der Gesamtmeldungen im Vergleich zu 31 Prozent 2018 (n= 2959). Darunter fanden sich 1102 Meldungen (inklusive Folgeinformationen) zu unerwünschten Arzneimittelwirkungen (UAW), die aufgrund ihrer Klassifikation der Art oder Schwere innerhalb von 15 Tagen (ICH-Guideline E2D) der zuständigen Bundesoberbehörde weitergeleitet wurden. Ebenso wie 2018 (198) wurden etwa sieben Prozent (213 Meldungen) aller Nebenwirkungsmeldungen im Zusammenhang mit einer Arzneimittelsubstitution gemeldet.



Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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