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Missbrauch von Medizinalcannabis
Cannabis-Ärzte und –Apotheker widersprechen AMK
„Eklatantes Wissensdefizit“ bei der AMK?
Der Vorwurf: Statt sachlich zum Thema zu informieren, diffamiere die AMK nicht nur cannabisverschreibende Ärzte und Ärztinnen, sondern auch Patienten, die mit Cannabis behandelt werden. Zudem offenbart die AMK aus Sicht der drei Organisationen, „ein eklatantes Wissensdefizit und schürt alte Vorbehalte gegenüber der noch jungen Therapieoption“.
In ihrer Stellungnahme betonten ACM, VCA und SCM dass es ihres Wissens keine Erkenntnisse, dass die „missbräuchliche Anwendung“ von Cannabis als Medizin überhaupt ein relevantes Problem darstellt – ganz im Gegensatz zu anderen Arzneimitteln wie Benzodiazepinen und Opioiden. Allein bei Benzodiazepinen gebe es Schätzungen zufolge mehr als 1 Million Betroffene in Deutschland.
Gezielt widersprechen die drei Organisationen der Behauptung, „Versuche von Patienten, die Rezepturzubereitung zu beeinflussen, zum Beispiel dass die Droge unverarbeitet abgegeben werden soll“ seien ein Hinweis auf eine „missbräuchliche Anwendung“. Schließlich dürfe Cannabis nur dann vom Apotheker „unverarbeitet“ abgegeben werden, wenn dies ausdrücklich auf dem Rezept vermerkt sei. Zudem sei die unverarbeitete Gabe empfehlenswert, um zum Beispiel einer vorzeitigen Oxidation vorzubeugen. Sie betonen nicht zuletzt, dass cannabisversorgende Apotheken ihre Patienten sehr genau berieten, gerade in puncto Dosierungsgenauigkeit, und pharmazeutische Hilfestellung leisteten, etwa im Umgang mit Vaporisatoren.
Wunsch nach bestimmter Cannabis-Sorte ist legitim
Kein Verständnis haben ACM, VCA und SCM zudem dafür, dass die AMK einen Anhaltspunkt für eine missbräuchliche Anwendung sieht, wenn Patienten sich über eine „angebliche Minderbefüllung oder Wirkungslosigkeit, inklusive mangelnder Qualität“ beklagen. Solche Vorkommnisse seien nämlich durchaus bekannt geworden.
Auch der Wunsch nach einer bestimmten Cannabis-Sorte, möglicherweise einer THC-reichen, sei aufgrund der patientenindividuellen Wirksamkeit und Verträglichkeit legitim und kein Hinweis auf eine missbräuchliche Anwendung.
Abschließend räumen die drei Organisationen durchaus ein, dass Ärzten und Apothekern bei der Verschreibung und Abgabe von Betäubungsmitteln „unstrittig“ eine besondere Sorgfaltspflicht zukomme – „inklusive der Beachtung der Möglichkeit einer ‚missbräuchlichen Anwendung‘ bzw. des Risikos einer Abhängigkeit“. Dies betreffe allerdings nicht nur cannabisbasierte Medikamente, sondern – und in viel stärkerem Maße – auch zahlreiche andere Arzneimittel.
ACM, VCA und SCM eint die Sorge, dass mit den AMK-Tipps der Anschein erweckt werde, Cannabis-Patienten stellten per se eine Problemgruppe dar und Ärzte, die Cannabis verordneten, führten eine zweifelhafte und an Sorgfalt mangelnde Behandlung durch, die seitens der Apotheker keinerlei Kontrolle erfahre.
„Wir möchten die AMK auffordern, sich beim Bundesgesundheitsministerium oder der Bundesopiumstelle über die Inhalte und Ziele des ‚Cannabis als Medizin Gesetzes‘ zu informieren“, heißt es weiter. Gerne stehen die drei Verbände aber auch selbst für einen Austausch zur Verfügung.
Die AMK hat auf Nachfrage von DAZ.online erklärt, sie wolle zu dieser Stellungnahme nicht Stellung beziehen.
4 Kommentare
Beschämender Artikel über Cannabis-Missbrauch durch Patienten
von Katrin Schmidt am 24.01.2020 um 18:32 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 2 Antworten
AW: Beschämender Artikel über Cannabis-
von Thomas Kerlag am 25.01.2020 um 23:22 Uhr
AW: Beschämender Artikel über Cannabis-
von Börni am 28.01.2020 um 10:10 Uhr
So muss es sein! Die Sachen richtig stellen!
von woewe am 24.01.2020 um 14:48 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
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