Bei der oben aufgeführten Individual-Rezeptur ist es vor der Herstellung also nötig, mit dem Arzt Rücksprache zu halten, um eine Lösung für die beschriebene Problematik zu finden. Gleichzeitige Verordnungen von O/W- und W/O-Zubereitungen resultieren meist daraus, dass dem Arzt das galenische Problem gar nicht geläufig ist. Häufig möchte der Mediziner durch eine solche gemischte Verordnung die eher austrocknende Wirkung einer hydrophilen Creme abmildern, indem der Fettanteil insgesamt erhöht wird. Dieses Ziel lässt sich oft einfacher durch einen Wechsel zu einer anderen, mit dem Wirkstoff verträglichen Grundlage erreichen.
Der in der Betnesol-V Creme enthaltene Wirkstoff Betamethasonvalerat steht bekanntermaßen als Rezeptursubstanz zur Verfügung und kann daher normalerweise problemlos in eine passende Grundlage eingearbeitet werden. Gut geeignet wäre beispielsweise die Basiscreme DAC. Bei dieser Grundlage handelt es sich immer noch um eine O/W-Zubereitung, allerdings mit einem relativ niedrigem Wasseranteil von 40 %. Im NRF ist dazu unter der Vorschrift 11.37. eine passende Rezeptur zu finden:
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