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DAZ.online-Umfrage
Bonpflicht: Vernichten Sie noch oder sammeln Sie schon?
Seit einigen Tagen müssen Apotheken für jeden Vorgang einen Kassenbon ausdrucken. Will der Kunde diesen nicht, kann man ihn entsorgen – natürlich datenschutzkonform. Wir würden gerne wissen, wie die Erfahrungen mit der neuen Vorgabe sind. Nehmen Sie an unserer Umfrage teil!
Am 1. Januar 2020 ist die sogenannte Bon-Pflicht für alle Steuerpflichtigen gestartet, die computergestützte Kassensysteme oder Registrierkassen nutzen – also auch für Apotheken. Seit dem vergangenen Mittwoch muss für jeden Geschäftsvorfall ein Bon ausgedruckt werden. Alternativ kann er auch elektronisch übermittelt werden – mit Zustimmung des Kunden versteht sich. Letzteres dürfte wohl zunächst die Ausnahme darstellen, auch wenn einzelne Softwarehäuser, zum Beispiel Pharmatechnik, die Option bereits anbieten. Somit muss im Regelfall gedruckt werden – auch wenn beispielweise gar keine Zuzahlung anfällt. Für den Kunden besteht keine Pflicht den Zettel mitzunehmen, die Apotheke muss ihn dann gegebenenfalls entsorgen – falls der Bon persönliche Daten enthält, datenschutzkonform. Im Netz gibt es bereits Aufrufe aus verschiedenen Branchen, die Bons zu sammeln und an das federführende Bundesfinanzministerium (BMF) zu schicken. (Wollen Apotheken das tun, müssen sie übrigens auch den Datenschutz beachten und personenbezogene beispielsweise schwärzen.)
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Die neue Bon-Pflicht: Was ist zu beachten?
Dazu was einem Inhaber droht, wenn er dabei erwischt wird, keine Kassenbelege auszugeben, bezieht das BMF auf seiner Homepage klar Stellung. Wörtlich heißt es dort: „Der Verstoß gegen die Belegausgabepflicht ist nicht bußgeldbewehrt. Er könnte aber als Indiz dafür gewertet werden, dass den Aufzeichnungspflichten nicht entsprochen wurde.“ Heißt im Klartext: Wer nicht druckt, erweckt den Eindruck, er könnte Dreck am Stecken haben und riskiert eine Betriebsprüfung.
Wo landen die Bons?
Wir wollten von unseren Lesern wissen, was mit den Bons in ihrer Apotheke passiert? Die Umfrage ist beendet.
Wenn Sie einen ganz anderen Weg gefunden haben, lassen Sie es uns gerne wissen – über die Kommentarfunktion oder per Mail an redaktion@daz.online!
6 Kommentare
Kein Bußgeld
von Bernd Küsgens am 06.01.2020 um 10:56 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Wegelagerei
von Bernd Jas am 05.01.2020 um 10:08 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Bon nur auf Kundenwunsch?
von Andreas Grünebaum am 03.01.2020 um 18:33 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Bons
von Conny am 03.01.2020 um 16:57 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 2 Antworten
AW: Kein Bußgeld?
von Andreas Grünebaum am 03.01.2020 um 18:35 Uhr
AW: Bons
von Ralf Schabik am 06.01.2020 um 11:11 Uhr
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