DAZ.online-Umfrage

Bonpflicht: Vernichten Sie noch oder sammeln Sie schon?

03.01.2020, 16:30 Uhr

Seit 1. Januar 2020 gilt die sogenannte Bon-Pflicht für alle Steuerpflichtigen, die computergestützte Kassensysteme oder Registrierkassen nutzen – also auch für Apotheken. (m / Foto: wildworx / stock.adobe.com)

Seit 1. Januar 2020 gilt die sogenannte Bon-Pflicht für alle Steuerpflichtigen, die computergestützte Kassensysteme oder Registrierkassen nutzen – also auch für Apotheken. (m / Foto: wildworx / stock.adobe.com)


Seit einigen Tagen müssen Apotheken für jeden Vorgang einen Kassenbon ausdrucken. Will der Kunde diesen nicht, kann man ihn entsorgen – natürlich datenschutzkonform. Wir würden gerne wissen, wie die Erfahrungen mit der neuen Vorgabe sind. Nehmen Sie an unserer Umfrage teil!

Am 1. Januar 2020 ist die sogenannte Bon-Pflicht für alle Steuerpflichtigen gestartet, die computergestützte Kassensysteme oder Registrierkassen nutzen – also auch für Apotheken. Seit dem vergangenen Mittwoch muss für jeden Geschäftsvorfall ein Bon ausgedruckt werden. Alternativ kann er auch elektronisch übermittelt werden – mit Zustimmung des Kunden versteht sich. Letzteres dürfte wohl zunächst die Ausnahme darstellen, auch wenn einzelne Softwarehäuser, zum Beispiel Pharmatechnik, die Option bereits anbieten. Somit muss im Regelfall gedruckt werden – auch wenn beispielweise gar keine Zuzahlung anfällt. Für den Kunden besteht keine Pflicht den Zettel mitzunehmen, die Apotheke muss ihn dann gegebenenfalls entsorgen – falls der Bon persönliche Daten enthält, datenschutzkonform. Im Netz gibt es bereits Aufrufe aus verschiedenen Branchen, die Bons zu sammeln und an das federführende Bundesfinanzministerium (BMF) zu schicken. (Wollen Apotheken das tun, müssen sie übrigens auch den Datenschutz beachten und personenbezogene beispielsweise schwärzen.)

Mehr zum Thema

Dazu was einem Inhaber droht, wenn er dabei erwischt wird, keine Kassenbelege auszugeben, bezieht das BMF auf seiner Homepage klar Stellung. Wörtlich heißt es dort: „Der Verstoß gegen die Belegausgabepflicht ist nicht bußgeldbewehrt. Er könnte aber als Indiz dafür gewertet werden, dass den Aufzeichnungspflichten nicht entsprochen wurde.“ Heißt im Klartext: Wer nicht druckt, erweckt den Eindruck, er könnte Dreck am Stecken haben und riskiert eine Betriebsprüfung.

Wo landen die Bons?

Wir wollten von unseren Lesern wissen, was mit den Bons in ihrer Apotheke passiert? Die Umfrage ist beendet.

Wenn Sie einen ganz anderen Weg gefunden haben, lassen Sie es uns gerne wissen – über die Kommentarfunktion oder per Mail an redaktion@daz.online!


Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


Diesen Artikel teilen:


6 Kommentare

Kein Bußgeld

von Bernd Küsgens am 06.01.2020 um 10:56 Uhr

" Heißt im Klartext: Wer nicht druckt, erweckt den Eindruck, er könnte Dreck am Stecken haben und riskiert eine Betriebsprüfung." Wenn es das nur wäre. Durch diesen Eindruck kann der Betriebsprüfer ZUSCHÄTZEN. Sie können sich ja mal Kundig machen, was das heißt.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Wegelagerei

von Bernd Jas am 05.01.2020 um 10:08 Uhr

"Dreck am Stecken", also nee, Frau Borsch. Gut dass Sie geschrieben haben: "- könnte -"! ;-)

Ja, wir sollten alle wieder lernen, wie es dem Individuum gelingt dem „Staate“ gegenüber unauffällig zu sein und keine Aufmerksamkeit zu erregen.
Die Brüder (und Schwestern) aus der ehemaligen DDR haben uns da etwas voraus.
Ha´, die Hätten auch nicht gedacht das der damalige Kultur-Marxismus sie so schnell wieder einholt.

Umweltschutz? Kein Problem!
Bürokratie? Kein Problem!
Mehr Bullshit-Jobs? Kein Problem!
Weniger Produktivität? Kein Problem!

Da sind ja die Achtzehnmillionen Deppen, die den Rest der Republik durchfüttern und die bis zum letzten Euro ausgesaugt werden können. Also, kein Problem!

"Dann lieber eine Bonpflicht mit Kontrolle hinter dem Ausgang! "
Wie bitte?!
Mehr dazu in der Kknötterzone des folgenden Tagebuchs.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Bon nur auf Kundenwunsch?

von Andreas Grünebaum am 03.01.2020 um 18:33 Uhr

Da würde ich erst einmal bei dem eigenen WaWi Systemanbieter nachfragen, ob die Deaktivierung nicht auch protokolliert wird. Wir drucken schon immer aus und haben neben der Kasse einen Korb zum Schreddern stehen. Das hat in der Vergangenheit noch nie einen Kunden gestört, aber plötzlich wird es zum Megaumweltproblem. Das Prinzip kenne ich schon seit den frühen 90ern des letzten Jahrhunderts aus anderen Europäischen Ländern. Wenn nun aber stattdessen regelmäßig ein Finanzbeamter den Apothekenablauf stört, um einen "Kassensturz" zu verlangen, dann wäre der Katzenjammer noch viel größer. Dann lieber eine Bonpflicht mit Kontrolle hinter dem Ausgang!

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Bons

von Conny am 03.01.2020 um 16:57 Uhr

Es gibt kein Bußgeld,also nur auf Wunsch !

» Auf diesen Kommentar antworten | 2 Antworten

AW: Kein Bußgeld?

von Andreas Grünebaum am 03.01.2020 um 18:35 Uhr

Was interessiert mich das Bußgeld? Viel schlimmer wäre es, wenn bei einer Prüfung aufgrund des ausgeschalteten Bonausdruckes die ordnungsgemäße Kassenführung verworfen würde!

AW: Bons

von Ralf Schabik am 06.01.2020 um 11:11 Uhr

@ Andreas Grünebaum: Inhaltlich haben Sie ja vollkommen Recht, dass eine BP mehr Zeit und Nerven und Geld (zB für Steuerberater) kostet als der Bondruck für jeden Kunden. Aber mal ganz ehrlich: Dabei blenden Sie komplett aus, dass "die Obrigkeit" Narrenfreiheit hat, solange "das Volk" jedes noch so schwachsinnige Gesetz stumm hinnimmt.
Erstens sind die behaupteten 10 Milliarden Steuerhinterziehung genauso unrealistisch wie die 2 Milliarden Euro, die angeblich in Altarznei stecken. Die 10 Mrd sind einfach mal so in den Raum gestellt, um zu beeindrucken. Und es wird fälschlicherweise ignoriert, dass es sehr unterschiedliche Branchen gibt, die bargelslastig sind.
Zweitens haben wir in diesem unseren Land ganz andere Möglichkeiten, Steuern zu "sparen" ... also nicht "wir" kleinen e.K., sondern global tätige Grosskonzerne, die elegant Milliarden an Steuern in Deutschland eben NICHT zahlen. Und der selbe Gesetzgeber, der UNS jetzt Bons drucken lässt, schaut tatenlos zu, wie da der Solidargemeinschaft irrsinnige Summen entgehen !!!
Drittens - und das ist der eigentliche Skandal an der Sache - ist das Gesetz wie so oft einfach nur grottig geschrieben worden. Man hätte mühelos beispielsweise alle Rezeptumsätze in Apotheken, die über ein Rechenzentrum abgewickelt werden, aus der Bon-Pflicht herausnehmen können. Denn da gibt es NULL Möglichkeiten, Steuern zu hinterziehen - und es würden Tonnen an Papier eingespart. OHNE dem Sinn des Gesetzes zuwiderzulaufen.

Und - viertens - haben Apothekers wieder eine Chance vertan. Nämlich Seit' an Seit' mit einem "bürgerlichen Berufsstand" (Bäcker) gegen Blödsinn zu demonstrieren.
Wir Apotheker sind viel zu still - das schreiben uns ja sogar Politiker regelmässig ins Stammbuch ... von CSU bis Linke. Wir Apotheker arrangieren uns mit ALLEM, was uns vorgesetzt wird. Bei Lieferengpässen tue ich das gerne. Bei bürokratischem Schwachsinn hingegen NICHT.

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.