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Masernschutzgesetz im Bundesrat
Verfassungsrechtliche Bedenken gegen Impfpflicht mit Kombi-Vakzinen
Am 20. September findet die erste Sitzung des Bundesratsplenums nach knapp drei Monaten Sommerpause statt. Die Tagesordnung ist lang und umfasst eine Reihe von Vorhaben aus dem Bundesgesundheitsministerium – so auch die geplante Apothekenreform, zu der der Gesundheitsausschuss des Bundesrats bereits eine Reihe von Änderungswünschen geltend gemacht hat. Nicht minder umfangreich sind allerdings die Empfehlungen der Ausschüsse zum Masernschutzgesetz.
Die Masernimpfung soll nach Ansicht der Bundesregierung für bestimmte Personengruppen zur Pflicht werden. Anfang August hatte das Bundeskabinett den Entwurf des Masernschutzgesetzes beschlossen – am 20. September kann der Bundesrat dazu Stellung nehmen. Zuvor waren die Fachausschüsse des Bundesrats am Zuge. Und gleich vier von ihnen haben Empfehlungen für das Plenum abgegeben: Der federführende Gesundheitsausschuss, aber auch die Ausschüsse für Frauen und Jugend, für Innere Angelegenheiten sowie für Kulturfragen.
Sowohl der Gesundheitsausschuss als auch der für Frauen und Jugend stellen zunächst fest, dass dem Bundesrat bei dem Gesetz ihrer Ansicht mehr Mitspracherechte eingeräumt werden sollten. Konkret verlangen beide Ausschüsse, dass das Gesetz zustimmungsbedürftig wird – davon geht das Bundesgesundheitsministerium bislang nicht aus. Es greife an verschiedenen Stellen in die Organisations- und Verwaltungshoheit der Länder ein, argumentieren die beiden Bundesratsausschüsse.
Weiterhin missfallen einigen Ausschüssen die geplanten Datenerhebungen. Beispielsweise empfiehlt der Innenausschuss die im Infektionsschutzgesetz angedachte Regelung zu einer zentralen amtlichen Statistik der Sterbefälle beim Robert Koch-Institut zu streichen – sie sei unter verfassungsrechtlichen, fachlichen sowie verwaltungsökonomischen Gesichtspunkten abzulehnen.
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Und die Ausschüsse haben weitere verfassungsrechtliche Bedenken und empfehlen daher verschiedene Prüfbitten. So bezweifeln etwa die Ausschüsse für Frauen und Jugend sowie für Kulturfragen, dass Leiterinnen und Leiter von Kitas oder Schulen die Masernimmunität aus den Impfpässen herauslesen können. Hier sollte geprüft werden, ob und unter welchen Voraussetzungen diese Einrichtungsleitungen in die Lage versetzt werden könnten, aufgrund der vorgelegten Nachweise den Impfschutz zweifelsfrei feststellen zu können.
Weitere Impfungen als Beifang
Es müsse auch geprüft werden, ob die im Infektionsschutzgesetz vorgesehene Impfpflicht dem verfassungsrechtlichen Wesentlichkeitsgrundsatz genügt und der Gesetzentwurf überhaupt das erstrebte Ziel des Herdenschutzes erreichen kann. Explizit heben die beiden Ausschüsse darauf ab, dass derzeit in Deutschland nur Kombi-Wirkstoffe zur Verfügung stehen – anders als zum Beispiel in der Schweiz, wo es einen Einzelimpfstoff gegen Masern gebe. „Die grundrechtsbeschränkende Wirkung des Gesetzentwurfs wird damit (quasi als Beifang) zumindest auf die Impfung gegen Mumps und Röteln ausgeweitet, ohne dass insoweit die Grundrechtsbeschränkung ausdrücklich geregelt wird. Zugleich eröffnet dies die Möglichkeit, eine faktische Impfpflicht künftig für andere Erkrankungen herbeizuführen“.
Je nach Produktionsverhalten der Industrie oder Zulassung der Behörden könnten künftig ausschließlich Impfstoffe zur Verfügung stehen, die neben dem Masernimpfstoff noch andere Impfstoffe enthielten also solche gegen Mumps oder Röteln. Kritisch sehen die Ausschüsse auch, dass die Definition, welche Erwachsenen der Regelung unterfallen (laut Gesetzentwurf alle ab 1970 Geborenen) der STIKO überlassen wird. Die aktuellen Empfehlungen der STIKO zur Masernimpfung von Erwachsenen erlangten damit unmittelbar grundrechtseinschränkende Gesetzeskraft – ebenso künftige Änderungen dieser Empfehlungen.
16 Kommentare
Masernimpfung
von Sandra Herder am 26.11.2019 um 18:29 Uhr
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Rechtsgutachten - Masernschutzgesetz ist verfassungswidrig
von Maria am 16.10.2019 um 21:26 Uhr
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AW: Rechtsgutachten - Masernschutzgesetz ist
von Sandra Herder am 26.11.2019 um 18:41 Uhr
AW: Rechtsgutachten - Masernschutzgesetz ist verfassungswidrig
von Maria Schmied am 26.11.2019 um 20:21 Uhr
Masernwemnütztsgesetz
von Monika mönch am 08.10.2019 um 12:59 Uhr
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Kritik
von Krankenschwester am 20.09.2019 um 17:01 Uhr
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Grundannahmen der Gefährdung
von Nancy Faller am 18.09.2019 um 7:46 Uhr
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AW: Grundannahmen der Gefährdung
von Marcelina Schirrmacher am 20.10.2019 um 16:01 Uhr
Impfplicht...
von Herzog Cornelia am 17.09.2019 um 23:05 Uhr
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Masernschutzgesetz
von Gerlinde am 17.09.2019 um 23:02 Uhr
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Geimpft
von Angela am 17.09.2019 um 17:00 Uhr
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Impfung
von Hans-Peter Raab am 17.09.2019 um 15:56 Uhr
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Impfzwang
von Richter Annerose am 17.09.2019 um 11:16 Uhr
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AW: Impfzwang
von Angela am 17.09.2019 um 17:04 Uhr
Masernimpfpflicht
von Annette am 17.09.2019 um 10:34 Uhr
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AW: Masernimpfpflicht
von Markus Kraus am 17.09.2019 um 14:08 Uhr
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