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- 13.09.2019
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BMG ändert Homepage-Beitrag
Ministerium: Botendienste statt Online-Apotheken
In den vergangenen Tagen hat ein Eintrag auf der Homepage des Bundesgesundheitsministeriums für Ärger im Apothekerlager gesorgt: Im Glossar hieß es zum Thema E-Rezept, dass Patienten ihre E-Rezepte aus Online-Sprechstunden direkt bei einer Online-Apotheke einlösen könnten. Das sei sicherer und spare Zeit. Nun hat das Ministerium den Text geändert. Die Online-Apotheken kommen nun gar nicht mehr vor, vielmehr wird auf die Botendienste der Vor-Ort-Apotheken hingewiesen.
Bei der Einführung des E-Rezeptes ist den Apothekern eines wichtig: Dass der Patient weiterhin die Wahl behält, an welche Apotheke er seine digitale Verordnung weiterleitet. Eigentlich will das auch das Bundesgesundheitsministerium erreichen. Im Apotheken-Stärkungsgesetz ist dazu jedenfalls eine Passage enthalten, in der es Ärzten und EU-Versendern verboten werden sollen, Patienten mithilfe des E-Rezeptes zu lenken. Doch ein Satz auf der Homepage des BMG hatte all dies in Zweifel gestellt. Dort hieß es: „Wenn Ihre Ärztin oder Ihr Arzt Ihnen dabei ein Medikament verschreibt, erhalten Sie ein E-Rezept, das Sie in einer Online-Apotheke Ihrer Wahl einlösen können. Die Arzneimittel kommen dann direkt zu Ihnen nach Hause. Das spart Zeit und Wege. Und macht vor allem die Behandlung mit Arzneimitteln sicherer.“
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Der Protest der Apotheker war groß. Nach Informationen von DAZ.online haben mehrere Kammern und Verbände das Ministerium angeschrieben, auch einzelne Apotheker beschwerten sich bei Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU). Und selbst die ABDA reagierte sofort: Man habe das Ministerium kontaktiert, der Text sei nicht tragbar, sagte ein Sprecher. Im BMG hat man nun ein Einsehen. Der Text wurde am heutigen Freitagvormittag geändert. Nun lautet er:
Wenn Sie Geld überweisen, füllen Sie dann noch einen Überweisungszettel aus und bringen ihn zur Bank? Warum bringen wir dann noch Zettel mit Rezepten zu unseren Apotheken? Damit die Zettelwirtschaft im Gesundheitswesen aufhört, führen wir das E-Rezept ein. Wir machen den Weg dafür frei, dass Sie in Zukunft auch online mit Ihren Arzt oder Ihrer Ärztin sprechen können – mit der sogenannten Videosprechstunde. Wenn Ihre Ärztin oder Ihr Arzt Ihnen dabei ein Medikament verschreibt, erhalten Sie ein E-Rezept, das Sie in einer Apotheke Ihrer Wahl einlösen können. Die Arzneimittel kommen dann direkt per Botendienst zu Ihnen nach Hause. Das spart Zeit und Wege. Und macht vor allem die Behandlung mit Arzneimitteln sicherer.
Etwas komisch ist es, dass das BMG einen weiteren Absatz im Text belassen hat. So doppeln sich die Inhalte etwas: „Natürlich können Sie das E-Rezept auch bei „normalen“ Arztbesuchen erhalten. Und Sie können es auch in Ihrer Apotheke vor Ort einlösen. Das E-Rezept soll das klassische Rezept auf Papier nicht vollständig ablösen: Wer will, kann auch weiterhin das Papierrezept erhalten.“
6 Kommentare
BMG - jämmerlicher Täuschungsversuch
von Alfons Neumann am 14.09.2019 um 1:36 Uhr
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Wieso danke, wem und wofür…??
von Gunnar Müller, Detmold am 13.09.2019 um 19:46 Uhr
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AW: Wieso danke, wem und wofür
von Uwe Hansmann am 15.09.2019 um 11:32 Uhr
BMG - Danke für die Reaktion!
von Uwe Hansmann am 13.09.2019 um 14:38 Uhr
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AW: BMG - Danke für die Reaktion
von Simon Berninger am 16.09.2019 um 12:06 Uhr
Auch nicht besser
von Karl Friedrich Müller am 13.09.2019 um 11:42 Uhr
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