BMG ändert Homepage-Beitrag

Ministerium: Botendienste statt Online-Apotheken

Berlin - 13.09.2019, 11:35 Uhr

Das Bundesgesundheitsministerium hatte in den vergangenen Tagen mit einer sehr bedenklichen Formulierung für das E-Rezept geworben. Nun wurde der Text geändert. (Foto: DAZ.online)

Das Bundesgesundheitsministerium hatte in den vergangenen Tagen mit einer sehr bedenklichen Formulierung für das E-Rezept geworben. Nun wurde der Text geändert. (Foto: DAZ.online)


In den vergangenen Tagen hat ein Eintrag auf der Homepage des Bundesgesundheitsministeriums für Ärger im Apothekerlager gesorgt: Im Glossar hieß es zum Thema E-Rezept, dass Patienten ihre E-Rezepte aus Online-Sprechstunden direkt bei einer Online-Apotheke einlösen könnten. Das sei sicherer und spare Zeit. Nun hat das Ministerium den Text geändert. Die Online-Apotheken kommen nun gar nicht mehr vor, vielmehr wird auf die Botendienste der Vor-Ort-Apotheken hingewiesen.

Bei der Einführung des E-Rezeptes ist den Apothekern eines wichtig: Dass der Patient weiterhin die Wahl behält, an welche Apotheke er seine digitale Verordnung weiterleitet. Eigentlich will das auch das Bundesgesundheitsministerium erreichen. Im Apotheken-Stärkungsgesetz ist dazu jedenfalls eine Passage enthalten, in der es Ärzten und EU-Versendern verboten werden sollen, Patienten mithilfe des E-Rezeptes zu lenken. Doch ein Satz auf der Homepage des BMG hatte all dies in Zweifel gestellt. Dort hieß es: „Wenn Ihre Ärztin oder Ihr Arzt Ihnen dabei ein Medikament verschreibt, erhalten Sie ein E-Rezept, das Sie in einer Online-Apotheke Ihrer Wahl einlösen können. Die Arzneimittel kommen dann direkt zu Ihnen nach Hause. Das spart Zeit und Wege. Und macht vor allem die Behandlung mit Arzneimitteln sicherer.“

Der Protest der Apotheker war groß. Nach Informationen von DAZ.online haben mehrere Kammern und Verbände das Ministerium angeschrieben, auch einzelne Apotheker beschwerten sich bei Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU). Und selbst die ABDA reagierte sofort: Man habe das Ministerium kontaktiert, der Text sei nicht tragbar, sagte ein Sprecher. Im BMG hat man nun ein Einsehen. Der Text wurde am heutigen Freitagvormittag geändert. Nun lautet er:


Wenn Sie Geld überweisen, füllen Sie dann noch einen Überweisungszettel aus und bringen ihn zur Bank? Warum bringen wir dann noch Zettel mit Rezepten zu unseren Apotheken? Damit die Zettelwirtschaft im Gesundheitswesen aufhört, führen wir das E-Rezept ein. Wir machen den Weg dafür frei, dass Sie in Zukunft auch online mit Ihren Arzt oder Ihrer Ärztin sprechen können – mit der sogenannten Videosprechstunde. Wenn Ihre Ärztin oder Ihr Arzt Ihnen dabei ein Medikament verschreibt, erhalten Sie ein E-Rezept, das Sie in einer Apotheke Ihrer Wahl einlösen können. Die Arzneimittel kommen dann direkt per Botendienst zu Ihnen nach Hause. Das spart Zeit und Wege. Und macht vor allem die Behandlung mit Arzneimitteln sicherer.

Glossar auf der BMG-Homepage


Etwas komisch ist es, dass das BMG einen weiteren Absatz im Text belassen hat. So doppeln sich die Inhalte etwas: „Natürlich können Sie das E-Rezept auch bei „normalen“ Arztbesuchen erhalten. Und Sie können es auch in Ihrer Apotheke vor Ort einlösen. Das E-Rezept soll das klassische Rezept auf Papier nicht vollständig ablösen: Wer will, kann auch weiterhin das Papierrezept erhalten.“


Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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6 Kommentare

BMG - jämmerlicher Täuschungsversuch

von Alfons Neumann am 14.09.2019 um 1:36 Uhr

Veräppelt habt Ihr uns sowieso - jetzt nun staatlich gezwungen Gratis-Botendienste uns aufzudrücken - Nix da, das geht gar nicht !!
Es sei denn jemand bezahlt es - also: Wenn BMG diese Regelleistung will, ist sie eben regelmäßig zu bezahlen und somit mind. als vollständige Kassenleistung zu definieren oder vom Auftraggeber halt selbst zu zahlen. Fangen wir mal bei Gebühren a´la DHL-Express mit 11,- Euro pro Sendung an, ist natürlich durchaus steigerungsfähig...

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Wieso danke, wem und wofür…??

von Gunnar Müller, Detmold am 13.09.2019 um 19:46 Uhr

Auch wenn der neue Text
- immerhin erst auf massiven Druck! der Apotheker -
hinsichtlich der Online-Versender entschärft ist: Es bleibt dennoch eine Frechheit, was da auf der BMG-Homepage verbreitet wird (siehe Karl-Friedrich Müller) !

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: Wieso danke, wem und wofür

von Uwe Hansmann am 15.09.2019 um 11:32 Uhr

. . . höflich bleiben - auch wenn das im Ministerium wohl noch in Teilen geübt werden muss.

BMG - Danke für die Reaktion!

von Uwe Hansmann am 13.09.2019 um 14:38 Uhr

Schnelle Reaktion - Der textliche Feinschliff wird hoffentlich noch erfolgen.

Danke an das BMG an dieser Stelle.

Die restlichen Baustellen sind sicher heftiger.

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: BMG - Danke für die Reaktion

von Simon Berninger am 16.09.2019 um 12:06 Uhr

Danke wofür? Für nichts!
Der Eintrag war sicher kein Versehen, eher ein Testballon, der die wahren Absichten des BMG unter Herrn Spahn für jeden offen gelegt hat!

Auch nicht besser

von Karl Friedrich Müller am 13.09.2019 um 11:42 Uhr

Nun soll ich staatlich gezwungen teuren Botendienst machen. Wo ist die Vergütung?
Das digitale E Rezept bringt dann überhaupt keine Erleichterung oder Ersparnis, sondern erheblichen Aufwand.
Ist konsequent. Denn Apotheken dürfen nicht wirtschaftlich arbeiten. Sie haben jede Form von unbezahlten Kosten zu akzeptieren, wenn nur Arzt, Kassen und Verbraucher profitieren.
Die neue Meldung ist wegen der ersten unglaubwürdig. Ein Versprecher, der die wahren Absichten öffentlich gemacht hat.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

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