- DAZ.online
- News
- Politik
- Das ist der Zeitplan für...
Bundesrat, Bundestag
Das ist der Zeitplan für die Apothekenreform
Der Beschluss der Apothekenreform im Bundeskabinett ist knapp einen Monat alt. Inzwischen steht fest, wann die dazu gehörige Sammelverordnung und das Apotheken-Stärkungsgesetz im Bundesrat erstmals besprochen werden sollen. Aber auch ein grober Zeitplan für die Diskussionen im Bundestag steht nun. Läuft alles nach Plan, könnte das Gesetz mit dem Rx-Boni-Verbot für GKV-Versicherte im November beschlossen werden.
Wie geht es weiter mit der von der Bundesregierung geplanten Apothekenreform? Die Erinnerungen an den Kabinettsbeschluss aus dem Juli sind noch frisch. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) kündigte an, dass das Vorhaben im Herbst parlamentarisch beraten werden soll. Doch die Frage nach dem weiteren Verlauf ist nicht einfach beantwortet. Dies liegt zunächst daran, dass die Reform in zwei Teile aufgegliedert wurde: Eine Sammelverordnung, mit der unter anderem das Apothekenhonorar und die Apothekenbetriebsordnung verändert werden sollen, und das Apotheken-Stärkungsgesetz, mit dem unter anderem das Rx-Boni-Verbot für den GKV-Bereich und die pharmazeutischen Dienstleistungen kommen sollen.
Mehr zum Thema
Apothekenreform
BMG: Dreimonatsfrist für höheres Apothekenhonorar
Die Sammelverordnung: Wie der Zeitplan für die
Umsetzung der Sammelverordnung ist, hatte DAZ.online bereits berichtet. Zur
Erinnerung: In der Verordnung will die Bundesregierung die Notdienstpauschale
erhöhen und einige Änderungen an der Apothekenbetriebsordnung vornehmen. Unter
anderem soll es verpflichtende Temperaturkontrollen für Versender geben, neue
Botendienst-regelungen und eine erweiterte Aut-idem-Regelung für PKV-Versicherte, Selbstzahler und Beihilfeempfänger. Am
20. September berät der Bundesrat diese Verordnung und könnte sie beschließen.
Wünschen sich die Länder keine Veränderungen, könnten die Änderungen an der Apothekenbetriebsordnung sofort, also nach der
Veröffentlichung im Bundesanzeiger, in Kraft treten. Für die Anpassung des
Apothekenhonorars gibt es eine Drei-Monats-Frist – ein möglicher Termin wäre
also Ende Dezember 2019.
Gesetz: Im Oktober die Anhörung, im November der Beschluss
Das Apotheken-Stärkungsgesetz: DAZ.online liegt nun auch ein erster grober Zeitplan für das Apotheken-Stärkungsgesetz vor. Demnach soll das umstrittene Gesetz ebenfalls am 20. September erstmals im Bundesrat besprochen werden. Die Länder haben im ersten Beratungsdurchgang erst einmal „nur“ die Möglichkeit, eine Stellungnahme an die Bundesregierung mit Verbesserungsvorschlägen abzugeben.
Die erste Lesung im Bundestag ist dann für
Mitte Oktober geplant. Konkret sind nach Informationen von DAZ.online entweder
der 17. oder der 18. Oktober anvisiert. Die öffentliche Fachanhörung, bei der
die Abgeordneten im Gesundheitsausschuss die Möglichkeit bekommen, die
Sachverständigen aus den Verbänden zu dem Gesetz zu befragen, soll schon drei
Tage später, also am 21. Oktober stattfinden. Die zweite und dritte
Lesung sind dann für Mitte November geplant. Anschließend würde eine weitere Beratung im Bundesrat anstehen.
EU-Kommission könnte Verfahren in die Länge ziehen
Das Bundesgesundheitsministerium hatte bereits anlässlich des Kabinettsbeschlusses angekündigt, dass die neuen Regelungen Anfang 2020 in Kraft treten sollen. Mit diesem Zeitplan wäre das möglich. Allerdings sind es bislang vorläufige und sehr wackelige Daten, die da in der Gesundheitspolitik herumgereicht werden. Das größte Hindernis und gleichzeitig der größte Komplikator beim Apotheken-Stärkungsgesetz könnte die EU-Kommission werden. Spahn hatte angekündigt, sein Gesetz wegen europarechtlicher Bedenken anderer Ministerien und der EU-Kommission selbst in Brüssel abzustimmen – noch bevor die parlamentarische Beratung beginnt. Möglich ist es also, dass dieser Abstimmungsprozess weitere Zeit in Anspruch nimmt und sich das Gesetz dann verspätet.
3 Kommentare
was mich mal interessieren würde (Digitalisierung)
von Karl Friedrich Müller am 15.08.2019 um 9:04 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
3 Monatsfrist
von Dr Schweikert-Wehner am 14.08.2019 um 22:20 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: 3 Monatsfrist
von Roland Mückschel am 15.08.2019 um 11:53 Uhr
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.