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Handelsblatt-Bericht
Iberogast wird zum Fall für die Staatsanwaltschaft
Laut einem Bericht des „Handelsblatts“ ermittelt die Staatsanwaltschaft Köln „gegen Unbekannt“, ob das schöllkrauthaltige Arzneimittel Iberogast ursächlich für Todesfälle und Erkrankungen sein könnte – der Vorwurf der fahrlässigen Tötung und der Körperverletzung steht im Raum. Die Behörde selbst äußert sich bislang nicht dazu. Und auch Iberogast-Hersteller Bayer weiß nach eigener Aussage nicht mehr als dem Bericht zu entnehmen ist. Für die Grünen-Politikerin Kordula Schulz-Asche unterstreicht das Interesse der Staatsanwaltschaft am Fall Iberogast nochmals „die Gefahr der dahinter liegenden Gesetzeslücke“.
Nach einem Bericht des Handelsblattes vom heutigen Montag ermittelt die Staatsanwaltschaft Köln, ob Bayers schöllkrauthaltiges Arzneimittel Iberogast® ursächlich für Todesfälle und Erkrankungen sein könnte. Die Behörde habe bereits ein Gutachten zu dieser Kausalitätsfrage in Auftrag gegeben und ermittle „gegen Unbekannt“, heißt es. Laut Handelsblatt steht der Vorwurf der fahrlässigen Tötung und der Körperverletzung im Raum. Doch die Staatsanwaltschaft selbst äußert sich bislang nicht – weder wollte sie sich gegenüber dem Handelsblatt erklären, noch reagierte sie bislang auf Anfragen von DAZ.online.
Iberogast® steht schon seit längerem in der Kritik. Schon 2005 hatte das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ein Stufenplanverfahren zu dem damals noch von der Firma Steigerwald vertriebenen Arzneimittel eingeleitet, weil das darin enthaltene Schöllkraut im Verdacht steht, leberschädigende Wirkungen zu haben. Das Verfahren endete im April 2008 mit einem Bescheid, der die Zulassung für Arzneimittel mit einer Tagesdosierung von mehr als 2,5 mg Gesamtalkaloiden widerrief. Für Präparate mit einer Tagesdosierung von 2,5 µg bis höchstens 2,5 mg Gesamtalkaloiden wurden zudem Änderungen der Produktinformationen im Hinblick auf eine mögliche leberschädigende Wirkung angeordnet. Unter anderem sollte aufgenommen werden, dass das Präparat in Schwangerschaft und Stillzeit nicht angewendet werden darf.
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Doch der Hersteller legte seinerzeit Widerspruch gegen
diesen Bescheid ein und viele Jahre geschah nichts. Erst 2017, nach weiteren
Fallberichten zu Nebenwirkungen wurde das BfArM wieder aktiv und erließ einen
Widerspruchsbescheid, mit dem Bayer, zu dessen Portfolio Iberogast® seit 2013
gehört, erneut zur Änderung seiner der Fach- und Gebrauchsinformation
aufgefordert wird. Bayer erhob daraufhin Klage – entschieden wurde über diese
noch nicht. Nachdem 2018 ein neuer Fall von Leberversagen mit Todesfall im
Zusammenhang mit Iberogast® bekannt wurde, hat Bayer die vom BfArM angeordneten
Änderungen dann doch umgesetzt. Zugleich hat das Unternehmen immer wieder
betont, dass es an seinem Iberogast® festhält – es verwies stets auf ein „positives Nutzen-Risiko-Verhältnis von Iberogast® in den zugelassenen
Indikationen“. Obwohl die Firma sogar eine schöllkrautfreie Variante in petto hat, hält sie lieber an der altbekannten Mischung fest.
1 Kommentar
Asche Schulz
von ratatosk am 23.07.2019 um 10:05 Uhr
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