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Masernschutzgesetz
Minister winken Masern-Impfpflicht durch
Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch neben der Apothekenreform auch ein Gesetz für eine Impfpflicht gegen Masern beschlossen. Ab dem kommenden Jahr sollen Kita-Kinder, Schüler und auch bestimmte Erwachsene nachweisen müssen, dass sie geimpft sind. Ansonsten drohen Bußgelder, und ungeimpfte Kinder dürfen in Kitas nicht mehr aufgenommen werden. Außerdem enthält das Gesetz einen Passus, der es Apothekern grundsätzlich ermöglicht, Schutzimpfungen vorzunehmen.
In der Begründung zum Entwurf des „Masernschutzgesetzes“ heißt es, in den ersten Monaten dieses Jahres seien schon mehr als 400 Masernfälle gemeldet worden. „Es liegt daher eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Gesundheit vor, der mit weiterführenden Maßnahmen begegnet werden muss.“ Im neuen Masernschutzgesetz sind daher unter anderem die folgenden Maßnahmen vorgesehen:
- Kinder und Mitarbeiter in Kitas und Schulen, Personal in medizinischen Einrichtungen und auch Menschen und Personal in sogenannten Gemeinschaftseinrichtungen müssen künftig gegen Masern geimpft sein. Darunter fallen auch Asylbewerberheime, Flüchtlingsunterkünfte und auch Ferienlager.
- Nachgewiesen werden kann die Impfung beziehungsweise Immunität durch den Impfausweis oder durch ein Attest vom Arzt, dass man schon einmal Masern hatte. Ausgenommen sind Menschen, die einen ärztlichen Nachweis vorlegen können, dass bei ihnen eine Impfung aus gesundheitlichen Gründen nicht ratsam ist und Menschen, die vor 1970 geboren sind, weil sie mit hoher Wahrscheinlichkeit die Masern schon durchlitten haben.
- Kinder, die schon in einer Gemeinschaftseinrichtung betreut werden, und Personen, die dort bereits tätig sind, müssen den Nachweis bis zum 31. Juli 2021 erbringen.
- Nichtgeimpfte Kinder können vom Besuch der Kindertagesstätte ausgeschlossen werden. Nichtgeimpftes Personal darf in Gemeinschafts- oder Gesundheitseinrichtungen keine Tätigkeiten aufnehmen.
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Kabinettsvorlage
Masern-Impfpflicht ab März 2020
- Künftig sollen alle Arztgruppen (außer Zahnärzte) Masernimpfungen verabreichen dürfen.
- Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) soll verstärkt über Schutzimpfungen informieren. Dafür werden Mittel in Höhe von 2 Millionen Euro pro Jahr bereitgestellt.
- Damit der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) wieder verstärkt freiwillige Reihenimpfungen in Schulen durchführen kann, werden die Krankenkassen verpflichtet, mit dem ÖGD Vereinbarungen über die Erstattung der Kosten für diese Impfungen zu treffen.
- Die vorgesehenen Neuregelungen zur Impfdokumentation antizipieren, dass in Zukunft möglicherweise auch Apotheken Schutzimpfungen durchführen könnten. Bekanntlich sieht der Entwurf für das Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken vor, dass Apotheker künftig in Modellvorhaben Grippeschutzimpfungen verabreichen können. Schon dort, nun aber auch im Entwurf für das Masernschutzgesetz, ist vorgesehen, dass im Impfausweis beziehungsweise der Impfbescheinigung künftig nicht mehr der Name und die Anschrift „des impfenden Arztes“ zu vermerken ist, sondern „der für die Schutzimpfung verantwortlichen Person“. Der hier einschlägige § 22 Infektionsschutzgesetz selbst regelt aber auch weiterhin nicht, welche Personen unter welchen Voraussetzungen Schutzimpfungen durchführen dürfen, heißt es in der Begründung der Kabinettsvorlage. Sollen künftig also auch Apotheker impfen dürfen, muss dies noch explizit an geeigneter Stelle geregelt werden.
- Wer gegen die Impfpflicht verstößt, dem droht ein Bußgeld. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte von bis zu 2.500 Euro gesprochen. Zuständig für Überwachung und Bußgelder sind die örtlichen Gesundheitsämter. Kitas, Schulen und andere Einrichtungen müssen Impfsäumige an sie melden. Laut Bundesgesundheitsministerium geht es bei der Impfpflicht nicht nur um den Schutz Einzelner vor Masern, sondern auch um den sogenannten Gemeinschaftsschutz – also eine Verhinderung der Weiterverbreitung der Krankheit in der Bevölkerung. Bei mindestens 95 Prozent der Bevölkerung sei dafür Immunität erforderlich. Deutschland habe das bislang nicht erreicht.
Spahn: Wir wollen möglichst alle Kinder vor den Masern bewahren
Das für Infektionskrankheiten zuständige Robert Koch-Institut (RKI) weist darauf hin, dass 2017 nur rund 93 Prozent der Schulanfänger in Deutschland ausreichend gegen Masern geschützt waren – also die empfohlenen zwei Impfungen bekommen hatten. Impflücken gibt es aber nicht nur bei Kindern. Fast die Hälfte der Erkrankten sind laut RKI junge Erwachsene. Insgesamt müssten mit dem Gesetz zur Impfpflicht schätzungweise rund 600.000 Kinder und Erwachsene in Deutschland nachträglich geimpft werden, hatte die Bild-Zeitung unter Berufung auf das Bundesgesundheitsministerium berichtet.
In Kraft treten soll die Masern-Impfpflicht im März 2020. Nach dem Kabinett muss später noch der Bundestag zustimmen. Im Bundesrat kann das Gesetz nicht gestoppt werden, denn in der Länderkammer ist es laut Regierung nicht zustimmungspflichtig.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sagte zum Kabinettsbeschluss:
Wir wollen möglichst alle Kinder vor einer Masernansteckung bewahren. Denn Masern sind in höchstem Maße ansteckend und können einen sehr bösen, teils tödlichen Verlauf nehmen. Deshalb führen wir einen verpflichtenden Impfschutz gegen Masern in der Kita, Schule und bei der Kindertagespflege ein. Auch wer dort arbeitet, muss sich impfen lassen. Und wir ermöglichen es dem Öffentlichen Gesundheitsdienst, wieder mehr freiwillige Reihenimpfungen in Schulen anzubieten. So wollen wir auch weitere Infektionskrankheiten bekämpfen – wie Tetanus, Diphtherie und Keuchhusten.“
14 Kommentare
Oh Gott!
von Stefan Haydn am 18.07.2019 um 20:45 Uhr
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AW: Oh Gott
von Wolfgang am 18.07.2019 um 21:11 Uhr
Masernimpfung
von Ufffffh am 18.07.2019 um 16:16 Uhr
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Bevormundung Nein Danke!
von Veronika88 am 18.07.2019 um 11:01 Uhr
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Chemie schadet dem Menschen nur!
von Gesund nur durch Natur am 18.07.2019 um 9:42 Uhr
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Deutschland im Herbst!
von Fabian Saske am 17.07.2019 um 22:12 Uhr
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Zweifel an der Motivation zu diesem Gesetz
von Charly am 17.07.2019 um 14:44 Uhr
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Masernimpfpflicht
von Gast am 17.07.2019 um 14:40 Uhr
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die pösen pösen Masern...
von Theo am 17.07.2019 um 13:14 Uhr
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AW: die pösen pösen Masern
von Charly am 17.07.2019 um 15:09 Uhr
AW: die pösen pösen Masern
von Dennis M. am 17.07.2019 um 15:10 Uhr
AW: @Dennis
von Charly am 17.07.2019 um 15:33 Uhr
AW: die pösen pösen Masern
von Theo am 18.07.2019 um 1:39 Uhr
Verrückt
von Veronika am 17.07.2019 um 12:37 Uhr
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