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Apotheken-Stärkungsgesetz
Lauterbach: Die Einschränkung der EU-Versender nicht weiter verschärfen
Es ist unklar, wie es mit dem geplanten Apotheken-Stärkungsgesetz weitergeht. Das Bundesgesundheitsministerium hatte einen Kabinettsentwurf vorgelegt. Doch es gibt weiterhin Gesprächsbedarf innerhalb der Bundesregierung. Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Karl Lauterbach, erklärte am heutigen Dienstag: Er wolle die Boni-Situation für EU-Versender nicht weiter „verschärfen“, auch die Honorar-Verbesserungen sehe er skeptisch. Trotzdem würde er das Gesetz mittragen – dann müsse Spahn ein eventuelles Scheitern aber selbst verantworten.
Wie geht es mit der geplanten Apothekenreform weiter? Im gesundheitspolitischen Berlin hört man diese Frage derzeit häufiger. In der vergangenen Woche war ein erster Kabinettsentwurf bekannt geworden, der allerdings schon vom 13. Juni stammte. Bei der morgigen Sitzung des Bundeskabinetts steht das Vorhaben bislang nicht auf der Tagesordnung. Damit das von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) eingebrachte Vorhaben Anfang 2020 oder spätestens im Frühjahr 2020 in Kraft treten kann, sollte es aber bald vom Kabinett beschlossen werden, um dann nach der Sommerpause in die parlamentarische Beratung einzutreten.
Doch es gibt inhaltlich weiterhin großen Gesprächsbedarf. Spahn hatte mit dem Kabinettsentwurf zuletzt nachgebessert: Das für das SGB V geplante Rx-Boni-Verbot wird nun besser begründet. Allerdings: Der PKV-Bereich ist von der Rx-Preisbindung weiterhin komplett ausgenommen. Ganz im Gegenteil: Die Einleitung des Entwurfes bezieht sich nun explizit nur noch auf den GKV-Bereich. Außerdem hat das BMG die geplanten Honorar-Erhöhungen in den Bereichen Notdienste und BtM-Abgabe herausgenommen, besteht aber darauf, dass beide Regelungen per Verordnung extra vom Wirtschaftsministerium angegangen werden.
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Doch dem Vernehmen nach ist der Abstimmungsprozess innerhalb der Bundesregierung weiterhin nicht abgeschlossen. Das Justizministerium soll wegen des Rx-Boni-Verbots weiterhin europarechtliche Bedenken haben. Und auch die SPD ist weiterhin nicht überzeugt von dem Vorhaben. Bei einer Pressekonferenz am heutigen Dienstag in Berlin stellte der SPD-Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach klar, dass er zwei Problembereiche sehe bei der Apothekenreform:
Erstens sehe ich weiterhin große Probleme, was das EU-Recht betrifft. Mit dem Gesetz soll ja die Benachteiligung der EU-Versender ins Sozialrecht geschrieben werden. Wenn das Sozialrecht die Voraussetzung zur Marktbeteiligung wäre, dann würde das die Einschränkung der EU-Versender noch weiter verschärfen. Zweitens ist auch die Blanko-Besserstellung der Apotheker im Bereich der zusätzlichen Dienstleistungen ein Problem.“
Lauterbach: Man kauft keine Gesetze
Lauterbach zeichnete daher die folgenden Optionen für die geplante Apothekenreform auf: „Es ist nicht klar, wie es weitergeht, denkbar ist alles. Spahn könnte das Vorhaben durchsetzen und im Kabinett vorlegen, ein Scheitern ginge dann aber auf seine Kappe. Aber auch ein Kompromiss ist noch denkbar.“ Sollte der Minister das Vorhaben aber trotz des Widerstands durchbringen wollen, werde Lauterbach ihn unterstützen, schließlich spiele er ohne „Tricksereien“.
Aber welche Gründe haben das BMG dazu veranlasst, die geplanten Verbesserungen beim Apothekenhonorar aus dem Entwurf auszugliedern? Nun liegen sie beim Bundeswirtschaftsministerium (BMWi), das einer Erhöhung der Vergütung wohl eher kritisch gegenüber stehen dürfte (siehe Honorargutachten).
Lauterbach erklärte dazu mit einem süffisanten Lächeln: „Wir haben da natürlich keinen Widerstand geleistet, wir vermissen diese Regelungen im Gesetz nicht.“ Grundsätzlich passe es aber auch nicht zu Spahn, die Vergütung gemeinsam mit den anderen Regelungen zum Versandhandel durchzubringen. Denn: „Man kauft keine Gesetze.“
9 Kommentare
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von Kleiner Apotheker am 26.06.2019 um 10:16 Uhr
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von Lutz Kromke am 26.06.2019 um 9:22 Uhr
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von Stefan Haydn am 25.06.2019 um 19:15 Uhr
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von ratatosk am 25.06.2019 um 18:28 Uhr
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von Digitoxigenin am 26.06.2019 um 23:27 Uhr
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