GSAV im Bundesrat

Wann sollten (Zyto-)Apotheken unangekündigt inspiziert werden?

Karslruhe - 21.06.2019, 09:00 Uhr

Welche Apotheken sollten wann unangekündigt kontrolliert werden? Darüber haben der Bundesrat und die Betroffenen aus Bottrop unterschiedliche Vorstellungen. (Foto: adobe.stock.com/benicoma)

Welche Apotheken sollten wann unangekündigt kontrolliert werden? Darüber haben der Bundesrat und die Betroffenen aus Bottrop unterschiedliche Vorstellungen. (Foto: adobe.stock.com/benicoma)


Betroffene aus Bottrop unterstützen die unangekündigten Kontrollen

Gegen die unangekündigten Kontrollen von Zyto-Apotheken in „angemessenen“ Zeitabständen hat der Gesundheitsausschuss des Bundesrats offenbar nichts in formaler Form vorgebracht. Laut einem Bericht in der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung stößt diese Regelung beim Bundesrat dennoch auf Kritik. Für Betroffene aus Bottrop wie auch den Whistleblower Martin Porwoll ist die regelmäßige, unangekündigte Kontrolle in Zyto-Apotheken eine zentrale Forderung. „Unangemeldete Kontrollen schaffen mehr Transparenz“, sagt etwa Heike Benedetti, die regelmäßig Demos in Bottrop organisiert hat, um auf den Skandal aufmerksam zu machen. Sie hatte selbst Krebsmittel erhalten, die in der Apotheke von Peter S. hergestellt wurden – in erster Instanz hatte ihn das Landgericht Essen wegen Unterdosierungen zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Bei Zytostatikaherstellungen müsse „jegliches Hintertürchen für Betrug“ geschlossen werden, sagt sie gegenüber DAZ.online.

Auch der Wohlfahrtsverband „Paritätische“ hatte sich für die Kontrollen ausgesprochen – unter anderem mit einer Petition beim Deutschen Bundestag. In einer Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege hatte dieser mit anderen Verbänden gefordert, dass im GSAV die Häufigkeit unangekündigter Inspektionen wie auch ihr Umfang verpflichtend konkretisiert wird. „Eine gesetzliche Vorgabe zur Häufigkeit unangekündigter Kontrollen könnte darüber hinaus zum Whistleblower-Schutz beitragen“, heißt es in der Stellungnahme.

Wenn unangekündigte Kontrollen meist nur auf Grundlage von Verdachtsmomenten durchgeführt werden, müssen Whistleblower davon ausgehen, dass es Nachforschungen darüber geben wird, warum es zu einer unangemeldeten Kontrolle gekommen ist, schreiben die Verbände. Sie haben gefordert, dass Zyto-Apotheken zwei Mal pro Jahr unangekündigt inspiziert werden müssen.



Hinnerk Feldwisch-Drentrup, Autor DAZ.online
redaktion@daz.online


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