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Axios-Pleite
Apotheker bleiben auf Herstellerabschlag sitzen
Die Firma Axios ist Rabattpartner mehrerer Kassen für die Wirkstoffe Pamidronsäure und Granisetron. Nun ist das in Bielefeld ansässige Unternehmen allerdings insolvent. Und offenbar sind mal wieder die Apotheker die Dummen. Denn sie bleiben jetzt auf ihren bereits geleisteten Herstellerabschlägen sitzen.
Axios Pharma hat sich auf onkologische Produkte spezialisiert. Für den Wirkstoff Pamidronsäure (Axidronat) bestehen Rabattverträge mit sämtlichen AOKen, der Barmer, der DAK, der IKK classic und vielen BKKen. Zudem ist die Firma Rabattpartner der AOK Nordost, der Barmer und der IKK classic für Granisetron (Axigran). Insgesamt hat die Firma laut Internetseite etwa 20 Wirkstoffe im Programm – von Anastrozol bis Zoledronsäure.
Aufgrund dieser zahlreichen Rabattvereinbarungen dürften es gar nicht so wenige Apotheken sein, die kürzlich ungewöhnliche Post von ihrer Abrechnungsstelle bekamen – es geht um den Herstellerabschlag. Die Apotheke fungiert für diesen bekanntlich als Inkassostelle für die Kassen. Von den Herstellern bekommen sie den zunächst gewährten Rabatt hinterher wieder. Das läuft alles über die Rechenzentren. Dem Deutschen Apothekerverband ist es schon lange ein Dorn im Auge, dass die Apotheken ohne Entschädigung das Geld für die Kassen eintreiben. Zumal sie immer mal wieder auf Teilen davon sitzen bleiben, weil die Hersteller weniger erstatten, als die Kassen fordern.
Und nun ist Axios insolvent und steht seit Mitte April unter Verwaltung des Rechtsanwalts Axel Geese als vorläufigem Insolvenzverwalter. Und so wie es derzeit aussieht, bleiben die Apotheker nun auf dem Herstellerrabatt sitzen. 3,17 Euro sind es pro fünf Ampullen Axigran 1mg/ml, berichtet der Erdinger Apotheker Franz Stadler, einer der Betroffenen.
Das mag nicht allzu viel erscheinen, kann sich aber summieren. Doch der Unmut der Apotheker bezieht sich ohnehin weniger auf die konkrete Summe. Es geht vielmehr ums Prinzip. Nämlich dass die Apotheker für die Kassen unentgeltlich die Abschläge eintreiben und zu allem Überfluss bei Insolvenz der Rabattpartner auch noch draufzahlen müssen.
Auf Antrag können sich pharmazeutische Unternehmer zwar von den Herstellerabschlägen ganz oder teilweise befreien lassen, wenn sie den Nachweis der Gefährdung ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit erbringen. Diese Befreiungen können für zurückliegende und zukünftige Zeiträume sowohl vorläufig als auch endgültig beschieden werden. Doch selbst wenn Axios eine solche Befreiung erreichen könnte, zweifelt Stadler, dass die vergleichsweise kleinen Ansprüche der Apotheken nachträglich bedient werden.
2 Kommentare
wer haften soll, muss auch eine Inkassogebühr erhalten
von Christoph Gulde am 21.06.2019 um 9:49 Uhr
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Herstellerabschlag
von Roland Mückschel am 18.06.2019 um 11:03 Uhr
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