- DAZ.online
- News
- Recht
- Registrierte vs. ...
Abmahnungen an Homöopathiekritiker
Registrierte vs. zugelassene Homöopathie: Hevert legt Wert auf Unterscheidung
Glaeske: Kein Wirksamkeitsnachweis ist bei bestimmten homöopathischen Arzneien tatsächlich nicht richtig
Insofern sei es tatsächlich nicht richtig, dass es keinen Nachweis der Wirksamkeit bei bestimmten homöopathischen Arzneien gebe, wird Glaeske in der SZ weiter zitiert. Wissenschaftlich akzeptabel sei dieser Nachweis in seinen Augen allerdings nicht. Er entspreche nicht den methodischen Anforderungen an einen Nachweis für die therapeutische Wirksamkeit und den therapeutischen Nutzen. Am therapeutischen Nutzen homöopathischer Arzneien habe er auch weiterhin erhebliche Zweifel. Der Fehler, und damit das Einfallstor für die ganze Diskussion, liege aber im Gesetz.
Hevert für „naturheilkundefreundliche Rahmenbedingungen“
Hevert engagiert sich nach eigener Aussage für den Erhalt einer möglichst großen therapeutischen Vielfalt und Qualität an Präparaten und Wirkstoffen. Deswegen setzte man sich für „naturheilkundefreundliche Rahmenbedingungen“ ein – also genau das, was viele Skeptiker der Komplementärmedizin kritisieren. Weiter erklärt das Unternehmen, dass es selbst mehrere Initiativen und Institutionen im Bereich Grundlagenforschung Homöopathie unterstütze. Ziel sei es, die Homöopathie als Therapierichtung abzusichern und deren Expertise weiter auszubauen. Die sachliche Diskussion rund um das Thema Homöopathie sei ausgesprochen wichtig, und man sei der festen Überzeugung, dass wissenschaftliche Forschungsergebnisse einen wichtigen Beitrag leisten können.
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.