Abmahnungen an Homöopathiekritiker

Registrierte vs. zugelassene Homöopathie: Hevert legt Wert auf Unterscheidung  

Stuttgart - 04.06.2019, 07:00 Uhr

Heverts Homöopathika sind zugelassen und nicht registriert. Eine Unterscheidung, auf die die Firma Wert legt. (Foto: Hevert) 

Heverts Homöopathika sind zugelassen und nicht registriert. Eine Unterscheidung, auf die die Firma Wert legt. (Foto: Hevert) 


Die Firma Hevert ist juristisch gegen Natalie Grams und Gerd Glaeske vorgegangen. Hintergrund sind - in den Augen von Hevert – „ungerechtfertigte Diskreditierungen von Homöopathie“. Wie die Firma gegenüber DAZ.online erklärt, stört sie sich vor allen daran, dass nicht zwischen registrierten und zugelassenen homöopathischen Arzneimitteln differenziert werde. Für letztere müsste nämlich die Wirksamkeit in den behaupteten Anwendungsgebieten belegt werden. Aussagen wie die von Grams „Homöopathika wirken nicht über den Placebo-Effekt“ stellten daher eine „falsche Tatsachenbehauptung“ dar, so Hevert. 

Die Firma Hevert bietet ein breites Portfolio an Präparaten: Neben ganz klassischen chemisch-synthetischen Wirkstoffen, wie etwa Procain und Diphenhydramin, Vitaminpräparaten und Phytopharmaka, hat sie auch eine ganze Reihe von homöopathischen Mitteln im Angebot. Somit ist es aus Unternehmenssicht nachvollziehbar, dass bei der Firma die häufig medienwirksam vorgetragene Homöopathiekritik nicht für große Begeisterung sorgt. Seit Monaten beobachte man mit Sorge, wie in Deutschland in den sozialen Medien, aber auch in der Presse und im Fernsehen gegen die Homöopathie gehetzt werde, erklärt Hevert Arzneimittel gegenüber DAZ.online. Alle Studien, die die Wirksamkeit der Homöopathie bewiesen, würden dabei ignoriert oder schlecht geredet. Mit Sorge sehe Hevert, dass in Ländern wie Großbritannien erst Lobbygruppen mit Diskreditierungen und danach die Politik mit gesetzlichen Einschränkungen gegen Homöopathie vorgehen. Damit dies nicht auch in Deutschland, dem Mutterland der Homöopathie, geschehe, gehe das Unternehmen nun auch auf juristischem Weg gegen ungerechtfertigte Diskreditierungen von Homöopathie durch Lobbygruppen vor.

Natalie Grams unbeeindruckt

Konkret heißt das, Hevert hat Unterlassungserklärungen beantragt. Zum einen gegen die Ärztin Natalie Grams, die selbst bis 2015 Patienten homöopathisch behandelt hat und heute wohl zu den bekanntesten Kritikern der Homöopathierichtung gehört. Zum anderen gegen den Pharmazeuten Gerd Glaeske, der immer wieder mangelnde Evidenz bei Arzneimitteln beklagt, zum Beispiel bei Stiftung Warentest. 

Was war passiert? Natalie Grams hatte in einem Interview mit der „Rheinpfalz“ erklärt, Homöopathika wirkten nicht über den Placebo-Effekt hinaus. Und das missfiel Hevert. Damit ignoriere sie sowohl wissenschaftliche Erkenntnisse aus Studien als auch staatliche Zulassungsverfahren, wie beispielsweise die Nachweispflicht der Wirksamkeit von homöopathischen Arzneimitteln in verschiedenen Indikationen beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), erklärt Hevert gegenüber DAZ.online. Basierend auf diesen wissenschaftlichen Erkenntnissen stelle die von Frau Dr. Grams aufgestellte Behauptung eine falsche Tatsachenbehauptung dar. Hevert sieht es nach eigener Aussage als seine Verantwortung, gegen solche Diskreditierungen der Homöopathie entschlossen vorzugehen. Grams selber zeigt sich allerdings wenig beeindruckt. Sie machte die Unterlassungserklärung auf Twitter öffentlich, Tausende teilten den Beitrag. In der „Süddeutschen Zeitung“ (SZ) wird sie zitiert: „Hevert hat mich abgemahnt, obwohl ich den Stand der Wissenschaft vertrete". Die Unterlassungserklärung sei in ihren Augen ein „Versuch, Kritiker mundtot zu machen". Die Unterlassungserklärung habe sie nicht unterzeichnet, einer Klage sehe sie gelassen entgegen.



Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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