Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht

Werden OTC-Schlafmittel für Ältere verschreibungspflichtig?

Stuttgart - 13.05.2019, 07:00 Uhr

Brauchen ältere Patienten bald für Doxylamin und Co. ein Rezept?  (r / Foto: contrastwerkstatt
                                        
                                                    / stock.adobe.com)

Brauchen ältere Patienten bald für Doxylamin und Co. ein Rezept?  (r / Foto: contrastwerkstatt / stock.adobe.com)


Am 27. Juni findet die nächste Sitzung des Sachverständigenausschusses für Verschreibungspflicht statt. Auf der Agenda findet sich untere anderem ein erneuter Anlauf für einen OTC-Switch von Sumatriptan, zudem wird diskutiert, ob „alte“ Antihistaminika für Personen über 65 Jahren künftig rezeptpflichtig werden sollen.

Die Antihistaminika der 1. Generation mit sedierender Wirkung haben kein gutes Standing. Seit kurzem ist Doxylamin bei Kindern verschreibungspflichtig. Und das gleiche Schicksal könnte der ganzen Wirkstoffklasse drohen – zumindest, was die Anwendung bei Patienten über 65 Jahren angeht. Wie aus der Tagesordnung des Sachverständigenausschusses für Verschreibungspflicht, der am 27. Juni tagen wird, hervorgeht, wurde nämlich der Antrag gestellt, Antihistaminika der 1. Generation mit sedierender Wirkung bei Patienten über 65 Jahren der Verschreibungspflicht zu unterstellen. Zu dieser Gruppe zählen Wirkstoffe wie Doxylamin und Diphenhydramin, die sich in OTC-Schlafmitteln wie Hoggar, Schlaftabs und ähnlichem finden. 

Apotheker wissen, dass sie zu den sogenannten PIMs, also potenziell inadäquate Medikation, gehören und sich auf der Priscus-Liste finden. Apotheker wissen aber auch, dass gerade die Generation 65plus gerne die entsprechenden Präparate kauft. Bei Doxylamin-Gebrauch besteht erhöhte Sturzgefahr und ein erhöhtes Risiko für Nebenwirkungen, wie Schwindel, Depression, Kopfschmerzen bei älteren Patienten. EKG-Veränderungen sind möglich. Diphenhydramin steht im Zusammenhang mit kognitiven Beeinträchtigungen bei älteren Personen. Diphenhydramin-Patienten haben auch ein erhöhtes Risiko für Delir-Symptome, außerdem reagieren Ältere oft empfindlich.

Sumatriptan und Ibuprofen für Säuglinge

Außerdem wird sich der Sachverständigen-Ausschuss mit der Frage befassen, ob Sumatriptan 50 mg zur oralen Anwendung rezeptfrei erhältlich sein soll. Es wäre nach Nara- und Almotriptan das dritte OTC-Triptan – und das Triptan, mit dem es die meisten Erfahrungen gibt. Für Sumtriptan ist es allerdings nicht der erste Switch-Anlauf. Bereits 2013 wurde dies diskutiert. Damals ging es aber nicht nur um orales, sondern auch um nasales Sumatriptan und orales Zolmitriptan. Der Antrag wurde abgelehnt. Die im Verordnungsentwurf aufgeführten Bedingungen für die Entlassung aus der Verschreibungspflicht umfassten sehr umfangreiche Änderungen der Packungsbeilagen und Fachinformationen und seien in der Praxis nicht umsetzbar,  hieß es damals.

Zudem liegt dem Ausschuss ein Antrag vor, die Gabe von Ibuprofensaft schon für Kinder ab drei Monaten zu ermöglichen. Bislang ist die Ausnahme von der Verschreibungspflicht laut AMVV: „Ibuprofen in flüssigen Zubereitungen ohne Zusatz weiterer arzneilich wirksamer Bestandteile für Erwachsene und Kinder ab 6 Monaten ….“


Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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2 Kommentare

Verschreibungspflicht von Schlafmitteln für Ältere

von Jörg Wilms am 14.05.2019 um 11:08 Uhr

Die Bedenken gegen den Gebrauch der genannten Präparate speziell für ältere Mitbürger sind nachvollziehbar. NUR: wie soll eine Verschreibungspflicht "nur für bestimmte Altersgruppen" denn durchgesetzt werden? Wenn Oma ihre (erwachsenen) Enkel oder Kinder losschickt, und die kaufen ein frei verkäufliches Medikament für sie - ist das dann ein "Gesetzesverstoß" - und wer kontrolliert das?
Man kann auch alles "überregulieren" - und die Apotheker können sich damit herumschlagen. (oder habe ich da etwas missverstanden?)

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Versandverbot bestimmter OTC-Präparate

von Christoph Unglaub am 13.05.2019 um 8:53 Uhr

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich persönlich wäre für ein Versandverbot bestimmter OTC-Präparate! Schlaferzwingende Mittel, Johanniskraut, Ibuprofen, PCM, Nasenspray etc... gehört in die Beratungshände eines Apothekers!
Würde den Missbrauch gleich eindämmen!

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