Auf Bestreben des BfArM

Wohin mit Altarzneimitteln? Künftig steht's im Beipackzettel

Bonn / Stuttgart - 06.05.2019, 11:30 Uhr

Nicht ins Abwasser! Diesen Hinweis will das BfArM künftig in den Gebrauchsinformationen von Arzneimitteln ergänzt wissen. ( r / Foto: imago images / Rust)

Nicht ins Abwasser! Diesen Hinweis will das BfArM künftig in den Gebrauchsinformationen von Arzneimitteln ergänzt wissen. ( r / Foto: imago images / Rust)


Das BfArM will Patienten die Entsorgung von nicht mehr benötigten oder verfallenen Arzneimitteln erleichtern. Wohin mit Altarzneimitteln? Die Unsicherheit seitens der Patienten ist groß – manchmal scheint Patienten die Entsorgung über die Toilette einfacher oder ungefährlicher als über den Hausmüll. Doch: Arzneimittel gehören nicht ins Abwasser – das sollen alle Arzneimittelanwender wissen. Auf Initiative des BfArM wird dieser Hinweis künftig in die Gebrauchsinformationen aufgenommen.

Nicht mehr benötigte oder verfallene Arzneimittel dürfen Patienten im normalen Hausmüll entsorgen. Dieser Gedanke irritiert manche Patienten: „Was, wenn Kinder im Müll spielen?“, fragen sie in der Apotheke. Arzneimittel seien doch „giftig“ und könnten somit schlecht einfach in den normalen Müll gesteckt werden, argumentieren sie ebenfalls. Einigen Arzneimittelanwendern scheint es „sicherer“ oder einfacher, alte Arzneimittel über die Toilette oder den Abguss zu entsorgen – hier gehören Medikamente allerdings definitiv nicht hin, und zwar nie.

Ein solcher Hinweis muss nach Ansicht des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in die Gebrauchsinformation von Arzneimitteln. „Zeitnah“ will das BfArM in den Packungsbeilagen von Arzneimitteln deutlich darauf hinweisen, dass nicht verbrauchte Arzneimittel keinesfalls über das Abwasser entsorgt werden dürfen. Das Bundesinstitut hat für die Arzneimittelhersteller eine entsprechende Formulierung vorgegeben:


Entsorgen Sie Arzneimittel niemals über das Abwasser (z.B. nicht über die Toilette oder das Waschbecken). Fragen Sie in Ihrer Apotheke, wie das Arzneimittel zu entsorgen ist, wenn Sie es nicht mehr verwenden. Sie tragen damit zum Schutz der Umwelt bei. Weitere Informationen finden sie unter www.bfarm.de/arzneimittelentsorgung.“

BfArM


Dieser Satz soll künftig in Abschnitt 5 „Wie ist das Arzneimittel aufzubewahren?“ aufgenommen werden, sofern nicht eine gesonderte Entsorgung – wie bei Betäubungsmitteln oder Zytostatika beispielsweise – gefordert ist. Auf seiner Homepage erklärt das BfArM, man werde die Aktualität des Entsorgungshinweises in der Gebrauchsinformation stichprobenartig prüfen und behalte sich bei Bedarf vor, im Einzelfall entsprechende Auflagen individuell anzuordnen.

Frühere Arzneimittelentsorgung in Apotheken

Manche Apotheken bieten ihren Patienten serviceorientiert an, die sachgerechte Entsorgung ihrer Altarzneimitteln zu übernehmen. Wurde dies bis vor zehn Jahren (Mitte 2009) von den meisten bundesweiten Apotheken offeriert, ist dies mittlerweile rarer geworden. Hintergrund ist, dass bis 2009 die Altarzneimittel kostenlos von der Firma Vfw Remedica abgeholt wurden, die dafür spezielle Müllsäcke an die Apotheken geliefert hatte. Nach einer Änderung der Verpackungsordnung im Jahr 2009 müssen die Arzneimittel-Verpackungen seither jedoch über das Duale System entsorgt werden – das war das Aus für das Remedica-System, das sich auch über den Verkauf der reycelbaren Verpackungsmaterialien finanzierte. Das bundesweite Nachfolgesystem, bei dem die Apotheken die Entsorgungskosten zu tragen hatten, wurde mittlerweile ebenfalls eingestellt.

Warum es für Apotheken sinnvoll sein kann, noch immer die Altarzneimittel ihrer Patienten zu entsorgen, erklärte Dr. Benjamin Wessinger (Herausgeber Deutsche Apotheker Zeitung) in einem Kommentar bei DAZ.online im März 2018.


Celine Müller, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online (cel)
redaktion@daz.online


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