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Gastkommentar
Wie Apotheken gerade ihre Existenzberechtigung verlieren
Wird es in Zukunft noch inhabergeführte Apotheken geben? Bleiben sie in ihrer jetzigen Form als niedrigschwellige Anlaufstelle für Patienten bestehen – oder werden sie zu beliebigen Gemischtwarenläden, die sich im konsumorientierten Umfeld unseres Wirtschaftssystems behaupten müssen? Dr. Franz Stadler meint, dass sich diese Fragen an unserer grundlegenden Haltung zur Arzneimittelsicherheit entscheiden werden – und zwar jetzt.
Warum gibt es Apotheken? Welchen Zweck erfüllen sie in unserer Gesellschaft? Ist doch klar, werden die Meisten sagen, die sind für die Versorgung mit Arzneimitteln zuständig. Aber das ist nur die halbe Wahrheit. Die Arzneimittelversorgung an und für sich – oder genauer: den reinen Vertrieb von Arzneimitteln – könnten auch andere Strukturen übernehmen, vom Versandhandel bis zu Drogerien oder im Extremfall auch Gemischtwarenhändler. Macht man sich aber bewusst, dass Arzneimittel ein besonderes Gut sind, dass es um deren Qualität, deren Wirksamkeit und Unbedenklichkeit geht und dass sie nur in den Fällen eingenommen werden dürfen und sollen, in denen es angezeigt und sinnvoll ist, dann versteht man, warum sie eigentlich nur von Apotheken, die von qualifizierten Apothekerinnen und Apothekern geleitet werden müssen, abgegeben werden dürfen. Es geht also tatsächlich um Arzneimittelsicherheit und damit um nicht weniger als die Gesundheit der Menschen, die uns vertrauen.
Vor diesem Hintergrund sind viele gesundheitspolitische Entscheidungen der letzten Jahre unverständlich. Wirtschaftliche Liberalisierung bedeutet in aller Regel nicht besseren Handel, sondern nur mehr Handel. Man könnte argumentieren, dass Politik immer das Suchen und Finden von Kompromissen ist, doch gerade im hochsensiblen Bereich der Arzneimittelversorgung trifft das nur sehr bedingt zu.
Beispiele aus der jüngsten Vergangenheit gefällig?
Importquote: Obwohl selbst Krankenkassen wie die AOK Baden-Württemberg sich klar gegen eine Importquote ausgesprochen haben und obwohl sich der Parallelim- und export immer mehr zu einem Problem der Arzneimittelversorgung entwickelt, findet sich eine identische Fortschreibung der Importquote sowohl im neuen Rahmenvertrag zwischen GKV-Spitzenverband und DAV als auch im letzten Entwurf des GSAV von Jens Spahn. Dabei wird weder auf Arzneimittel fragwürdiger Herkunft, die über Firmen wie Lunapharm importiert wurden, noch auf die immer häufigeren Lieferengpässe, verursacht auch durch den zunehmenden Export, und schon gar nicht auf die fehlende Arzneimittelsicherheit, z.B. durch unnötige mechanische Belastungen oder Temperaturschwankungen von empfindlichen Wirkstoffen beim (überflüssigen) Transport durch halb Europa, Rücksicht genommen. Dass grundsätzliche moralische Bedenken in diese wirtschaftlich begründeten Entscheidungen keinen Eingang finden, wundert einen schon lange nicht mehr. Dass jetzt aber im neuen Rahmenvertag zwar die Möglichkeit eingeräumt wurde, pharmazeutische Bedenken zu äußern und so die Abgabe von Importen zu verweigern, aber der gleiche Vertrag eine Importzielgröße von zwei Prozent des prinzipiell importfähigen Umsatzes festschreibt und damit jeden, der pharmazeutische Bedenken äußert, finanziell bestraft, ist ein schlechter Witz und sollte nie unterschrieben werden.
Rx-Versandhandel + Online-Rezepte = Abschaffung der Verschreibungspflicht
Rx-Versandverbot: Betrachtet man die Sachlage aus Sicht der Arzneimittelsicherheit gibt es auch hier keine Kompromissmöglichkeit: Der Versandhandel mit Rx-Arzneimitteln aus dem Ausland ist zu verbieten. Er ist grenzüberschreitend weder kontrollierbar noch sanktionierbar. In Verbindung mit Online-Rezepten führt er quasi zu einer Abschaffung der Verschreibungspflicht, deren Folgen in den USA gerne begutachtet werden können (laut Spiegel online vom 06.03.19 mit 130 Toten in den USA pro Tag! ). An diesem Beispiel ist auch klar erkennbar, wohin beim Handel mit Rx-Arzneimitteln rein marktwirtschaftliche Überlegungen führen, wenn man die Arzneimittelsicherheit vergisst. Der Bürger braucht eine klare Ansage, was bei der Arzneimittelbeschaffung legal und was illegal ist, was von den Krankenkassen ersetzt wird und was nicht. Rezepte ausländischer Versender sollten von deutschen Krankenkassen schlicht nicht ersetzt werden dürfen. Kompensationsgeschäfte an die Adresse der Apotheker sind jedenfalls in diesem Zusammenhang nicht zielführend und sollten daher abgelehnt werden.
Apotheker sollten selbst auf Verunreinigungen prüfen
Arzneimittelverunreinigungen: Statt wie bei den Sartanen immer nur auf das zufällige Auffinden von immer neuen Verunreinigungen zu warten, bei jedem Fall ein Versagen der (überforderten) Aufsichtsbehörden zu monieren, pflichtgemäß und kostenlos die pharmazeutische Industrie gegenüber den Kunden zu verteidigen, sollten die Apotheker selbst und präventiv in ihrem Zentrallaboratorium (ZL) Arzneimittel auf Verunreinigungen überprüfen. Das mag Geld kosten, wird aber der Unabhängigkeit unseres Berufsstandes guttun. Securpharm wird uns vor diesen Verunreinigungen auch in Zukunft nicht schützen. Ebenso sollten wir uns für eine Rückverlagerung der Wirkstoffproduktion nach Europa stark machen.
Apotheker müssen als Arzneimittelfachleute für Patienteninteressen eintreten
Unsere Rolle ist es, als Arzneimittelfachleute für die Interessen der Anwender/Verbraucher, unseren Kunden, einzutreten. Wir haben sie nach bestem Wissen und Gewissen zu beraten und bei einer optimalen Arzneimittelversorgung zu unterstützen. Dazu gehören Nacht- und Notdienste und, falls nötig, Botendienste. Weil wir diese Leistungen erbringen und unsere gesetzlich geforderten Aufgaben erfüllen, schützt uns der Gesetzgeber. Er wird uns aber ganz sicher nicht mehr schützen, falls wir uns zunehmend Marketingmaßnahmen verschreiben, die beispielsweise Mitarbeiter zu unsinnigen Zusatzverkäufen motivieren/nötigen sollen oder einen unpersönlichen, kapitalorientierten Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln akzeptieren – aus welchen Gründen auch immer.
Standesvertretung geht ständig Kompromisse bei der Arzneimittelsicherheit ein
Unverständlich ist es deshalb, dass unsere eigene Standesvertretung bei der Arzneimittelsicherheit ständig Kompromisse eingeht. Uns hilft keine Erhöhung der Notdienstpauschale oder der BTM-Gebühr, wenn wir uns dafür Teile der Arzneimittelsicherheit abkaufen lassen. Wir müssen klar gegen den grenzüberschreitenden Rx-Versand Stellung beziehen. Wir müssen eine Abschaffung der Importquote und aller Parallelimporte fordern – auch wenn wir dann nichts mehr an den Rabatten der Importeure verdienen. Wir müssen uns für die stichprobenartige analytische Untersuchung von Fertigarzneimitteln stark machen. Wir müssen der Anwalt unserer Kunden sein. Das sind unsere Aufgaben und das ist unsere Existenzberechtigung. Jeder einzelne Apotheker in seiner Apotheke ist gefragt. Eine besondere Standfestigkeit wird aber von unsere Standesvertretern und den Mitgliedern der Verhandlungskommissionen gefordert: Sie sind die Frauen und Männer, die unsere Anliegen als Apotheker vertreten. In Sachen Qualität und Arzneimittelsicherheit darf es keine Kompromisse geben. Es geht um die Existenz der Apotheke!
7 Kommentare
Wie Apotheken die Existenzberechtigung verlieren
von Gunter Kowalski am 20.03.2019 um 18:01 Uhr
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AW: Wie Apotheken die Existenzberechtigung
von Thomas Wellenhofer am 25.03.2019 um 9:38 Uhr
>Die< Sicherheitslinie zwischen Arzt und Patient
von Roland Holtz am 19.03.2019 um 20:25 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: >Die< Sicherheitslinie zwischen
von Frank Leonhardt am 19.03.2019 um 21:21 Uhr
Sehr gut, aber...
von Frank Leonhardt am 18.03.2019 um 20:22 Uhr
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AW: Sehr gut, aber
von Martina Schnell am 18.03.2019 um 20:38 Uhr
Toll
von Christiane Patzelt am 18.03.2019 um 16:20 Uhr
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